Bewertung löschen lassen.

14. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)
Bewertung löschen lassen.

"Sollte es zu keiner Einigung kommen und die auf unserer Hilfeseite
angefuehrten Ausnahmen treffen nicht zu, haben Sie nur noch die
Moeglichkeit, eine vollstreckbare richterliche Anordnung gegen
denjenigen zu erwirken, der die Bewertung abgegeben hat."

Wie macht man sowas und was für Gegebenheiten sidn erforderlich???

-Sairenizzle

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Mit Geld bekommt man ja bekanntlich fast alles. Ohne Anwalt wirds da auch billiger.

Ich hab da einen schönen Link:
http://www.afterbuy.de/lforum/beitraege.asp?foreninhalteID=4672

Ich zitier mal kurz einen Absatz aus dem ersten Posting:
"Danach erlässt der Richter die Unterlassungsklage immer (das Deutsche Recht schreibt es so vor), die dann durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Die Kosten dazu betragen mit Anwalt ca. 500 bis 700 €, ohne Anwalt dürften die Kosten unter 200 € betragen."

Ob die Kosten noch aktuell sind, weiß ich nicht.
Aber im ersten Posting ist noch ein anderer Weg über den Verursacher die Bewertung wieder los zu werden (muss natürlich ungerechtfertigt sein).

-- Editiert von Trebor am 14.05.2004 14:37:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das verlinkte Posting strotzt nur so von - mit Verlaub - Unsinn, das sollte man sich nicht als Beispiel nehmen. :)

"Danach erlässt der Richter die Unterlassungsklage immer (das Deutsche Recht schreibt es so vor) "

Es ist mir neu, daß das "Deutsche Recht" einem Richter vorschreibt, daß er eine Klage nicht auch abweisen kann.

Abgesehen davon könnte er allenfalls eine Einstweilige Verfügung erlassen - für ein Urteil müßte er auch schon die Gegenseite anhören.

Den im Posting zitierten "Brief" habe ich schon im eBay-Forum gelesen, der ist auch voller Unrichtigkeiten.
Besonders schön:

"Außerdem wird umgehend eine Schadenersatzklage, die noch genauer beziffert wird, aber in der Vergangenheit auch nie unter 5.000,-- € betrug, gegen Sie am zuständigen Amtsgericht eingereicht. "

Wenn der Betreffende auch nur ein einziges Mal eine solche "Schadenersatzklage" eingereicht hätte, wüßte er, daß bei einem Streitwert über 5000 EUR das *Landgericht* zuständig ist.

Ergo: außer Wortgeklingel von einem Möchtegern-Juristen nichts gewesen. ;)

Einschlägige Urteile zu Bewertungen gibt es ja mittlerweile auch schon.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ist ja auch offensichtlich nur eine Einschüchterungsmail ;)

Kann mir nicht vorstellen das jemand wegen einer Bewertung vor Gericht zieht.

Aber der Zweck heiligt wohl die Mittel und die Mail scheint bei einigen (nach ihrer eigenen Aussage) wohl gewirkt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Na ich denke diese Mail ist schon in einer rechtlichen Grauzone (zum §240 StGB zum Bleistift ;) ).

0x Hilfreiche Antwort

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