Bootsmiete: Arglistige Täuschung?

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Eowyn6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bootsmiete: Arglistige Täuschung?

Guten Tag,
ich habe eine Buchung für ein Hausboot vorgenommen. Im Angebot war zum Preis zu lesen: "Im Gesamtpreis inbegriffen: Endreinigung, Energiepauschale, Service- und Einweisungsgebühr." - Keine differenzierte Ausweisung der Service- und Einweisungsgebühr.
Einige Stunden später kam die Buchungsbestätigung mit dem Verweis
Mietpreis: EUR 624,90
Endreinigung: EUR 135,--
Service: EUR 360,-- (1x Energiepauschale, 1x Service- und Einweisungsgebühr).
Nach meiner Bitte um Erklärung der Service- und Einweisungsgebühr bekam ich diese Aussage:
"Diese Gebühr ist u.a. für die Einweisung des Hafenmeisters in die Handhabung und Nutzung des Bootes (auch wenn es in der Hafenanlage liegt müssen Sie sich damit auskennen) und für die Betreuung während Ihres Aufenthaltes. Außerdem muß das Boot ja auch zum Entleeren aller Tanks und Auffüllen mit Frischwasser wieder zur Station gefahren und wieder zurück gebracht werden."
Ich habe nicht vor, Ausflüge mit dem Boot zu unternehmen. Für weitere Einweisungen halte ich 360 € für sehr überteuert.
Also will ich die Buchung stornieren und nenne das Fehlen einer differenzierten Ausweisung der Service- und Einweisungsgebühr (für mich) arglistige Täuschung.
Der Vertragspartner besteht aber auf 20%, wenn ich tatsächlich stornieren will.
Wer hat Recht?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129960 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von Eowyn6):
Also will ich die Buchung stornieren und nenne das Fehlen einer differenzierten Ausweisung der Service- und Einweisungsgebühr (für mich) arglistige Täuschung.

Eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) liegt vor, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht oder wichtige Tatsachen verschweigt, um einen anderen zum Vertragsabschluss zu bewegen. Da dies hier erkennbar nicht der Fall war, sehe ich nicht mal ansatzweise eine Grundlage für solche Argumentation.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3524 Beiträge, 1359x hilfreich)

Hier fehlen alle relevanten Infos.

Wie exakt lautete das Angebot?
Wie hoch war der dort angegebene Mietpreis?

Wenn Angebot und Angebotsbestätigung so auseinanderfallen, dürfte es mangels übereinstimmender Willenserklärungen gar keinen Vertragsschluss gegeben haben, ergo wäre klarstellen und dann ignorieren die beste Wahl. Aber das kommt halt sehr auf das genaue Angebot und die konkret geführte Kommunikation an...


Was wurde eigentlich aus der Angelegenheit mit dem Parkverstoß?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129960 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn Angebot und Angebotsbestätigung so auseinanderfallen

...ist es relativ egal.

Ich sehe es als völlig unschädlich an, wenn in der Bestätigung der Buchung der Gesamtpreis aufgeschlüsselt wird. Noch viel irrelevanter ist es, ob man die anteilige Vergütung des Hafenmeisters als angemessen sieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Eowyn6
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich ist es arglistig, die detaillierten Service- und Einweisungsgebühren VOR der Buchung zu verschweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3524 Beiträge, 1359x hilfreich)

Doppelpost.

-- Editiert von User am 13. April 2026 22:07

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3524 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von Eowyn6):
Für mich ist es arglistig, die detaillierten Service- und Einweisungsgebühren VOR der Buchung zu verschweigen.


Wenn es nur darum geht, dass eine vorher nicht aufgeschlüsselte aber akzeptierte (Miet-)"Pauschale" in Höhe von 1.119,90€ auf einmal Preisbestandteile hat, die man nicht akzeptieren möchte, dann verstehe ich langsam den (überhaupt nicht gerechtfertigten) Ärger.
Allerdings kann man da nicht einmal mit einem Teleskop ein Körnchen Arglist erkennen.
Wem der (Gesamt-)Preis nicht zusagt, der darf eben nicht buchen... Und wenn es aufgeschlüsselt dann einen Preisbestandteil "Drogen und Nutten für den Vermieter" gäbe, müsste man das auch akzeptieren...

Habe ich mit meiner Vermutung recht?
Wenn ja, dann wäre das schon ziemlich analog in die Nesseln gesetzt, wie beim Parkverstoß.
Jede weitere Diskussion würde die eigene Position nur noch weiter verschlechtern...
Mal in der Realität ankommen würde da echt helfen...
Oder zur Warnung und Abschreckung der Umgebung immer ein Schild tragen...


Sollte natürlich (was dann aber ganz und gar nicht klar kommuniziert wurde) ein vorher nicht vereinbarter Kostenpunkt plötzlich zusätzlich verlangt werden (wie ich es in meiner ersten Antwort angedeutet habe), dann muss man diese zusätzlichen Kosten nicht akzeptieren. Aber es hört sich gerade ganz und gar nicht danach an.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129960 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von Eowyn6):
Für mich ist es arglistig, die detaillierten Service- und Einweisungsgebühren VOR der Buchung zu verschweigen.

Dann versuche ein Gericht davon zu überzeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2670 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann versuche ein Gericht davon zu überzeugen.

Ich habe auch versucht, die Arglist zu finden.
Ab #4 war dann alles klar ;)

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13429 Beiträge, 4803x hilfreich)

Zitat (von Eowyn6):
Für mich ist es arglistig, die detaillierten Service- und Einweisungsgebühren VOR der Buchung zu verschweigen.

Ist es auch arglistig, wenn im All Inclusive Hotel das Essen und die Getränke mit 25% des Reisepreises angesetzt sind, nur weil es Dir nicht schmeckt, oder Du auswärts essen gehst?

Du hast ein Hausboot zu einem Festpreis gemietet, wie sich dieser Preis letztendlich zusammensetzt ist vollkommen irrelevant.

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#10
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(693 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Und wenn es aufgeschlüsselt dann einen Preisbestandteil "Drogen und Nutten für den Vermieter" gäbe, müsste man das auch akzeptieren...

So ist es. Beides ist legal.

PS: Du hast die Erdbeeren vergessen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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