Hallo zusammen!
Ich fürchte, ich könnte ein bisschen Mist gebaut haben. Ich habe im Rahmen einer Auktion bei Ebay ein Smartphone ersteigert. Der Name des Artikels gibt klar wieder, dass es sich um eine Version mit 8/256 GB handelt. Die Bilder bestätigen das, wie man auf der Originalverpackung lesen kann.
In der Beschreibung (und von mir leider erst viel zu spät bemerkt) ist von der 6 / 128 GB Version die Rede.
Wichtige Zusatzinformationen: Es handelt sich um eine B-Ware, der Verkäufer verweist beim Zustand konkret auf die Bilder und die beigelegte OVP.
Nun ist die Sendung noch unterwegs, aber: Wer ist im Recht, wenn die 'kleinere' Version ankommt?
Besten Dank im Voraus und liebe Grüße aus dem Ruhrgebiet!
Bild + Auktionsname weichen von Beschreibung ab
24. Juni 2022
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Frage vom 24. Juni 2022 | 01:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bild + Auktionsname weichen von Beschreibung ab
#1
Antwort vom 24. Juni 2022 | 11:10
Von
Status: Schlichter (7550 Beiträge, 1703x hilfreich)
Ist der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher? (D.h.: handelt er gewerblich oder verkauft er privat?)
#2
Antwort vom 24. Juni 2022 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich wohl um einen privaten Verkäufer (zumindest ist keine Firmierung angegeben). In der Auktion (oder dem Profil) ist aber kein Haftungsausschluss angegeben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Juni 2022 | 19:19
Von
Status: Wissender (14941 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
was willst du denn erreichen?
Eine Rückabwicklung dürfte recht einfach sein.
Erhalt des besseren Handys schwierig bis unmöglich, Schadenersatz ebenso.
Ich würde aber erstmal abwarten, vielleicht hat der Verkäufer auch nur einen falschen Text eingestellt (u.U. wird da sogar von Ebay was vorgegeben, da verklickt man sich schnell mal).
Also sind es Bilder die der Verkäufer selbst gemacht hat?Zitat:Es handelt sich um eine B-Ware, der Verkäufer verweist beim Zustand konkret auf die Bilder und die beigelegte OVP.
Und was meinst du mit "B-Ware"? Zu einem privaten Verkäufer passt das jedenfalls nicht so richtig.
Stefan
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