Couch ersteigert - Verkäufer gibt Abholadresse nicht raus - Rückabwicklung möglich?

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
C123123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Couch ersteigert - Verkäufer gibt Abholadresse nicht raus - Rückabwicklung möglich?

Hallo an alle,

mal angenommen, es wurde eine Couch ersteigert und nun will der Verkäufer sie doch nicht rausgeben.

Mir ist zwar bewusst, dass der Käufer den Kaufvertrag bestehen könnte, aber kann er aufgrund der Ablehnung der Abholung seitens des Verkäufers aus dem Kaufvertrag zurücktreten?

-- Editier von C123123 am 26.02.2016 19:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Prinzipiell sicherlich ja, es kommt jedoch auf die bisherige Kommunikation/Wortlaut an, ob er hierzu erst noch irgendeine Frist setzen muss oder gleich zurücktreten kann.

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#2
 Von 
C123123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hmm, nehmen wir mal an, der Verkäufer verweigert die Abholung gänzlich. Er möchte den Abholort nicht preisgeben und behauptet, ihm wäre der Aufwand zu hoch.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von C123123):
Hmm, nehmen wir mal an, der Verkäufer verweigert die Abholung gänzlich. Er möchte den Abholort nicht preisgeben und behauptet, ihm wäre der Aufwand zu hoch.


Bist du der Verkäufer oder Käufer?

Wenn du die Adresse nicht nennst, kann es teuer werden.

Wenn du als Käufer kein Interesse hast, kann man durchaus einen gemeinsamen Konsens finden.

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