Brief verschwunden

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Brief verschwunden

Hallo,
ich weiß es gibt hier schon etliche selben Fragen, allerdings sind die schon was älter.
Zu meinem Problem, ich habe über Ebay eine Handysocke verkauft, diese ist allerdings angeblich beim Käufer nicht angekommen. Meine Mutter hat den Brief in einem DHL Shop bezahlt und auch abgegeben. Der Käufer meint allerdings ich würde Lügen und er will das Geld zurück.

Ich bin der Meinung das ich als privater Verkäufer alles getan habe, was ich musste. Er hat den normalen Postversand und auch noch vor Weihnachten gewählt. Entweder sagt er nur er hat den Brief nicht bekommen oder ein Angestellter der Post hat ihn entwendet.

Die gleiche Handysocke hatte ich noch ein paarmal, so dass eine weitere Socke im gleichen DHL Shop am 30.12.13 verschickt habe und am 31.12.13 schon bei der Dame ankam.

Kulanter weise hab ich den Schaden geteilt, obwohl ich absolut der Meinung bin, da es sogar für die Abgabe Zeugen gibt, dass ich gar nichts ersetzen muss.

Davon mal ab, wenn mir sowas passiert und das ist es schon öfter, da hat die Privatperson auch gesagt, es wäre nicht ihr Problem, das Sie den Brief verschickt hatte, bei dem gewerblichen wurde der Inhalt ersetzt. Ein paar Tage später bekam ich zwei Briefe von der Post mit den zerissenen Umschlägen und mit einem Bruief, wenn ich das unversichert schicken lasse, ist es nicht das Problem der Post.


Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, da ich der Meinung bin, er sollte Froh sein, dass ich ihm die hälfte zurück gegeben habe.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von coupehexe am 06.01.2014 20:24

obwohl ich absolut der Meinung bin, da es sogar für die Abgabe Zeugen gibt, dass ich gar nichts ersetzen muss.

Die Meinung teile ich

quote:
von coupehexe am 06.01.2014 20:24

es wäre nicht ihr Problem

Doch, genau das ist der Clou an der Sache. Das Transportrisiko bei einem Privatverkäufert trägt der Käufer.

quote:
von coupehexe am 06.01.2014 20:24

wenn ich das unversichert schicken lasse, ist es nicht das Problem der Post.

Sehe ich genauso, aber auch nicht deines.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Also lösch ich jetzt einfach immer seine Mails und gut ist?
Hab ihm auch schon mitgeteilt, wenn der Brief nicht ankommt ist es nicht mein Problem und ich war schon Kulant mit der hälfte die ich ihm zurück erstattet habe

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#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Mal vom rechtlichen weg, aber was kostet so eine Socke bitte, 5€ und dafür so ein Aufstand mit dem Käufer und eine negative Bewertung riskieren...

Und zum Rechtlichen: Kannst du überhaupt beweisen das du die Socke verschickt hast, deine Mutter kann wohl nur bezeugen das sie irgendeinen Brief an irgendeine Adresse gesendet hat, der vermutlich eine Socke enthielt.

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#4
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht nicht um das ****** Geld, davon hab ich mehr als genug, es geht darum, dass er auch behaupten kann er hat sie nicht und soll er mich doch schlecht bewerten. Davon mal ab hab ich gestern noch eine Rechnung in der Arbeit in der Hand gehabt, die über einen Monat unterwegs war. Selbst wenn die Socke nach einem Monat ankommen sollte, glaubt jawohl niemand daran, dass er mir das Geld dann wieder bezahlt, der denkt sich dann super hat die Frau doch nicht gelogen, aber das wird ich der nicht sagen.

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Die gleiche Handysocke hatte ich noch ein paarmal, ...



Du weisst aber schon, daß die Grenzen zum gewerblichen Handeln recht fliessend sind. Konsequenz wäre dann, daß du die Transportgefahr trägst, den Kaufpreis zurückzahlen müsstest.

Aber davon abgesehen, weshalb verschickst du künftig nicht per Einschreiben. Das kostet 1,80 Aufpreis, unter dem Strich könnte es sich trotzdem lohnen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)


Bei privaten Verkäufern trägt der Käufer das Risiko des Verlustes auf dem Postweg. Der Verkäufer muss aber im Zweifelsfall beweisen können, dass er die Ware überhaupt losgeschickt hat. Das wird oft zum Knackpunkt.

Bei gewerblichen Verkäufern trägt der Verkäufer das gesamte Risiko.

Die Frage "privat" oder "gewerblich" hängt nicht(!) an der Selbsteinstufung des Verkäufers, sondern an objektiven Kriterien.
Der Käufer könnte auf die Idee kommen, dass du tatsächlich "gewerblich" bist, und dass das "privat" nur vorgeschoben ist. Wer glei2) BGB</a>."

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#7
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Also wenn ich in einem Jahr zwei gleiche Teile verkaufe bin ich gewerblich?

Ich hab die Teile ja auch nur, weil die mir am Cola-Truck zuviel davon eingepackt haben, wieso auch immer. Nur 60 km zurück fahren kam nicht in Frage. Demnächst werd ich gar nichts mehr bei Ebay verkaufen, dann hab ich dieses Problem auch nicht mehr. Allerdings meldet sich der Käufer auch nicht mehr und es gibt wie gesagt Zeugen die den Brief incl. Inhalt gesehen haben!

Und davon mal ab, weiß ich von dem Käufer, dass ein Päckchen was er verschickt hat auch beim Käufer nicht angekommen ist, also weiß er auch gaz genau, dass sowas passieren kann.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

quote:
also weiß er auch gaz genau, dass sowas passieren kann.
Ganu, er wird wissen, was ein Anwalt und die entsprechenden gerichtlichen Instanzen dann bedeuten.

quote:
und es gibt wie gesagt Zeugen die den Brief incl. Inhalt gesehen haben!
Diese Zeugen können also Lückelnlos bezeugen, dass sie gesehen haben welche Adresse du detailliert auf den Umschlag geschrieben hast, den Inhalt den du dan in dem Umschlag gesteckt hast etc? Ach ja und nicht zu vergessen, nach Adressierung und einpacken könne sie auch bezuegen, den Umschlag die ganze Zeit gesehn zu haben bis hin zur Abgabe am Postschalter? Sollte dieser Zeuge deine Mutter sein, ist es in dem Sinn kein Zeuge mehr, da sie evtl alleine den Umschlag abgegeben hat? Wenn muss schon deine Mum und ein wirklicher Zeuge dabei gewesen sein...

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#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Sollte dieser Zeuge deine Mutter sein, ist es in dem Sinn kein Zeuge mehr, da sie evtl alleine den Umschlag abgegeben hat?


Die Logik hinter dem Satz bleibt dein Geheimnis. Ist das deine Art zu sagen "Verwandte sind als Zeugen nichts wert"? Das wäre falsch.

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#10
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Die Logik ist das deine Mutter, wie schon da oben gesagt, wohl nur bezeugen kann das sie irgendeinen Brief an irgendeine Adresse gesendet hat, der vermutlich eine Socke enthielt.
Und das reicht eben nicht, womit du wieder in der Haftung wärst.

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#11
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn man schon Kommentare kopiert, dann bitte auch den Kommentarschreiber mit einfügen!!!

Und wenn man es genau nimmt, habe ich jetzt in einem anderen Forum gelesen, dass es Seitens Ebay Käufern ganz einfach gemacht wird. Man sagt einfach man hat die Sache nicht bekommen, durch den Käuferschutz gibt Ebay das Geld zurück und der Verkäufer ist der ge... weil er nicht mal eine negative Bewertung dem Käufer geben kann.

Ich weiß nämlich auch nicht, ob er eventuell nur sagt er hat das Teil nicht bekommen und selbst wenn er es jetzt doch noch irgendwann bekommt, wird er immer noch behaupten er hat es nicht.

Und wenn er gerne wegen 2 Euro zum Anwalt gehen möchte bitte, der Anwalt wird Ihn wahrscheinlich fragen ob es noch geht.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Die Logik hinter dem Satz bleibt dein Geheimnis. Ist das deine Art zu sagen "Verwandte sind als Zeugen nichts wert"? Das wäre falsch.
Na wenn die Mutter den Brief weggebracht hat (alleine ohne weitere Zeugen), wer kann denn dann bezeugen, dass die Mutter den Brief auch wirklich abgesendet hat? Wo wir dann wieder beim Anfang wären und es bewiesen sein muss, dass abgesendet wurde!

quote:
Und wenn er gerne wegen 2 Euro zum Anwalt gehen möchte bitte, der Anwalt wird Ihn wahrscheinlich fragen ob es noch geht.
Die Frage wird ein Anwalt ihm nicht stellen, denn der Anwalt bekommt sein Honorar, egal um was für einen kaufpreis es sich handelte.
Vielmehr würde ich mir an deiner Stelle Sorgen machen, ob du nicht evtl eine Anzeige Wegen Betrug erhälst, denn eine solche wäre auch noch vorstellbar!

quote:
dass es Seitens Ebay Käufern ganz einfach gemacht wird. Man sagt einfach man hat die Sache nicht bekommen, durch den Käuferschutz gibt Ebay das Geld zurück
Nein, es ist nicht EBAY sondern der jehweilge Verkäufer selber, der es den Käufern so leicht macht, da der Verkäufer auf versicherten Versand verzichtet hat, hat dich doch keiner Gezwungen unversichert zu senden oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Na wenn die Mutter den Brief weggebracht hat (alleine ohne weitere Zeugen), wer kann denn dann bezeugen, dass die Mutter den Brief auch wirklich abgesendet hat? Wo wir dann wieder beim Anfang wären und es bewiesen sein muss, dass abgesendet wurde!



Zweier Zeugen Mund tun alleweil die Wahrheit kund?

Das ist aber schon eine Weile her, daß das gegolten hat. Heutzutage genügt ein Zeuge vollauf. Das ist hier die Mutter.

quote:
Vielmehr würde ich mir an deiner Stelle Sorgen machen, ob du nicht evtl eine Anzeige Wegen Betrug erhälst, denn eine solche wäre auch noch vorstellbar!


Dafür möchte man sich ja fast bei der TE entschuldigen, ein Betrug ist noch nicht einmal sehr weit entfernt erkennbar.

Zivilrechtlich ist die Sache klar, TE war mehr als anständig, wurde ihr leider nicht gedankt.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Zweier Zeugen Mund tun alleweil die Wahrheit kund?

Das ist aber schon eine Weile her, daß das gegolten hat. Heutzutage genügt ein Zeuge vollauf. Das ist hier die Mutter.
In dem Fall solltest du die Konstellation genauer betrachten!
Der TE muss den Versand beweisen können! Würde er alleine zur Post gehen und absenden, kann er den unversicherten Versand ja nicht beweisen, da sind wir uns doch sicherlich einig oder?
Gibt er nun den Brief seiner Mutter mit, kann diese zwar bezeugen, dass sie den Brief mit besagtem Inhalt bekommen hat zum versenden, wird aber an der Stelle dann zum Erfüllungsgehilfen! Denn jetzt ergibt sich dann die Situation, als wäre der TE alleine zur Post gegangen und hätte alleine abgesendet!
Es kann nicht sein, dass bei gleicher Kosntellation verschiedene Massstäbe angesetzt werden. Wenn der TE das Absenden beweisen muss, dann muss das auch dafür gelten, wenn er es durch die Mutter absenden lässt. Die Mutter kann ja auch nur sagen, sie hat abgesendet, genau so wie es der TE auch nur hätte sagen können, aber nicht beweisen können.
Sprich hier wäre die Konstellation so, dass nur durch einen weiteren Zeugen, im eigentlichen dann dem einzigen Zeugen dargelegt werden könnte, es wurde versendet, da die Mutter ja von Zuge zu Erfüllungsgehilfe wechsel im laufe der Zeit...

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#15
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist nicht nur die Mutter sondern auch der Laden der den Brief angenommen hat, die mich sehr wohl wieder erkennt, weil ich bei dem anderen Brief ein wenig mit ihr geredet habe.
Und wie gesagt, er kann mich gern anzeigen, wenn zwei Euro mehr wert sind als eine verletzte Person muss man wirklich an den Deutschen Staat zweiflen.

Und ich habe den Brief unversichert geschickt, da das Teil für 3 Euro ersteigert wurde, 1 Euro für Porto und Verpackung und dann soll ich aus meiner Tasche nochmal 1,80 Euro bezahlen, dann kann ich das Teil auch gleich in den Müll schmeißen, dann hat die Maus wenigstens nen warmes Bett (Sarkastisch)

Hätte ich auch mal machen sollen, nur wenn zeige ich an? Die Post, die mir den leeren aufgerissenen Briefumschlag mit einem Brief: auf gut Deutsch Pech gehabt geschickt hat?

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#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Dafür möchte man sich ja fast bei der TE entschuldigen, ein Betrug ist noch nicht einmal sehr weit entfernt erkennbar.
Wenn der Empfänger nichts bekommen hat, ihm keine Beweise für den Versand vorliegen, dann kann schon zu dieser Annahme kommen, wie und ob das ganze dann eingestellt ist wegen Mangels an Beweisen des Betrugsvorwurfes, dass ist dann wieder eine andere Sache...

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Es ist nicht nur die Mutter sondern auch der Laden der den Brief angenommen hat, die mich sehr wohl wieder erkennt, weil ich bei dem anderen Brief ein wenig mit ihr geredet habe.
Un genau jetzt fangen die Dinge an nicht mehr so ganz für dich zu sprechen! Du schreibst in deinem Eingangspost, dass deine Mutter den Brief abgegeben und bezahlt hat, jetzt sprichst du auf einmal von dir!?!?

Was will denn der Shopbetreiber für dich aussagen? Er hat sich bestimmt nicht die Adresse angesehen, auch hast du die Socke nicht vor ihm eingepackt, sprich er kann auch nicht sagen, ob du nun eine Socke oder altes verschimmeltes Brot versendet hast. Meinst du auch, dass er sich unbedingt an das genaue Datum erinnern kann, bei den vielenKunden die er haben wird. Seine Aussage wird schlichtweg und knapp lauten, er wird zu der Angelegenheit nichts sagen können.

quote:
Hätte ich auch mal machen sollen, nur wenn zeige ich an? Die Post, die mir den leeren aufgerissenen Briefumschlag mit einem Brief: auf gut Deutsch Pech gehabt geschickt hat?
Schau dir mal deren AGB an, vorallem den teil zur Haftung den diese übernehmen, die haben sich da schon gut abgesichert gegen sowas...

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt er nun den Brief seiner Mutter mit, kann diese zwar bezeugen, dass sie den Brief mit besagtem Inhalt bekommen hat zum versenden, wird aber an der Stelle dann zum Erfüllungsgehilfen! Denn jetzt ergibt sich dann die Situation, als wäre der TE alleine zur Post gegangen und hätte alleine abgesendet! <hr size=1 noshade>



Du scheinst da irgendetwas zu verwechseln.

Auch ein Erfüllungsgehilfe kann Zeuge sein, er ist nicht Partei im Sinne der ZPO.

Die Aussage der Mutter reicht also völlig aus.

quote:<hr size=1 noshade>Die Post, die mir den leeren aufgerissenen Briefumschlag mit einem Brief: auf gut Deutsch Pech gehabt geschickt hat? <hr size=1 noshade>



Wegen der paar EUR lohnt das nicht, aber in dem Fall haftet die Post, Diebstahl, auch ohne Verschulden. Das kann auch nicht durch AGB ausgeschlossen werden, auch nicht beim Brief. Das ist in § 435 HGB so geregelt.

Die Post müsste dir also eigentlich den Schaden ersetzen, wenn der aufgerissene Umschlag vor liegt. Ohne Anwalt kommt man da aber meistens nicht weiter.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja das mit den aufgerissenen Umschlägen habe ich an Akte mal weitergegeben, evtl. kommt irgend wann einmal ein Bericht im Fernseher darüber.

Aber es ist auch egal, sollte der Brief doch noch ankommen, was ja auch sein könnte werde ich, so denke ich nichts mehr vom Käufer hören und er wird sich freuen, das er für zwei Euro ne Handysocke von Coca-Cola bekommen hat. Nachdem wie der mich beschimpft hat wird er sicherlich nicht kommen und sagen, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie als Betrüger Lügner und sonst was beschimpft habe, natürlich gebe ich Ihnen das restliche Geld auch noch.
Das glaubt doch wohl niemand, bei uns haben Briefe auch schon über ein Monat trotz Postfaches gebraucht. Allerdings bin ich mal gespannt, ob nicht wieder der Brief für eine andere Firma bei uns im Postfach ist, zweimal wurde er ja schon eingeworfen, weil man zu blöd ist eine 4 und eine 1 zu unterscheiden.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Du scheinst da irgendetwas zu verwechseln.

Auch ein Erfüllungsgehilfe kann Zeuge sein, er ist nicht Partei im Sinne der ZPO.

Die Aussage der Mutter reicht also völlig aus.


Was kann denn aber die Mutter aussagen.
Sie kann doch eigentlich nur aussagen, dass sie von ihrer Tochter einen Brief bekommen hat und diesen bei der Post abgegeben hat.

Es macht doch überhaupt keinen Unterschied, ob ich als Verkäufer ein nicht versichertes Päckchen selber zur Post bringe oder dies irgendein Familienmitglied macht.
In beiden Fällen kann ich den Versand des Artikels nicht beweisen und nur eine Person kann aussagen, dass das Päckchen abgegeben worden ist.

Wobei man aber auch sagen muss, dass in den wenigsten Fällen, vorallem wenn der Artikelpreis sehr niedrig ist, der Käufer wohl kaum rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleitet wird.

Ich selber versende z.B. DVD's oder Bücher auch immer unversichert/nicht sendungsverfolgt, da der Aufpreis auf einen sendungsverfolgten Brief in keinem Verhältnis zum Verkaufserlös steht.


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es macht doch überhaupt keinen Unterschied, ob ich als Verkäufer ein nicht versichertes Päckchen selber zur Post bringe oder dies irgendein Familienmitglied macht.
In beiden Fällen kann ich den Versand des Artikels nicht beweisen und nur eine Person kann aussagen, dass das Päckchen abgegeben worden ist.



Doch, das macht einen gewaltigen Unterschied. Der Versand ist durch den Zeugen erwiesen.

Wenn die Ware verschwunden ist, kann der Empfänger nicht substantiiert bestreiten, es sei nicht das in der Sendung gewesen, als das was laut ebay-Kaufvertrag darin sein sollte. Es ist nicht so, daß der Parteivortrag gar kein Gewicht hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Doch, das macht einen gewaltigen Unterschied. Der Versand ist durch den Zeugen erwiesen.


Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich als VK den Brief bei der Post abgebe oder ob es meine Mutter macht.
Jeweils ist es eine Person die bezeugen/aussagen kann, dass der Brief abgegeben worden ist.

Wenn ich den Brief abgebe und meine Mutter ist dabei, dann sehe ich es genauso.

So ist es für mich logisch, was aber nicht heisst, dass ich mit meiner Meinung auch richtig liege.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich als VK den Brief bei der Post abgebe oder ob es meine Mutter macht. <hr size=1 noshade>


Doch, prozessual ist das ein gewaltiger Unterschied.

Hat man weder einen Zeugen, noch einen Beleg, daß man irgendetwas versandt hat, geht der Prozess verloren. Als Partei kann man nicht Zeuge sein, man hat kein Beweismittel, Parteivernehmung ist nicht zulässig.

Hat man diesen Beweis geführt, liegt es in der freien richterlichen Bewreiswürdigung, was denn nun konkret im Paket war.

Bei Kaufleuten ist es prima facie das, was auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung steht. Das wird man bei geringpreisigen Artikeln auch bei Privaten so sehen müssen. Wenn die Ware verschwunden ist, gibt es keinen Grund daran zu zweifeln, daß es nicht das war, was im Kaufvertreag steht. Der Versand an sich ist ja erwiesen.

Dass der Verkäufer darauf spekuliert hat, daß die Sendung verloren geht, kann man nicht unterstellen. Daß er wegen ein paar EUR so ein Theater in Kauf nehmen oder gar betrügen wollte wohl auch nicht.

Zeuge, ebay-Kaufvertrag und die Parteivernehmung bzw. -anhörung müssten in dem Fall reichen um i.S. des § 286 ZPO zu überzeugen.

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#24
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wenn die Ware verschwunden ist, kann der Empfänger nicht substantiiert bestreiten, es sei nicht das in der Sendung gewesen, als das was laut ebay-Kaufvertrag darin sein sollte.


Er kann den Inhalt aber mit Nichtwissen bestreiten, das dürfte in der Situation, in der der VK keine Zeugen für den Versand hat, auf das gleiche heraus kommen.


quote:
Daß er wegen ein paar EUR so ein Theater in Kauf nehmen oder gar betrügen wollte wohl auch nicht.


Mit dem Argument könnte ich immer bei geringwertigen Sachen leere Briefe verschicken und mich darauf verlassen, ein Gericht werde nicht glauben, daß ich "wegen so wenig Geld" einen Betrug riskieren würde, das wäre dann ein Freibrief. So einfach ist es nun auch wieder nicht. (Und man könnte es noch weiter ad absurdum führen, warum sollte ich wegen eines belanglosen Streits jemand totschlagen, also Freispruch! ;-P)

quote:
Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich als VK den Brief bei der Post abgebe oder ob es meine Mutter macht.


Für dich nicht, aber ein Zeuge ist nun mal ein Zeuge und eine Partei ist eine Partei. (Was dann manchmal zu etwas absurden prozessrechtlichen Konstruktionen führt, etwa wenn der Geschädigte seinen Anspruch abtritt und dann plötzlich doch Zeuge sein kann.)

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