Guten Abend,
Ich hab über ein Online-Portal meinen Computer verkauft. Nachdem der Pc angekommen ist, gab es 3 Wochen Funkstille zwischen mir und dem Käufer.
Nun hat mir dieser vor 3 Tagen geschrieben und gemeint der Computer gehe nicht an und dass er ihn das erste mal versucht hat anzuschalten. Der Computer hat vor dem Verkauf noch einwandfrei funktioniert, weshalb ich dem Verkäufer aus Kulanz angeboten hatte ihn mir nochmal anzuschauen, unter der Bedingung, dass er die Versandkosten übernimmt. Heute hat er mich angerufen und gemeint, dass er das Problem gefunden hatte und dass der Prozessor kaputt sei und zeigte mir ein Bild von diesem mit einem schwarzen Punkt, welcher darauf hinweist, dass er durchgebrannt ist. Die Tatsache, dass er angeblich erst 3 Wochen nach dem Erhalt vom Pc diesen eingeschaltet hatte, macht mich stutzig. Außerdem hat er selbst an dem Pc rumgeschraubt, was auch hätte schiefgehen können. Ich weiß nicht, ob das etwas zur Sache tut, aber in meiner Beschreibung stand, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt. Nun möchte der besagte Käufer sein Geld zurück. Für mich wäre das natürlich nicht so toll, weil ich dann mit einem kaputten Pc dastehe.
Ich möchte nun wissen, wie die Rechtslage aussieht, und ob ich ihm das Geld zurückgeben muss.