Briefversand / Päckchenversand : Haftungsfrage - "Pech gehabt -Regel" falsch ?

9. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Briefversand / Päckchenversand : Haftungsfrage - "Pech gehabt -Regel" falsch ?

Einem durchschnittlichen BGB - Kommentar ist gemäß laufender Rechtsprechung die Verpflichtung des VK zu haftungsrechtlich abgesichertem Versand ( nicht gleichbedeutend mit "Zwang zum Abschluß einer Transportversicherung ") aufgrund ihm obliegender Sorgfaltspflichten im Falle eines Versendungskaufes zu entnehmen .

Wie ist in diesem Zusammenhang einzustufen :

- Dieser Zwang besteht nur für gewerbliche Verkäufer ;

- ein Paket ist "versichert" ;

- die Frage ob "versicherterter" oder "nicht -versicherter" Versand erfolgen soll , sanktioniert den Brief- / Päckchenversand trotz oben gesagtem;

- im Rahmen einer eBay-Artikelbeschreibung ist eine Individualvereinbarung möglich;

- eine generelle Haftungsfreistellung für die Sorgfaltspflichten u.a. aus § 276 u. 277 BGB ist dem "privat" Verkäufer durch diese Frage möglich;

- stellt der Brief- / Päckchenversender nicht vielmehr tatsächlich im Sinne des Wortes einen "Eigenversicherer" dar - haftet somit im Schadensfalle wieder durch eigenes Vermögen?


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Was ist denn los mit deinen Umlauten?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Firefox hat mal wieder Probleme mit der Zeichenkodierung .

Welche ist denn die richtige iso-...?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

pssst, mir wird schwindlig vom Lesen




-----------------
" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
verklagen?
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

Bei Firefox: Westlich (ISO-8859-1).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Tja , und genau das ist eingestellt - es ist mir rätselhaft , warum immer wieder dieser Murx ausgegeben wird in unregelmäßigen Abständen.

üäö

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#6
 Von 
verklagen?
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

psst, bei mir springt die Zeichenkodierung auch immer hin und her, aber meistens auf Unicode, so dass ich statt üöä ??? habe ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

...mal die neueste Version von Firefox installieren; nach einem Update war bei mir das Problem behoben :)

Welchen Kommentar hast Du zu Rate gezogen ? (Randnummer ?)

Es spielt vom Grundsatz her keine Rolle spielen, ob es sich um einen einfachen Brief oder um ein Päckchen handelt.

Unterschiedlich ist lediglich der Zeitpunkt des Gefahrübergangs, soweit der VK = Verbraucher oder eben VK = Unternehmer.

Eine Verpflichtung für den Unternehmer die Sache zu versichern, besteht nicht.

Gruß



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Welchen Kommentar hast Du zu Rate gezogen?

Soergel/Huber

Die Kapitel zu § 446 , 447, 448

Dort findet sich an mehreren Stellen der Hinweis , daß es zu den Sorgfaltspflichten des VK gehört .

u.a.

§ 433 RN 19 / 20 / 21

§ 447 RN 48

zumindest für einen im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Transpoteurs ausreichend abgedeckte Versendungsform Sorge tragen zu müssen.

Der Bergriff (Transport-) Versicherung wird dabei über § 129 VVG definiert .

Nur scheint mir offensichtlich , daß eben ein Paket in der Hinsicht nicht versichert ist bzw. als Folge die Frage nach "versichertem oder nichtversichertem Versand " eben nicht die Erlaubnis zum Brief / Päckchenversand demzufolge darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

...den "Soergel" habe ich leider nicht zur Hand. (übrigens findet sich darin auch schon mal die ein oder andere Mindermeinung, für die die Rechtsprechnung nur ein müdes Lächeln übrig hat.)

Aus dem Gesetz lässt sich eine Nebenverpflichtung zum versicherten Versand durch den VK nicht entnehmen.

Bei nicht mehr aufzuklärenden Transportverlust der Sache haftet der gewerbliche VK sowieso, da er den Zugang der Lieferung beweisen muss.

Insofern wäre es nur beim privaten VK zum Schutz des K angezeigt, eine Versicherung abzuschließen.

Dadurch würde der VK aber mit Kosten für eine "Gefahr" belastet, für die er gerade aufgrund der gesetzlichen Gefahrtragungsregeln (§447) gerade nicht einzustehen hat.

Daher ist mE eine solche Verpflichtung abzulehnen.

(Im Palandt wird das Problem nicht einmal dargestellt...(oder ich habe es nicht gefunden :) ))

Gruß



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Firefox hat mal wieder Probleme mit der Zeichenkodierung .


Nö, der ist unschuldig, die Seite muss ihm sagen, wie er die Seite encodieren soll.

0x Hilfreiche Antwort

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