Hallo,
ich habe am gestrigen Tag einen großen Fehler gemacht. Ich wollte auf die schnelle eben eine Ebayaktion erstellen und da ich keine Kamera zur Hand hatte, hab ich die Bilder dummerweise aus dem Netz genommen.
Nun wollte ich mir eben meine Aktion anschauen und gucken, ob schon jemand geboten hatte und da stellte ich fest, dass die Aktion beendet wurde.
Eben erhalte ich ich dann auch folgende Mail (Namen etc. unkenntlich gemacht):
quote:<hr size=1 noshade>Sie haben unser Artikelfoto für Ihre ebay-Auktion verwendet. Die Auktion wurden von uns zu Beweiszwecken gesichert....
Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine Vervielfältigung nach § 16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19 a UrhG dar. Werden urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Erlaubnis der Rechteinhaber vervielfältigt bzw. öffentlich Zugänglich gemacht, so stellt dies gemäß §15 I Nr. 1 bzw. §§ 15 II, 52 III UrhG einen Rechtsverstoß dar.
Wir stellen Ihnen somit eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Artikelfotos wie folgt in Rechnung.
Lizenzgebühr : 100,00 EUR
Unterlassener Bildquellennachweis 100,00 EUR (100 % Aufschlag)
19 % MwSt: 38,00 EUR
Gesamtsumme: 238,00 EUR
Sollten wir bis zum 22.11.2010 keine Zahlung von Ihnen verzeichnen können werden wir die Unterlagen unserem Anwalt übergeben. In diesem Falle haben Sie mit weiteren Kosten und strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
Bei Urheberrechtsverletzungen drohen neben Ansprüchen des Urhebers auch strafrechtliche Folgen.
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Im Falle ordnungswidrigen Handelns kommen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR in Betracht (§ 111a UrhG ).
<hr size=1 noshade>
Das schreckte mich schon ganz ab. Klar war es ein Fehler von mir, hab darüber überhaupt nicht nachgedacht. Aber 238€ erscheint mir recht viel! Der Artikel hätte max. 20€ (=Neupreis) eingebracht.
Muss ich das zahlen oder hab ich eine Chance da irgendwie rauszukommen.
Bei eBay hab ich nur gefunden, dass den anderen Verkäufern empfohlen wird in so einem Fall den "Plagiator" zu bitten, das Bild herauszunehmen. Nur leider wurde das in meinem Fall nicht gemacht.
Soll ich die vielleicht anschreiben und meinen Fehler beteuern und hoffen, dass die mir entgegen kommen?
Wäre über Infos sehr dankbar! Als Student kann ich das auch nicht ohne weiteres bezahlen!
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