DHL Paket verloren gegangen DHL weigert sich zu zahlen

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket verloren gegangen DHL weigert sich zu zahlen

Hallo

Ich habe ein Paket verschickt welches auf dem Weg "verloren" gegangen ist.
Ich hatte es extra bis 2500€ versichert.
Der wert des Inhaltes war laut Pay Pal 1045€ sonst kostet der Inhalt sogar ca das doppelte.
Nun will DHL einen Nachweis über den Besitz haben.
Ich habe den Inhalt geschenkt bekommen und habe keine Rechnung oder ähnliches.
Ich habe es über Ebay verkauft und Bilder der Auktion und den Nachweis von der Pay Pal Zahlung an DHL gesendet.
Trotzdem bekomme ich die Mitteilung das ich den Besitz nachweisen muss.
Ich habe sogar einen Zeugen der gesehen hat wie es verpackt wurde.
Auch das interessiert DHL nicht.
Sie wollten den Namen desjenigen haben von dem ich es habe.
Leider ist dieser verstorben aber auch die Daten und fakten habe ich DHL mitgeteilt.
Heute kam dann die Antwort das im Ergebnis die Schadendokumentation nicht plausibel wäre.
Und DHL bestreitet das sich die Ware im Paket befand.
Und sollte ich weiter an der Forderung festhalten muss es gerichtlich geprüft werden.
Was kann ich nun tun?

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25 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von BK123mitglied):
Trotzdem bekomme ich die Mitteilung das ich den Besitz nachweisen muss.

Und was schreibt der Versanddienstleister nun tatsächlich (also der Wortlaut)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wir danken für Ihre Nachricht.

Im Ergebnis müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Schadendokumentation nach unserem Dafürhalten nicht plausibel ist.

Wir bestreiten mit Nichtwissen, dass sich in der o.g. Sendung der von ihnen behauptete Inhalt mit dem behaupteten Wert befand.

Sollten Sie an Ihrer Forderung festhalten, so mag die Sache einer gerichtlichen Prüfung zugeführt werden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Man bestreitet also nicht den Besitz, sondern möchte einen Nachweis, das der versicherte Gegenstand überhaupt versendet wurde.



Zitat (von BK123mitglied):
ch habe sogar einen Zeugen der gesehen hat wie es verpackt wurde.

Und der hatte das Paket ununterbrochen im Blick, bis es am Schalter aufgegeben wurde?



Sofern es ein Verkauf war und das Geld noch nicht erstattet wurde, würde ich nun dem Käufer alle Rechte abtreten. Soll der sich doch mit denen herumschlagen ...


Signatur:

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#4
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ja wir sind sogar zusammen zur Post gefahren.
Ich habe es auf der Arbeit verpackt und dann mit den Paketen von der Arbeit zusammen mit meiner Chefin zur Poat gebracht.
Und alles Details vom Kauf also Bilder der Auktion und der Pay Pal Nachweis liegt DHL vor.
Auch das ich vorher schon öfters solche Artikel verkauft und verschickt habe liegt als Nachweis vor.
Trotzdem wird gesagt ich hätte das nie besessen und daher war es auch nicht im Paket.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja, dann wird man DHL eine Frist setzen müssen mit Ankündigung, das vor Gericht zu erstreiten und dann via Anwalt Klage einreichen müssen. In der Hoffnung, dass vor Gericht die Beweise und Zeugenaussagen als ausreichend angesehen werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Sofern es ein Verkauf war und das Geld noch nicht erstattet wurde, würde ich nun dem Käufer alle Rechte abtreten. Soll der sich doch mit denen herumschlagen
ich hätte dir da noch zugestimmt, aber nach dem Post des TE direkt nach dir dann nicht mehr.

Zitat:
Auch das ich vorher schon öfters solche Artikel verkauft und verschickt habe liegt als Nachweis vor.
Dem Post nach, ist das bestimmt gewerblich zu sehen und das Versandrisiko wird auf dich zurückfallen.
Hoffentlich hast du auch eine Gewerbeanmeldung etc, wenn du dann mit DHL vor gericht gehst...

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#7
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein war nicht gewerblich öfters war 3-4 mal in einem Jahr

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das kann man durchaus schon als gewerblich ansehen.

Ansonsten so verfahren, wie in Post Nr 5...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von BK123mitglied):
Auch das ich vorher schon öfters solche Artikel verkauft und verschickt habe liegt als Nachweis vor.

Das beweist gar nichts. Im Gegenteil, das ist sogar kontraproduktiv.



Zitat (von BK123mitglied):
öfters war 3-4 mal in einem Jahr

Düfte eine Herausforderung werden, da einem Gericht noch "ist privat" glaubhaft zu machen.


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#10
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso ist das kontraproduktiv?
DHL behauptet ja das ich den Artikel nie besessen habe.
Und warum ist es nicht mehr privat wenn man 3-4 mal etwas auf eBay verkauft in 1 Jahr?

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und warum ist es nicht mehr privat wenn man 3-4 mal etwas auf eBay verkauft in 1 Jahr?
Es ist schon ein Unterschied ob man 3-4 mal etwas unterschiedliches verkauft, oder 3-4 mal etwas gleiches...

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#12
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war nicht genau das gleiche aber ein ähnliches Teil für ähnlichen Preis bzw. waren andere Teile auch teurer

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von BK123mitglied):
Und warum ist es nicht mehr privat wenn man 3-4 mal etwas auf eBay verkauft in 1 Jahr?

Weil das diverse Gerichte in der Vergangenheit mal so geurteilt haben. Und bisher der BGH da noch keine eindeutige Grenzwerte / Richtlinie festgelegt hat.



Zitat (von BK123mitglied):
Wieso ist das kontraproduktiv?

Na, weil man den Artikel dann bereits zuvor versendet haben könnte. Das stütz die Behauptung



Zitat (von BK123mitglied):
Es war nicht genau das gleiche aber ein ähnliches Teil für ähnlichen Preis bzw. waren andere

Wenn ich ein Quittung für ein Fahrrad habe, beweist diese aber nicht, dass ich auch mal ein Auto besessen habe. Auch wenn beides Fahrzeuge sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

stammen die anderen Gegenstände aus der selben Quelle, beispielsweise einer Erbschaft o.ä.? Dann wäre es wahrscheinlich nicht gewerblich. Sag' doch einfach mal, was du so verkaufst.
Ob gewerblich oder nicht ist aber auch egal, es ändert nichts an der Rechtsposition von DHL.

Zitat:
Und DHL bestreitet das sich die Ware im Paket befand.
Und was soll deren Meinung nach sonst im Paket gewesen sein?
Sollen es nur Steine gewesen sein, damit du dich später an dem - voraussehbaren(!!!) - Verlust bereichern kannst?
Ohne weitere Indizien glaubt das imho kein Richter.

Was sagt eigentlich die Sendungsverfolgung?

Stefan

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#15
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Es waren Elektronische Bauteile von Siemens die mein Bekannter liegen hatte.
Die Sendungsverfolgung sagt das ich es in der Filiale abgegeben habe und dann nichts mehr.
Auch die Nachforschung hat nicht ergeben.
Und es wurde bereits am 13.08.2018 versendet.

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#16
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Also ist das gesamte Paket und nicht nur dessen Inhalt verschwunden?

Falls ja würde ich den Klageweg wagen. In der Regel werden Pakete nicht ordnungsgemäß aufgegeben in der Hoffnung, dass sie unterwegs verloren gehen.

Bezüglich der Gewerblichkeit müssen sie schon etwas genauer werden, als nur "elektronische Bauteile":
Ich kann ein neuwertiges iPhone, ein Steuergerät vom Auto und einen Hifi-Verstärker verkaufen. Sind alles elektronsiche Bauteile, alle können durchaus ähnlich hohen 4-stelligen Wert haben. Gewerblich ist das aber noch lange nicht.
Anders herum kann ich (um mal bei Siemens zu bleiben) die 4 elektrischen Hauptkomponenten einer teuren Heizungsanlage auseinanderbauen und verkaufen. Alle können durchaus einen ähnlich hohen 4-stelligen Wert haben und das kann mir dann durchaus als gewerbliches Handeln angelastet werden. Anders, als hätte ich die Heizung z.B. "am Stück" verkauft.

Ganz beliebte "Falle" bei Sammlungsauflösungen zum Beispiel ;)

-- Editiert von Guruhu am 11.01.2019 12:52

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#17
 Von 
BK123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das gesamte Paket ist verschwunden.
Es sind Steuerelemente für Maschinen gewesen wie zb sowas:

Siemens Simatic S7-400 CPU 414-2 6ES7 414-2XK05-0AB0

Und davon im letzten Jahr 2 Stück

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von BK123mitglied):
Ja das gesamte Paket ist verschwunden.
Es sind Steuerelemente für Maschinen gewesen wie zb sowas:

Siemens Simatic S7-400 CPU 414-2 6ES7 414-2XK05-0AB0

Und davon im letzten Jahr 2 Stück


Das macht die Argumentation in Richtung Privatverkauf zumindestens nicht leichter. Wie sagt man so schön: "zur Überzeugung des Gerichts". Fraglich, ob man das Gericht davon überzeugt bekommt, dass ein Privatverkäufer Industrieprodukte verkauft. Aber da will ich mich nicht mal festlegen.

-- Editiert von Guruhu am 11.01.2019 16:36

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das macht die Argumentation in Richtung Privatverkauf zumindestens nicht leichter.
Ist aber egal, auch gewerbliche Pakete darf DHL nicht verlieren, und haftet dafür falls es doch passiert.
Ich sehe nicht was "gewerblich" ändern sollte.

Stefan

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich sehe nicht was "gewerblich" ändern sollte.

Bei "privat" kann man es sich sparen mit DHL herumzuschlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei "privat" kann man es sich sparen mit DHL herumzuschlagen.
Dafür muss man sich aber dann mit dem Käufer rumschlagen.

Nehmen wir mal an ein solcher Käufer würde einen Prozess gegen DHL verlieren weil er die Existenz/den Wert der Ware nicht nachweisen konnte, was meinst du wen er dann verklagt? Vielleicht nimmt er ihn auch gleich mit rein in das Verfahren (Stichwort: Streit erklären).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 11.01.2019 22:54

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
was meinst du wen er dann verklagt?

Wenn er schlau ist, niemanden mehr in der Angelegenheit (abgesehen vom Dieb).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Das macht die Argumentation in Richtung Privatverkauf zumindestens nicht leichter.
Ist aber egal, auch gewerbliche Pakete darf DHL nicht verlieren, und haftet dafür falls es doch passiert.
Ich sehe nicht was "gewerblich" ändern sollte.

Stefan


Natürlich darf DHL auch gewerbliche Pakete nicht verlieren. Nebst dem "Drohmittel Finanzamt", was sich seitens des Käufers gegenüber des Verkäufers auftut, bliebe da aber immer noch das Transportrisiko, was bekanntlich bei gewerblichen Verkäufern nicht in der Form auf den Käufer abgewälzt werden kann.
Der Käufer müsste sich also gar nicht mit DHL rumschlagen, sondern könnte sich direkt an den TE wenden.

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#24
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich bezweifle dass das Finanzamt einen mehrfachen Verkauf von Artikeln in dieser Preisklasse noch ignoriert. Das heißt nämlich, dass Du durch den Verkauf mehrere Tausend Euro im Jahr einnimmst. Diese Einnahmen - zumal sie vermutlich steuerfrei geschehen sind - werden das Finanzamt durchaus interessieren schätze ich.

Und der Käufer könnte eben genau damit drohen: Er melde Dich dem Finanzamt falls Du darauf bestehst, dass Du Privatverkäufer bist und daher das Verlustrisiko beim Versand auf den Käufer übergegangen ist.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und der Käufer könnte eben genau damit drohen: Er melde Dich dem Finanzamt falls Du darauf bestehst, dass Du Privatverkäufer bist und daher das Verlustrisiko beim Versand auf den Käufer übergegangen ist.
Was hat das nun wieder mit der Fragestellung zu tun?

Der Verkäufer will ja gerade nicht das Versandrisiko auf den Käufer umlegen, sondern den Schadenersatz direkt von DHL (was übrigens auch private Verkäufer dürfen). Und gegenüber DHL geht es nicht um ein Versandrisiko, sondern um ganz gewöhnlichen Schadenersatz.

Nochmal, ich sehe in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen privat und gewerblich.

Zitat:
Der Käufer müsste sich also gar nicht mit DHL rumschlagen, sondern könnte sich direkt an den TE wenden.
Dito, Frage nicht verstanden.

Stefan

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