Computerbetrug - Vorladung

7. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tom2008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug - Vorladung

Hallo,

habe gestern eine Vorladung der Polizei bekommen. Begründung schrieben Sie, wäre ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrug am 07.01.2006 ... Für mich jetzt die Frage:

Kann das Ebay sein oder was ist es ?

Gruß, Tom

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom2008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



§ 263a
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.



Steht im stgb für computerbetrug. aber was genau heißt das und kann es ebay sein ?

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wir sind doch keine Hellseher!
Was hast du denn alles so getrieben zum fraglichen Zeitpunkt?


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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