Brauche mal Eure Hilfe

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Webfreund2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche mal Eure Hilfe

Ich hab kurz vor Weihnachten meinen Defekten Kaffeevollautmaten ( auch noch zweimal reingeschrieben das Gerät ist DEFEKT)bei Ebay verkauft . Der Käufer der den Zuschlag erhielt hat auch rasch bezahlt . kein Thema .. dann kurz nach Weihnachten kam eine Mail von Ihm .. man lese :
Hallöchen...
danke nochmals für den verkauf der maschine..
wie ich leider herausstellen musste haben sie die kaffeemaschine schoin aufgemacht und die schraubengewinde des gehäuses sind nahezu alle kaputt(unbrauchbar)das heißt ich hab ein gehäuse in der hand das ich nicht benutzen kann..sie haben ja ausdrücklich als defekt eininseriert ja aber nicht als kaputt...ich bitte sie mir eine alternative als widergutmachung anzubieten sonst kann ich sie nicht astrein bewerten,,,
mit freundlichen grüßen
Darauf schrieb ich Ihm zurück ...
Hallo , ich hatte diese Maschine über 3 Jahre , in der Zeit war sie von meiner Seite nicht einmal in der Reparatur noch hab ich da selber drangeschraubt da ich **kein Fachmann** bin . Die Maschine stand als DEFEKT bei Ebay das stimmt , aber die Deffination des Wortes defekt lautet unter anderem ....Defekt = , beschädigt, schadhaft, angeschlagen, angestoßen, abgestoßen, abgehauen, lädiert, ramponiert, havariert, leck, schrottreif, mitgenommen, zerrissen, zerbrochen, durchlöchert, wurmstichig, kaputt, kapores, futsch, futschikato (scherzh.), aus dem Leim gegangen, nicht heil; abgenutzt, abgewirtschaftet, durchlässig, geteilt, lose. Außerdem stand zudem jeden potentiellen Käufer die Möglichkeit zu sich noch zusätzlich als Mail zu erkundigen, ob oder wie der Gegenstand ist. Ich hab die Maschine nach meinem besten Gewissen beschrieben, wie gesagt ich bin **kein Fachmann** und noch mal sagen in der Zeit wo ich diese hatte war die nicht einmal in Reparatur. Wenn sie meinen mich jetzt mich einer negativen Bewertung zu bewerten dann werde ich einen passenden Kommentar drunter schreiben.
Dachte es ist nun abgehackt bis dann heute mal wieder eine Mail ankam ...
man lese :
hallo
danke ihnen für die aufrechte mail trotz allem muss ich ihnen mitteilen das ich das gehäuse auch brauche aber die bezeichnung defekt gilt bei kaffeeautomaten auf einen defekt der funktion nicht auf kaputte schraubstellen des gehäuses...ich biete ihnen folgende option erstatten sie mir den 40% kaufbetrag zurück und die sache erledigt sich....
wie ist ihre antwort darauf....

wie oder was kann oder muss ich jetzt machen ??? ich habe in der Zeit wo ich die Maschine hatte nicht ein einnziges Mal aufgemacht oder in Reparatur gegeben .. weiss ich ob der besagte Herr das nicht selbst beim Aufschrauben verursacht hat ??
Wer von euch kann mir da einen Rat gegeben ?? Bin über jede Hilfe dankbar
Gruß Webfreund2

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

:) nur interessehalber: wie viel hast Du denn für die defekte Maschine bekommen, wenn der Käufer gerne 40 % erstattet haben möchte??

Sternchen

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier ist ein so genannter *Schreihals* am Werk. Diese Kostenerstattung ist absoluter Quatsch.
Falls er eine *negativ* Bewertung erteilt, sofort bei eBay eine Beschwerde einreichen.

Defekt > heisst defekt und nicht >> eventuell ein bisschen, oder nur eine kleine Schramme.
Defekt ist defekt und in der Definition sogar biss >> total unbrauchbar.

Legen Sie sich locker zurück und lassen Sie ihn *kiffen*!!

Rechtlich hat er keine Chance bzw. keine Aussicht auf Erfolg.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,
also ich meine auch, dass hier mal wieder jemand seine Vorstellungen nicht erfüllt sah und nun versucht das Beste draus zu machen.

Wenn als "defekt" angegeben, dann muss schlimmstenfalls jedes einzelne Teil als defekt erwartet werden.

Allerdings die Masche mit dem ich bin kein Fachmann gilt auch unter Insidern als der Versuch sich aus der Affäre zu ziehen. :grins:
Selbst der Dümmste könnte die Schrauben lösen. Dazu muss man kein Fachmann sein. Und wenn die Reparatur dann nicht geklappt hat, wird das Teil verkauft, statt es wegzuschmeißen.

Gruß
Günther

-- Editiert von Pultman am 05.01.2008 10:25:39

-- Editiert von Pultman am 05.01.2008 10:27:44

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Webfreund2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten ...
hier mal den Link zu der verkauften Maschine
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&Item=130182620944
Ich sag ja , der Käufer verkauft ja selber diese Automaten und handelt damit , ganz oder auch in Einzelteile bei Ebay ....
Ich weiss doch nicht ob er nach Erhalt der Ware nicht selber die Schrauben so verdreht hatte das die Gewinde kaputt sind ...
Gruß Webfreund

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Er ist halt selber schuld,wenn er für eine defekte Kaffeemaschine soviel bezahlt.
Jetzt weißt du auch,warum man als Verkäufer nicht vorschnell positiv bewerten sollte.

Falls er eine *negativ* Bewertung erteilt, sofort bei eBay eine Beschwerde einreichen

Was soll das bringen?


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Die Maschine wurde zwar als defekt verkauft, jedoch deutet die Artikelbeschreibung nicht darauf hin, dass das Gehäuse Beschädigungen aufweist.

Allerdings haben Sie die Gewährleistung ausgeschlossen und auch nicht explizit auf ein intaktes Gehäuse hingewiesen. Meines erachtens hat der Käufer einen Anspruch auf Mindernung des Kaufpreises nur dann, wenn er Ihnen _beweisen_ kann, dass Sie den Mangel arglistig verschwiegen haben. Da Sie das Gerät selbst nie geöffnet haben und sich der Mangel im Normalbetrieb offenbar nicht gezeigt hat, wird der Käufer hier kaum Ansprüche gegen Sie geltend machen können.

Jedenfalls sehe ich das als juristischer Laie so.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ignorier den K einfach und fertig.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Naja, da der Verkäufer den Defekt beschrieben hat, konnte der Käufer eigentlich davon ausgehen, dass das Gehäuse noch in Ordnung ist und er dieses verwenden kann um das beschädigte Gehäuse seiner eighenen Maschine zu ersetzen.

Aber trotzdem, ein siolchen Auftreten des Käufers ist nicht in Ordnung.

Man kann das auch andes regeln.

Der Käufer könnte z.B. dem zweithöchsten Bieter der Auktion das Gerät anbieten.


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