Bilder kopiert, nun Anwalt am Hals

13. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Bilder kopiert, nun Anwalt am Hals

Hallo,
ich habe mist gebaut. Ich habe meine Fossil Uhr für 40 euro auf Ebay verkauft. Ich nahm 3 Bilder ohne dafür eine Lizenz zu besitzen, oder eine Genehmigung.
Nun ist es so das ich von Wegdienst-service ein schreibe von deren Anwalt bekommen habe, und Schadensersatz + AK tragen muss, was zusammen knapp 900 Euro sind.

Da ich in der Lehre bin als Verkäufer, und durch einen Fehler in die Schuldenfalle geraten bin was eine lange Geschicht ist, kann ich den Betrag nicht bezahlen. Ich stehe schon seit ein Jahr auf -900 Euro sodass ich gerade mal über den Monat komme. Ich will endlich daraus, doch mit der Aktion habe ich es mir verbaut.
Ich habe eine RSV, doch kommt diese für den Fall nicht auf. Es tut mir leid was ich getan habe, ich weiß das sowas verboten ist, doch dachte ich ist es nur für Bilder mit ein Copyright Zeichen, aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nun das was mich zum nachdenken bringt.
Der Inh. der Bilder verlangt pro Bild ca. 500 Euro

Da ich 3 stück kopiert hatte 1500 Euro, da ich nicht unter den Fotos geschrieben habe bei wem das Urheberrecht liegt das doppelte 490EuroX3X2 = 2940 Euro dazu noch anwaltkosten, sind ca. mit allem laut Schreiben ca. 3150 Euro.

Der Anwalt schreibt wenn es aussergerichtlich gemacht wird, dann bestimmt er die Preise nach der MFM Tabelle

so das ich dann am Ende auf die 900 Euro komme.
Dazu kommt noch das das schreiben von der Kanzlei RAe Römer & Lenz kommt, wenn ich auf die Seite von denen gehe

http://roemer-lenz.de/html/rechtsanwaelte.html

Dann sehe ich da kein Rechtsanwalt Ulrich R. Lamkemeyer.

Ich weiß nicht was ich davon halten soll, 500 Euro für ein Bild, und an dem Bild ist nichts besonderes. Die Uhr einfach auf ein weißen Hintergrund.

Was denkt Ihr dazu?


PS: Bei den Bildern die ich kopiert habe steht nichts von Copyright ect. aber wenn ich auf die Seite gehe, von dem Urheber gehe, steht unter jedem Bild Copyright und so.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich finde das Verhalten des Rechteinhabers der Bilder korrekt.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

der genannte Betrag ist ein Angebot, sich außergerichtlich zu einigen. Wenn Sie nicht darauf eingehen, könnten im Rahmen eines Rechtsstreites die Kosten noch ansteigen.

Vielleicht könnten Sie zu der Kanzlei Kontakt aufnehmen und Ihre persönlichen Verhältnisse schildern. Eventuell können Sie einen niedrigeren Betrag aushandeln oder Ratenzahlungen vereinbaren.

Dass Sie einen bestimmten Rechtsanwalt auf der Website einer Kanzlei nicht finden, ist belanglos. Vielleicht ist die Internetpräsenz nicht aktuell oder die Kanzlei hat nicht alle Rechtsanwälte aufgeführt.

Trotzdem noch einen schönen Sonntag

Nervin

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

nur mal den einen oder anderen Thread nach unten gesehen bevor du den hier eröffnet hast und du hättest gesehen dort gibts was gleiches!

Hole dir am besten selber bei einem Anwalt Rat ein und such einfach mal ein klein wenig hier im Forum und du wirst genüg Dinge zu dem Thema finden...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was denkt Ihr dazu? <hr size=1 noshade>



Du soltest dir mal dieses Urteil des OLG-Brandenburg anschauen:

6 U 58/08 Urteil v. 03.02.2009

http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/710-OLG-Brandenburg-Az-6-U-5808-Urheberrechtsverletzungen-bei-Ebay.html

Demnach wären "nur" 100 EUR/Bild angemessen. § 97a (2) UrhG ist gerade eingeführt worden, um der Abzocke Einhalt zu gebieten.

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-- Editiert am 13.02.2011 12:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du soltest dir mal dieses Urteil des OLG-Brandenburg anschauen:
6 U 58/08 Urteil v. 03.02.2009
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/710-OLG-Brandenburg-Az-6-U-5808-Urheberrechtsverletzungen-bei-Ebay.html
Demnach wären "nur" 100 EUR/Bild angemessen. § 97a (2) UrhG ist gerade eingeführt worden, um der Abzocke Einhalt zu gebieten. <hr size=1 noshade>


Danke für deine Antwort. Ich habe 3 Bilder genommen, die keines wegs professionell waren.

Verstehe eins nicht, du sagst ja der darf pro Bild max 100 Euro verlangen. Ich habe 3 genommen, also 300 Euro. Kann er diese 300 euro auch verdoppeln, weil ich unter den Bilder keine Quelle angegeben habe, wer der Ersteller des Bildes ist?

Zu den Lizenzkosten soll ich noch ein Pauschalbetrag von 100 Euro bezahlen, und die Anwaltskosten von 212 Euro

Warum muss ich sein Anwalt bezahlen? Er hätte es auch ohne machen können.

Dann müsste ich ja wenn ich alles zusammenrechne 612 Euro bezahlen, was für mich auch unbezahlbar ist

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Warum muss ich sein Anwalt bezahlen? Er hätte es auch ohne machen können
Und du würdest Jemanden also direkt Geld geben, nur weil er dich anschreibt, weil du seine Bilder geklaut hast? Sorry aber das kann man kaum glauben. Dre Anwalt setzt nur die Ansprüche seines Auftrgagebers duch, welche zwar überzogen aber nicht ganz ohne Grund sind...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann er diese 300 euro auch verdoppeln, weil ich unter den Bilder keine Quelle angegeben habe, wer der Ersteller des Bildes ist?


Nein, siehe 97a UrhG:

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Es könnte, könnte sogar sein, daß du einen Richter findest, der insgesamt nur 100 EUR für angemessen hält. Da 97a recht neu ist, kann dir das aber niemand garantieren.

Orientieren kann man sich an diesem Beschluß des BVerfG:

http://lexetius.com/2010,132

Dort findest du auch die einschlägige Rspr. zitiert.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, deine Antwort hat mir wieder etwas Mut gemacht.
Nun ist es so, das ich finanziell kein Anwalt leisten kann, nichtmals eine Erstberatung.

Macht der Anwalt das wenn ich Ihm sage er soll beim Amtsgericht diesen Schein beantragen? Oder ist sowas nur Kulanz?

Da ich nicht warten kann, brauche ich die Beratung sofort, weil ich diese Frist habe vom Gegenanwalt 18.02.2011
Sagen wir mal er tut mich beraten, und beantragt diesen Schein, der ist doch nur für eine Beratung, und mehr nicht, oder? Weil weitere Termine könnte ich mir dann leider nicht leisten. Was habe ich für möglichkeiten? Mir rennt die Zeit weg, die Frist endet am Freitag.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Mir rennt die Zeit weg, die Frist endet am Freitag.




Schon klar.

Einen Beratungshilfeschein müsstest du bei der Rechtsantragsstelle "deines" AG beantragen.

Das OLG-Brandenb. (s.o.) hat jedenfalls Lizenzgebühren von 20 EUR/Bild in einem ähnlichen ebay-Fall für angemessen gehalten. Die wurden dann verdoppelt, da der Fotograf nicht benannt war, also 40 EUR/Bild.

Für die Abmahnung wurden nur 100 EUR zugesprochen (97a II), alles zuzüglich Zinsen seit Auktion.

Würde bei dir, Abmahnung kann ja noch kommen, bedeuten: 220 EUR + Zinsen.

Billiger geht es wohl nicht, wenn du das unter Hinweis auf das Urteil zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zahlst, kommt, wenn du mich fragst nichts mehr.
Bloß: Meine Meinung zählt leider nicht.

Urteile gelten nur zwischen den jeweiligen Parteien, ein anderes G. kann auch anders entscheiden.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie war das beim Urteil, musste der Angeklagete auch den Anwalt vom Kläger bezahlen? Weil dann würde auch ordentlich noch was dazu kommen.

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie war das beim Urteil, musste der Angeklagete auch den Anwalt vom Kläger bezahlen? Weil dann würde auch ordentlich noch was dazu kommen.



Angeklagte gibt es hier nicht.

Ja, der Kollege musste die Prozesskosten zahlen. Das lag allerdings daran, daß er ursprünglich nicht bereit war irgend etwas zu bezahlen.

Im Zivilprozess ist es so, daß der a.E. die Kosten trägt, der nicht Recht bekommt. Von daher wird sich dein Gegner überlegen ob er mehr einklagt, als vertretbar ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich jemanden ganz schön die NAse breche sodass er operiert werden muss, bekomme ich eine Geldstrafe von 300 Euro, und bei ein Kopieren vom Bild, mit Rechtsklick bekommt man mal ebend eine enorme Summe aufgetischt, in was für ein Rechtsstaat leben wir?

Davon ab, war es ein ganz normales Bild, was ganz bestimmt kein Fotograf gemacht hat, würde es Euch gerne zeigen, doch den Fehler mache ich nicht nochmal.

Bei mir hat sich in den letzen 2 tagen so eine Wut angestaubt, das was der kläger macht, das ist Betrug. Die Seite exestiert bestimmt nur für so leute wie mich, als ob jemand bei dem eine Lizenz kauft für ein Bild was ein 10 Jähriger mit sein Handy machen kann, und dafür mal ebend ein großen Schein hinlegen (500Euro)

Ich werde morgen einfach zu dem Anwalt gehen, und lasse es auf mich zukommen, mit mir lass ich das nicht machen, dann soll er vor Gericht klagen.

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-- Editiert am 13.02.2011 21:24

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
in was für ein Rechtsstaat leben wir?

In einem Rechtsstaat in dem man sich dagegen wehren kann.
Und weil es ein Rechtsstaat ist, bezahlen das in deinem Fall dann sogar die Leute die Geld verdienen, ihre Finanzen im Griff haben und nicht gegen Gestze verstoßen haben.



quote:
das was der kläger macht, das ist Betrug.

Nein, er setzt sich nur gegen einen Dieb zur Wehr ...
Seine Bilder sind ihm halt was wert.



quote:
Bei den Bildern die ich kopiert habe steht nichts von Copyright ect. aber wenn ich auf die Seite gehe, von dem Urheber gehe, steht unter jedem Bild Copyright und so.

Unerheblich, denn das steht schon im Gesetz.
Wenn du sie nicht liest oder dich nicht vorher informierst; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.



quote:
kann ich den Betrag nicht bezahlen.

Die häufig genannte Argumentation, das man derzeit kein Geld für solche Strafzahlungen habe ist kein Problem.
Aus Gerichtsurteilen kann man 30 Jahre lang vollstrecken. Irgendwann wird man ja mal Geld oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdienen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

@TE, wenn es so einfach war, das es sogar ein 10jähriger kann, warum hast du dann nicht einfach deine Digiknipse benutzt. Müssen ja doch schön gewesen sein, die unrechtmäßig kopierten Bilder.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Maropolo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Klar hätte ich diese auch selbst machen können, hätte ich mal lieber, aber man muss erst eine Menge Geld verlieren, um Schlau zu werden, sowas mache ich nie wieder.

Zum Thema:

Habe heute mit dem Anwalt gesprochen, und kurz das Problem geschildert, er war nur leicht am lachen, und fragte mich ob die Post wirklich von ein Anwalt kam, oder von ein Student.

Weil nach dem neuen Gesetzt darf der Urheber nur 40 pro Bild verlangen.
Naja, morgen hole ich mir mein Beratungsschein ab, und gehe um 12:00 Uhr zum Anwalt, gut das ich die 800 Euro nicht üerwiesen habe.

Aber eine kleine Frage. Ist der Schein nur für die Erstberatung da, oder für den ganzen Ablauf (Gericht ausgeschlossen) wenn es soweit kommt.

Lieben Gruß


Edit: 120 Euro, damit könnte ich super leben.
Und Euch schonmal besten dank, durch Euch habe ich das Geld nicht überwiesen, lieben Dank!

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-- Editiert am 14.02.2011 22:33

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Beratungsschein ist für die Erstberatung.
Kommt es zum Prozess, ist Prozesskostenhilfe zu
beantragen. Das macht der Rechtsanwalt.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Weil nach dem neuen Gesetzt darf der Urheber nur 40 pro Bild verlangen.

Würde mich sehr wundern wenn das in einem Gesetz stehen würde.

Hat er das Gesetz auch genannt?
In der aktuelle Fassung des UrhG sind nämlich keine Zahlen genannt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go503235-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen guten Tag zusammen,

auch ich habe von den gleichen Anwalt eine Abmahnung erhalten und wurde ordentlich zur Kasse gebeten.

Ich empfehle überhaupt nicht mehr auf eBay zu verkaufen. Nach intensiver Recherche und Prüfung, kann man so ziemlich für alles abgemahnt werden. Die Grenze zwischen privat und gewerblich ist fließend und hat noch nicht einmal etwas mit einem Gewinn zu tun.

Was das Urheberrecht angeht, hab ich mir bisher eine Nutzungserlaubnis eingenommen. Leider reicht auch das oft nicht aus, wenn man z.B. im guten Glauben war.

Es besteht zudem auf eBay eine erhebliche Gefahr bei jemandem einzukaufen, der ein Konto gehackt hat und sehr gute Bewertungen zum Verkauf von teuren Waren ausnutzt, die tatsächlich gar nicht verkauft werden. Das Geld landet dann per Vorkasse auf irgendeinem Konto, das per Dreiecksbetrug eröffnet wurde. Komischerweise werden Polizei und Anwälte hier dann nicht aktiv und stellen das Verfahren am Ende ein, weil man so gut wie nie schafft die Täter ausfindig zu machen.

Willkommen in Deutschland.

Die Kleinen hängt / fängt man, (und) die Großen lässt man laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go503235-48):
Ich empfehle überhaupt nicht mehr auf eBay zu verkaufen.

Und ich empfehle, das man sich einfach pingelig an die Gesetze hält.
Die gelten nämlich dummerweise nicht nur auf eBay ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und dafür gräbst du einen uralten Thread aus?

Und das mit den Bildern kann man doch ganz einfach vermeiden, indem man die Bilder selber macht. Heutzutage hat doch jeder ein Smartphone, also wo ist das Problem?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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