Brauche Hilfe wegen Waren Rücknahme

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ollek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Hilfe wegen Waren Rücknahme

Hallo miteinander,

ich habe mir selbst vor paar monaten für mein auto ein Tuning teil ersteigert.
Dieses gefiel mir selbst nicht so gut und somit hab ich es in ebay wieder reingestellt. Natürlich mit allen mir bekannten Daten und der Orig. Rechnung.
Nach einiger wurde dieses Tuning teil ersteigert und das problem began.
Der käufer stellte fest, das dieses T.teil angeblich nicht für sein Auto ist.Es stimmt also die Nummer im Gutachten mit der Nummer in Tuning teil nicht überein.
Somit müsste ich ja schon damals als Käufer das falsche Teil bekommen haben.

Nun will der jetztige Käufer natürlich das ich dieses Teil zurücknehme und dann noch Geld dazu gebe wegen eine fehlgeschlagenen TÜV eintragung.

Kann mir jetzt vielleicht sagen was ich machen soll?
Denn wenn ich das Teil zurücknehme und dann noch Geld drauf gebe mache ich ja nur noch verluste.
wie sieht das Recht da aus? Ich selbst bin ja nur privatverkäufer gewesen.Und dieser Fehler war mir auch überhaupt nicht bekannt.
Die originale Rechnung hat der Käufer auch bekommen.Muss er sich vielleicht mit dem Hersteller in verbindung setzen?

Wäre nett wenn mir jemad helfen könnte, da der Käufer mit rechtlichen Schritten droht

MfG
Olli

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Tja, Sie haben nicht das geliefert, was Sie in der Auktion angegeben haben. Ob Sie das vorher schon selber falsch geliefert bekommen haben, spielt keine Rolle.

Da Sie hier schwerlich eine Nachlieferung leisten können, müssen Sie das Teil wohl gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
ollek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich denn auch noch was drauf zahlen?

Weil der Käufer war ja damit angeblich beim TÜV udn hat eien abnahme gemacht die fehlgeschlagen ist.
Und dann sidn da noch die Versandkosten.17€ als Sperrgut...
Muss das alles ich übernehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die TÜV-Kosten könnte der K als Schadensersatz geltend machen. Lassen Sie sich dazu aber eine Rechnung vom TÜV zeigen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Die Versandkosten gehen natürlich auch zu deinen Lasten.


Viele Grüße, Michael

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