Hallo an alle,
mal angenommen, es wurde eine Couch ersteigert und nun will der Verkäufer sie doch nicht rausgeben.
Mir ist zwar bewusst, dass der Käufer den Kaufvertrag bestehen könnte, aber kann er aufgrund der Ablehnung der Abholung seitens des Verkäufers aus dem Kaufvertrag zurücktreten?
-- Editier von C123123 am 26.02.2016 19:57
Couch ersteigert - Verkäufer gibt Abholadresse nicht raus - Rückabwicklung möglich?
26. Februar 2016
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Frage vom 26. Februar 2016 | 19:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Couch ersteigert - Verkäufer gibt Abholadresse nicht raus - Rückabwicklung möglich?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2016 | 21:50
Von
Status: Schüler (394 Beiträge, 276x hilfreich)
Prinzipiell sicherlich ja, es kommt jedoch auf die bisherige Kommunikation/Wortlaut an, ob er hierzu erst noch irgendeine Frist setzen muss oder gleich zurücktreten kann.
#2
Antwort vom 1. März 2016 | 16:29
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Hmm, nehmen wir mal an, der Verkäufer verweigert die Abholung gänzlich. Er möchte den Abholort nicht preisgeben und behauptet, ihm wäre der Aufwand zu hoch.
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#3
Antwort vom 2. März 2016 | 09:02
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatHmm, nehmen wir mal an, der Verkäufer verweigert die Abholung gänzlich. Er möchte den Abholort nicht preisgeben und behauptet, ihm wäre der Aufwand zu hoch. :
Bist du der Verkäufer oder Käufer?
Wenn du die Adresse nicht nennst, kann es teuer werden.
Wenn du als Käufer kein Interesse hast, kann man durchaus einen gemeinsamen Konsens finden.
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