Bieten auf eigene Artikel bei Ebay

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
blaue-Lagune
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bieten auf eigene Artikel bei Ebay

Hallo,

Ich bin auch schon oft aufmerksam auf vermeidliche Mitglieder geworden die wohl auf Ihre eigene Ware mit doppelten Mitgliedsnamen bieten um den Verkaufspreis zu erhöhen.
In einigen Ländern ist dies rechtlich verboten, gehört Deutschland auch dazu?

Ebay droht mit der Sperrung der Mitglieskonten der Mitglieder oder einem Ausstoß bzw. der Kompletten beendigung der Mitgliedschaft falls ein solchher Fall aufgedeckt wird.

Sind dies alle Schritte die von Ebay unternommen werden, oder werden ausserdem noch rechtliche Schritte gegen solche Mitglieder unternommen, bzw ist eine strafrechtliche Verfolgung oder eine Schadensersatzklage bzw eine Anzeige für solche kleinere private Fälle rechtens?




38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Rechtlich gesehen kann man soviel pushen wie man lustig ist. Das ist eine Sache ausschließlich zwischen ebay und dem Accountinhaber.

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#2
 Von 
nada2
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 1x hilfreich)

Pushen ist laut Ebay verboten, und bei ausreichenden Beweisen wird fast immer nur der Pusher, nicht aber der, welcher pushen lässt gesperrt. Und 90% aller Ebayer haben schon mal gepusht, behaupte ich einfach.
Aber solange ebay bei seiner 1 Euro Einstellgebührrechnung bleibt, wird sich dieses auch nicht ändern. Glaube mir, wäre die Provisionsrechnung bei Einkaufs-Einstellpreis und der Einstellgebühr für 1 Euro gleich, bräuchte sich keiner mehr über das pushen aufregen. Mir besönlich ist es egal, ob einer pusht oder nicht, solange ich nur meinen Preis biete, welchen ich auch bereit bin zu zahlen. Auffallen tun eh nur die pusher, welche meinen, käufer wären blöde. Die gewieften Pusher sind nur nicht bereit, unter Ihren Einkaufspreis und der zu erwartenden eBaygebühren, Ihre Ware zu verkaufen. Es sei denn, einer möchte als Sozialengel seine Waren verschenken:-)
Bei der Polizei kannst Du gerne pusher anzeigen, bringt Dir aber nur ein müdes Lächeln ein. Da pushen nicht nach deutschem Gesetz strafbar ist.

Nada

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#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)
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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Auf eigene Gebote bieten ist keine Straftat, wieso sollte hier also eine Anzeige erfolgen oder anderes.

Ebay ist NICHT das BGH und nicht Deutschland und nicht das Gesetz.

Es ist zwar ein unternehmen mit Monopolstellung,aber wen kümmert das.

ach ja,Ebay ist auch nicht Gott.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#5
 Von 
eieiei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ebay ist nicht Gott?
Was soll ich jetzt mit meinem Tempel machen?

MIST! Schon wieder die falsche Religion genommen...

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@eieiei

Verhöker ihn doch an den Meistbietenden bei ebay.;)

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Es ist zwar ein unternehmen mit Monopolstellung

Das sehen die Gerichte anders.

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Mareike

Weil dort Richter sitzen, die das Internet meistens vom Hörensagen kennen.

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#9
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

kennst du den Ausdruck nicht? Sagt soviel aus wie: ich habe mal gehört, daß einer gesagt haben soll, daß etc...

oder: Papa, Charly hat gesagt, sein Vater hat gesagt...

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#11
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

ach, sportbarbie, gerne wiederhole ich für dich meinen Satz:

Weil dort Richter sitzen, die das Internet meistens vom Hörensagen kennen.

Hier speziell ebay.

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#13
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Was für eine sinnlose Frage, sportbarbie! Wenn man etwas vom Hörensagen kennt, dann hat man irgendwo etwas aufgeschnappt und kennt es nicht aus der eigenen Praxis. Wo das nun gewesen ist, sei dahingestellt und irrelevant.

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#15
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ja, wenn man sich als Richter anmaßt, in solchen Fragen Urteile zu fällen, dann sollte es dringend notwendig sein. Ansonsten wird das Urteil zu einem Glücksspiel.

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#17
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

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#18
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

@sportbarbie,
richtig, Ärzte, Rechtsanwälte und Phyologen.
Und bei so einem solltest Du Dir mal einen Termin holen.

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#19
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

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#20
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Weil dort Richter sitzen, die das Internet meistens vom Hörensagen kennen.

Im Gegenteil: die wissen eben im Gegensatz zu den 'Monopol'-Schreiern, daß der Internethandel nicht mit eBay synonym ist, sondern es noch andere Auktionshäuser plus tausende Shops plus zehntause Homepages gibt, auf denen man etwas verkaufen kann.

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Mareike

Tja, Mareike, und da sind unsere Meinungen so gegenteilig wie sie nur sein können. Ich beziehe meine Einschätzung aus eigener Erfahrung, die sich mit etlichen Tests von Computer-Fachzeitschriften deckt. Ich bin mir sicher, keiner der Richter hat genügend Erfahrung im Umgang mit Auktionshäusern, um beurtelen zu können, was es für K und VK heißt, von ebay ausgeschlossen zu sein. Ich kaufe bei ebay in regelmäßigen Abständen vielfältige Produkte, die ich bei anderen Auktionshäuser trotz intensiver Suche gar nicht finde oder in Shops für den doppelten, regulären Preis kaufen müßte. Ein Ausschluß von ebay würde uns ein riesiger Loch in die Haushaltskasse reißen. Bei Händlern, wie Bekannten von uns, würde es die Insolvenz bedeuten. Und das soll kein Monopol sein? Villeicht ist ja der juristische Begrif des Monopols weit entfernt vom praxisbezogenen, dann und nur dann kann man den Gerichten folgen.

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#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Man darf halt nicht 'marktbeherrschende Stellung' mit 'Monopol' gleichsetzen. Letzteres ist ein kartellrechtlicher Begriff, und nur der ist für eine solche Einschätzung relevant.

Microsoft hat seine monopolartige Stellung auch nicht durch die mehr als 95%-ige Verbreitung von Windows, sondern durch die zusätzlichen Seiteneffekte (etwa daß man kaum noch einen PC kaufen kann, auf dem Windows nicht vorinstalliert ist).

Ein Ausschluß von ebay würde uns ein riesiger Loch in die Haushaltskasse reißen.

Das würde es für einen Kölner Kostümverleih auch, wenn in Köln keine Karnevalsveranstaltungen mehr stattfinden dürften. Trotzdem würde niemand behaupten, Köln hätte ein Monopol auf den Karneval.

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Sag ich ja der begrif Monopol wird bei juristen anders gewertet als eine marktbeherrschende stellung im alltagsleben. sehr sinnvoll!

der Kölner vergleich hinkt. du wirfst da einiges durcheinander. der karneval hat ein monopol auf das entleihen der Kostüme, wenn man das bei diesem konstruierten Beispiel so sagen darf!

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#24
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Wie wäre es mit *marktbeherrschende Monopolstellung*...?<img src="http://www.planet-smilies.de/feste/feste_001.gif">

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#25
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

der Kölner vergleich hinkt.

Nö. Wenn in Köln morgen kein Karneval mehr stattfindet, müssen die Kostümverleiher eben nach Düsseldorf, Mainz oder Kassel ziehen. Wenn eBay dicht macht, müssen sie sich eben eine neue Auktionsplattform suchen oder einen eigenen Shop aufmachen.
Allein die Tatsache, daß viele Leute ihre Existenz nur an eBay hängen und keinen 'Plan B' für den Notfall (Sperre, Pleite) haben, macht eBay nicht zu einem Monopolisten.

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#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Der Vergleich hinkt, da der Karneval in Düsseldorf oder Mainz vergleichbare Absatzmöglichkeiten bieten kann wie in Köln. ebay ist dagegen derart konkurenzlos, daß selbst alle Auktionshäuser zusammen nur einen Bruchteil des Warenangebots von ebay aufweisen. Wenn die Kölner Kostümverleiher gezwungen wären zB. nach Meldorf zu ziehen, das wäre vergleichbar! Meldorf ist eine Kleinstadt von 7000 Einwohnern in Schleswig-Holstein, die für norddeutsche Verhältnisse als Karnevalshochburg gilt. Ein Rheinländer würde sich dort aber totlachen über die paar Karnevalsgestlaten. Du kannst keine Birnen mit Äpfeln vergleichen.

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#27
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Mareike
: was ebay und praktische erfahrung mit Deutschen gerichten betrifft:

haben Sie immer noch keinen blassen schimmer, das ist niedlich,aber sonst auch nichts.

wobei ich ihre Beiträge ansonsten durchaus schätze.

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#28
 Von 
guest123-345
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Mareike

Wenn der eigene Vergleich nichts mehr hergibt, dann beendet man die sachbezogene Diskussion und geht dazu über, sein Gegenüber als dummen Hund hinzustellen. Super, Mareike, du bist ein Vorbild. Nur so nebenbei: Ich habe in meinem ganzen Leben nicht ein einziges mal die Bild-Zeitung gekauft. Und wenn du auf meine Computer-Fachzeitschriften anspielst, dann solltest du dich erst mal informieren wovon du sprichst. Die PC-Welt oder Chip bringen dir bei wie man die BIOS-Einstellungen bearbeitet oder korrekt einen neue Firmeware aufspielt. Ist mit Tageszeitung nicht im entferntesten verwandt oder vergleichbar. Wobei es da ja auch einen Bild-Ausgabe gibt, die man auch getrost in die Tonne kloppen kann.

Also wie war das mit deinem absurden Beispiel Karneval, um wieder zur Sachdiskussion, die du gerade eben verlassen hast, zurückzukehren und - um mit deinen Worten zu sprechen - vernünftig zu argumentieren?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Da schau her, ich muß mir erst den Schlaf aus den Augen reiben. Hier spielt unsere liebe Mam wieder ein Spiel mit uns und nennt sich *Mareike.* anstatt der echten Mareike. Und es kommt genau das dabei heraus, was mam beabsichtigt hat, ich fühle mich von Mareike angegangen und reagiere entsprechend. Ich glaube hier sollte mal wieder der Admin tabula rasa machen uns solch einem Treiben ein Ende bereiten. Ich entschuldige mich natürlich bei der echten Mareike!

Habe mir gerade die Beiträge von unserer neuen *Mareike.* in den anderen Threads angeschaut, aber bildet euch eine eigenen Meinung. Ganz toll, mam!

-- Editiert von normi am 24.01.2006 10:19:52

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