Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt.
Wir als Händler verkaufen ein Programm an einen gewerblichen Kunden und verschicken diesen in einem Karton mit DHL.
Kunde war bei der ersten Zustellung nicht anzutreffen, daher kann die Sendung am nächsten Werktag in einem DHL Zentrum abgeholt werden.
Kunde holt die Sendung ab, merkt dann aber auf dem Rückweg das die Sendung beschädigt ist und auf einer Seite bereits offen.
Kunde meldet das ganze erst nach Aufforderung bei DHL und verlangt nun sein Geld zurück da wir angeblich leer geliefert hätten und will nicht warten bis DHL dazu Stellung nimmt (Paket wurde einbehalten zur UNtersuchung)
Wer haftet denn in dem Moment, mit seiner Unterschrift hat er es doch akzeptiert, eine Beschädigung sieht man auf dem ersten Blick... es sei denn man muss gerade 100 weitere Sendung mitabholen.
Haftet nun erstmal der Verkäufer (Händler)?
Danke und Gruß
-----------------
""
DHL Paket leer und beschädigt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



quote:<hr size=1 noshade>von nuksi am 17.02.2014 12:13
Haftet nun erstmal der Verkäufer (Händler)? <hr size=1 noshade>
Das Transportrisiko trägt der (gewerbliche) K(, wenn nichts anderes vereinbart wurde und die Verpflichtung zur ordnungsgem. "versendungssicheren" Verpackung seitens des VK erfüllt wurde). Der K kann seine Rechte gegenüber dem Frachtführer unter Berufung auf §421 HGB geltend machen.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 17.02.2014 12:33
also kann man eigentlich als Privatperson bei einem Händler bestellen, bei DHL beschädigte Pakete unterschreiben auch wenn ein Inhalt drin ist und im Anschluss meinen... es sei leer? (also jetzt nur einmal angenommen, will niemandem etwas unterstellen)
-----------------
""
-- Editiert nuksi am 17.02.2014 12:35
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Haftet nun erstmal der Verkäufer (Händler)? <hr size=1 noshade>
Nein, das war ein B2B Handelskauf, das Transportsisiko trägt da der gewerbliche Käufer (anders bei einem Verbraucherkauf). Er muss also auch dann den Kaufpreis zahlen, wenn die Ware unterwegs abhanden kommt, siehe § 447 BGB .
Er hat aber selbst einen Erstattungsanspruch gegen DHL, § 421 HGB , unproblematisch bis 500 EUR. Falls DHL ablehnt, weil nicht/zu spät angezeigt wurde, ist das auch das Problem des Käufers, der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
Wenn man öfter gewerblich Ware versendet müsste man das aber wissen, falls auch Privatverkäufe vor kommen ist § 474 II 2 BGB sehr wichtig.
-----------------
""
quote:
von nuksi am 17.02.2014 12:13
Wir als Händler
quote:
von nuksi am 17.02.2014 12:34
also kann man eigentlich als Privatperson bei einem Händler bestellen, bei DHL beschädigte Pakete unterschreiben auch wenn ein Inhalt drin ist und im Anschluss meinen... es sei leer?
Ich frage mich warum ein Gewerblicher die Basics seines "Handwerks" nicht kennt. Aber, nungut..
bei einem privaten K trägt der gewerbliche VK das Transportriskio (und kann es nicht auf den K abwälzen). D.h. er ist dafür verantwortlich, dass die Ware den K erreicht. Kommt ein leeres Paket an, so hat der gewerbliche VK seinen Teil des KV (die Übereignung der ware) noch nicht erfüllt.
Ich glaube das dieser Fall in DE ein paar mal täglich passiert, aus unterschiedlichen Gründen.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
ja das hab ich schon verstanden.
Aber man nimmt doch kein Paket an, welches beschädigt und an einer Seite geöffnet ist, das ist doch schon fahrlässig oder nicht?
Damit wäre ja DHL schon aus dem schneider und geöffnete Pakete werden bei DHL nicht angenommen?!
Ich würde es ja verstehen, wenn das Paket unbeschädigt und ungeöffnet ist, klar haftet der Verkäufer dann... aber in dem Fall?!
-----------------
""
quote:
von nuksi am 17.02.2014 12:48
ja das hab ich schon verstanden.
Kam anders rüber
quote:
von nuksi am 17.02.2014 12:48
Aber man nimmt doch kein Paket an, welches beschädigt und an einer Seite geöffnet ist, das ist doch schon fahrlässig oder nicht?
Hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Selbst bei AV weil beschädigt, hätte der gew. K das Problem.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Moin,
DHL hat die Schuld von sich gewiesen.
"DHL und das mit ihrem verbunde Unternehmen treffen keine Schuld"
Das heißt uns trifft es auch nicht under Käufer bleibt auf den Kosten sitzen?
Danke und Gruß
-----------------
""
quote:
von nuksi am 03.03.2014 09:50
DHL hat die Schuld von sich gewiesen.
War ja nicht anders zu erwarten.
quote:
von nuksi am 03.03.2014 09:50
Das heißt uns trifft es auch nicht under Käufer bleibt auf den Kosten sitzen?
Kurzum ja
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
so, sorry der genaue Wortlaut ist:
"Unsere Prüfungen haben ergeben, dass das von Ihnen reklamierte Fehlen von Teilen nicht durch die DHL und den mit ihr verbundenen Unternehmen verschuldet worden ist"
Also heißt es, weder DHL noch die Subunternehmer haben Schuld.
eBay und PayPal ist es jedoch egal, ob B2B oder nicht.
Kann ich mir das Geld wiederholen vom Käufer?
Danke und Gruß
-----------------
""
quote:
von nuksi am 04.03.2014 14:17
eBay und PayPal ist es jedoch egal, ob B2B oder nicht.
Kann ich mir das Geld wiederholen vom Käufer?
Interpretiere ich das richtig, das Paypal dem Käufer das Geld zurückerstattet hat?
Natürlich kannst du es zurückverlange, aber ob du es bekommen wirst...

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
genau, die haben das Geld einfach zurückerstattet.
Laut eBay lag eine Anzeige vom Käufer vor, wegen Betrug.
Das schöne ist, der Käufer hat in den letzten 12 Monaten wohl mehrmals leere Pakete erhalten, merkwürdig.
Aber eBay interessieren die Fakten nicht... Kunde ist Gott
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
25 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten