Bezahlt mit Paypal,— Geld an Freunde senden und leeres Paket erhalten

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
invictum123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlt mit Paypal,— Geld an Freunde senden und leeres Paket erhalten

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebes Forum

ich habe über eBay Kleinanzeigen ein neues iPhone X gekauft. Ehrlich gesagt wollte der Verkäufer dass der Artikel abgeholt wird, falls es doch ein Versand sein soll, so akzeptiert er ausschließlich Paypal,— Geld an Freunde oder Bekannte senden. Sein Argument, er wurde zu oft über Paypal betrogen und indem man ihm einen leeren Karton schickte. Somit entscheidet Paypal immer zu Gunsten des Käufers. Sein Geld war somit weg, die Ware ebenfalls.
Somit habe ich mich darauf eingelassen ihm das Geld über die Geld an Freunde senden Option bei Paypal zukommen zu lassen. Was ist passiert? Jetzt habe ich ein leeres Paket erhalten. Der Verkäufer behauptet das Handy wäre im Paket gewesen. Einen Einlieferungsbeleg vom Hermes Versand hat er auch.
Was kann ich machen??
Ich bitte um Eure Hilfe.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von invictum123):
Der Verkäufer behauptet das Handy wäre im Paket gewesen.

Behaupten reicht nicht, wie kann er es beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von invictum123):
über eBay Kleinanzeigen ein neues iPhone X gekauft.
Wie neu?
Zitat (von invictum123):
Sein Argument, er wurde zu oft über Paypal betrogen und indem man ihm einen leeren Karton schickte.
Wurde dir da nicht mulmig?

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#3
 Von 
invictum123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich denn irgendwas unternehmen um mein Geld zurück zu bekommen? Er hat versichert versendet mit Sendungsverfolgung. Was kann ich tun? Wie würdet Ihr mit der Situation umgehen?
Danke für alle Antworten! Ich bin da sehr dankbar für.

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wie wäre es erstmal damit, die Fragen zu beantworten?

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#5
 Von 
invictum123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Ich weiß nicht wie er es beweisen kann.
2. Ganz neu, versiegelt.
3. Mir wurde nicht mulmig. Ich habe nicht damit gerechnet dass das verdreht genommen mir passiert und ein Ansatz dafür war.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie würdet Ihr mit der Situation umgehen?
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich mir auf jeden Fall Gedanken machen, wie es mit meiner eigenen Straftat dabei aussieht...

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#7
 Von 
invictum123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich ja hier angemeldet um einen Rat und Hilfestellungen zu bekommen da ich sehr unerfahren bin. Geld habe ich auch sehr wenig(sonst würde ich mir einen Anwalt nehmen), insbesondere jetzt während der Corona Krise, daher fällt das was mir passiert ist unheimlich stark für mich ins Gewicht.
Bekommen habe ich hier in diesem Forum „leider" bisher nur Vorwürfe, ohne dass irgendwer zuvorkommend, adäquat und sachlich mir meine Ausgangslage erklärt. Ist wirklich verdammt Schade dass es mittlerweile überall in der Welt ähnlich zugeht....

-- Editiert von invictum123 am 09.05.2020 22:33

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des Kaufbetrages oder eines gerichtsfesten Nachweises, das er das Gerät versendet hat.
– Fristsetzung dafür nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Dann mal schauen was er antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
invictum123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Bekommen habe ich hier in diesem Forum „leider" bisher nur Vorwürfe, ohne dass irgendwer zuvorkommend, adäquat und sachlich mir meine Ausgangslage erklärt.
Es ist halt so, dass du anderen Betrug unterstellst, selber aber auch einen astreinen Betrug begangen hast, daher fällt das dann etwas schwer im allgemeinen.

Aber zur Erkläreng, dadurch, dass du PP Freunde genutzt hast, hast du einen klaren Betrug begangen. Daher also auch immer gut überlegen, was man selber unternimmt, damit das beim aufklären der anderen Sache halt nicht unbedingt rauskommt ;)

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von invictum123):
Kann ich denn irgendwas unternehmen um mein Geld zurück zu bekommen?
Du musst dich damit abfinden, dass es sich nicht mehr um dein Geld handelt. Es ist nun das Geld des Verkäufers. Dir fehlt indes dein Handy. Das sollte im ersten Schritt gefordert werden und nichts anderes
Zitat (von Harry van Sell):
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des Kaufbetrages oder eines gerichtsfesten Nachweises, das er das Gerät versendet hat.

Lieferung des Kaufgegenstandes

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Aber zur Erkläreng, dadurch, dass du PP Freunde genutzt hast, hast du einen klaren Betrug begangen. Und damit hat er wessen Vermögen geschädigt (Tatbestandsmerkmal des Betruges)?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Und damit hat er wessen Vermögen geschädigt
Da der TE zusammen mit dem VK falsche tatsachen vorgegeben haben, haben sie damit PP um die Gebühren betrogen, Das Vermögen von PP wurde also geschädigt. Zwar wohl nur im Rahmen von "peanuts" aber trotzdem, dass Vermögen von PP wurde geschädigt, also ist das Tatbestandsmerkmal erfüllt...

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#14
 Von 
$$Big-t$$
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, weiss nicht wieviel ein Paket wiegt mit einen I Phone aber dennoch mehr wie ein leeres Paket... Auf der Sendungsverfolgung steht doch irgendwas mit Null Komma Nochwas an Gewicht und daran sieht man doch das Startgewicht und sieht ob es leer war oder nicht...

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von $$Big-t$$):
Auf der Sendungsverfolgung steht doch irgendwas mit Null Komma Nochwas an Gewicht
Ich meine, nur der Einlieferer erhält seinen Beleg, auf dem das Gewicht und die Versandkosten sowie die Sendungsnummer vermerkt sind.
die Sendungsverfolgung zeigt nur den Weg/Status des Versandartikels.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da der TE zusammen mit dem VK falsche tatsachen vorgegeben haben, haben sie damit PP um die Gebühren betrogen, Das Vermögen von PP wurde also geschädigt. Zwar wohl nur im Rahmen von "peanuts" aber trotzdem, dass Vermögen von PP wurde geschädigt, also ist das Tatbestandsmerkmal erfüllt...
Und das hat was mit den Fragen des TE zu tun? .... Nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Und das hat was mit den Fragen des TE zu tun? .... Nichts.
Aha!!! Angesichts dessen (Eine Frage des TE):
Zitat:
Wie würdet Ihr mit der Situation umgehen?
Finde ich es nur gut, wenn man den TE auf dessen betrug hinweist, denn sobald der TE Anzeige erstattet oder einen rechtsstreit mit dem VK anfängt sollte er wissen, dass er ganz schnell eine Strafanzeige wegen Betrug bekommen kann. Findest du etwa nicht, dass man den TE auf diese Gefahr hinweisen sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Finde ich es nur gut, wenn man den TE auf dessen betrug hinweist, denn sobald der TE Anzeige erstattet oder einen rechtsstreit mit dem VK anfängt sollte er wissen, dass er ganz schnell eine Strafanzeige wegen Betrug bekommen kann.
Was hat der VK damit zu tun? Dieser wäre doch genauso in den "Betrug" involviert.

Wenn, dann müsste Paypal Anzeige erstatten ... und ich kenne keinen einzigen Fall, in dem das passiert wäre. Ob das wirklich Betrug wäre, wage ich aufgrund der AGB von Paypal sowieso zu bezweifeln. Und Paypal sieht das wohl ähnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Versand war ja erstmal über Hermes versichert (bei Privatkunden bis 500 Euro, aber besser als nichts).
Der VK ist Vertragspartner von Hermes. Er kann den Verlust und somit evtl. Versicherunsgfall melden. Red nochmal mit ihm und ignorier' dieses Paypal-Geschwurbel. Das hilft dir jetzt sicher nicht weiter.

-- Editiert von fb522466-71 am 11.05.2020 20:35

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
miedelsbacher
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Insgesamt kannst Du rein gar nichts tun. Kannst Du BEWEISEN, dass das Paket leer war? Schlussendlich kann der Verkäufer beweisen, dass er irgendetwas/ein Paket auf den Weg gebracht hat, wobei damit seine Pflichten erfüllt sind. Könnte ja das Gerät drinnen gewesen sein. Mal noch was anderes: War das Gerät deutlich billiger als der "Straßenpreis" in der Bucht oder in anderen Anzeigen? Wenn ja: hat Dir das nicht zu denken gegeben? Wenn nein: warum nimmst Du dann keins in der Umgebung mit Abholung? Egal. Im Prinzip steht hier Aussage gegen Aussage, keiner kann wirklich sachdienliche Hinweise (Beweise) für das Gegenteil der Aussage der anderen Partei beibringen. Also: Pech.
Und so als Hinweis: WARUM genau macht man in so einem Fall mit, wenn der Verkäufer für Freunde bezahlt werden will? Verstehe ich nicht. Mindestens in DEM Fall, dass der Betrag höher ist, als das Spielgeld in meiner Tasche, kann ich doch ganz easy den Betrag ausrechnen, den ich per "normalem" PayPal mit Käuferschutz anweisen muss, dass der Verkäufer auf den Cent genau den gewünschten Betrag erhält und ich wenigstens ein wenig mehr Sicherheit habe (man nehme z.B: https://www.online-gebuehrenrechner.de/paypal.php, und berechne den entsprechenden Zahlbetrag über das Feld "Restbetrag")... Im Zweifel merkt der Verkäufer nicht mal was davon. Kost' halt was. Aber bestimmt nicht mehr, als der Ärger und der im Zweifel erfolgte Totalverlust jetzt...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von miedelsbacher):
Insgesamt kannst Du rein gar nichts tun.

Unfug.



Zitat (von miedelsbacher):
Kannst Du BEWEISEN, dass das Paket leer war?

Ja, das könnte problematisch werden. Aber eventuell muss man das ja gar nicht.



Zitat (von miedelsbacher):
Schlussendlich kann der Verkäufer beweisen, dass er irgendetwas/ein Paket auf den Weg gebracht hat, wobei damit seine Pflichten erfüllt sind.

Wie kommt man denn darauf?

Zum Glück sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung ganz anders denen recht es nicht wenn man behauptet "irgendetwas" versendet zu haben.



Zitat (von miedelsbacher):
Könnte ja das Gerät drinnen gewesen sein.

Gerichte pflegen Gerüchte nicht als Beweise anzuerkennen.



Zitat (von miedelsbacher):
den ich per "normalem" PayPal mit Käuferschutz anweisen muss

Dieser "Käuferschutz" ist wertlos und kann den Käufer im Falle des Falles richtig viel Geld kosten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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