Guten Tag
Ich habe bei EBAY 2 Dinge an einen Käufer verkauft und ihm diese per DHL Paket zugesendet.
DHL hat mein Paket leider verloren. Ich habe nun mehrfach mit denen Kontakt gehabt.
Diese wollen von mir immer eine Rechnung als Nachweis für den Warenwert haben. Eine Rechnung für die beiden Teile habe ich nicht. ich kann ja auch als Privatperson keine Ausstellen.
DHL habe ich mehrfach die Ausdrucke der EBAY Angebote zugesendet. Die beiden Dinge hatten jehweils einen Verkaufspreis von 99Euro.
DHL hat mir Heute eine Mail gesendet in der sie mir erklären, meine beiden Artikel auf einen Wert von rund 50 Euro geschätzt zu haben.
Das kann doch nicht sein, bzw kann ich mich irgendwie dagagen wehren? Wie soll ich als Privatverkäufer für Dinge die ich irgendwann mal irgendwo gekauft habe bitte einen anderen Wertnachweis erbingen? Die Dinge die verkauft wurden sind auch keine Massenware oder dergleichen.
Kann sich DHL so einfach aus der Angelegenheit rauswinden? Denn dann ist die Sache mit einem versicherten Paket ja nutzlos.
Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen um die restlichen 148Euro bei denen irgendwie zu bekommen, oder kann ich noch etwas anderes machen? Oder ist die Angelegenheit somit von denen einfach beendet und ich muss mich damit abfinden?
DHL verliert Paket, zahlt aber nur einen Teilbetrag
Zitat :Eine Rechnung für die beiden Teile habe ich nicht.
Schlecht, das würde das ganze vereinfachen.
Zitat :ich kann ja auch als Privatperson keine Ausstellen.
Doch, kann man.
Zitat :Wie soll ich als Privatverkäufer für Dinge die ich irgendwann mal irgendwo gekauft habe bitte einen anderen Wertnachweis erbingen?
Idealerweise in dem man die Rechnung bzw. den Kaufvertrag aus dem sich der Wert ergibt vorlegt.
Besser wäre es gewesen alles an den Käufer abzutreten. Dann müsste er sich damit beschäftigen, könnte aber auch die Rechnung von eBay vorlegen und sich darauf stüzen.
Zitat :Diese wollen von mir immer eine Rechnung als Nachweis für den Warenwert haben.
Schreiben die das tatsächlich so? Kenn ich anders ...
Denn rein auf eine Rechnung abzustellen wäre rechtswidrig.
Zitat :DHL hat mir Heute eine Mail gesendet in der sie mir erklären, meine beiden Artikel auf einen Wert von rund 50 Euro geschätzt zu haben.
Wurde auch erläutert wie die zu der Schätzung kamen?
Wie werden die Sachen von anderen Verkäufern gehandelt, mit welchem Wert?
Danke! Ich versuche deine Fragen mal so gut es geht zu beantworten.
Der genaue Tex wie die das fordern lautet so: Eine Rechnung oder einen Beleg über den Wert des Inhaltes der Sendung.
Dies schreiben sie zu der Schätzung: Da uns leider kein geeigneter Nachweis über den Wert des Sendungsinhaltesvorliegt, beruht dieser Netto-Betrag auf einer Schätzung des Warenwertes.
Ich verstehe jetzt zwar nicht, wieso diese was von Netto schreiben, aber egal. Brutto/Netto Betrag wurde gleichgesetzt.
Die Antwort auf deine Frage wie die Sachen von anderen Verkäufern gehandelt werden ist nicht so einfach.
Die beiden Dinge wurden von mir vor einiger Zeit mal auch privat zu privat auf einem Mittelaltermarkt gekauft. Es handel sich dabei um Eigenbauten, die so nicht als Serienware zu kaufen sind. Die Sachen bekommt man so auch nicht zu kaufen. Man müsste evtl zu einem Schmied oder ähnlichem gehen, der einem dann solche Dinge bestimmt deutlichst teurer als Spezialanfertigung verkaufen würde.
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gerade das macht die Sache eigentlich einfach: Dann ist der Beleg im Sinne eines nachvollziehbaren Verkaufspreises schon recht valide.Zitat :Die Antwort auf deine Frage wie die Sachen von anderen Verkäufern gehandelt werden ist nicht so einfach.
Natürlich, wenn dies in einem Verhältnis steht, also nicht etwa hier 2000 für ein defektes iPhone gezahlt wurden in der Hoffnung, das Paket geht verloren.
Zitat :Der genaue Tex wie die das fordern lautet so: Eine Rechnung oder einen Beleg über den Wert des Inhaltes der Sendung.
Also doch nicht nur die Rechnung ...
Zitat :Dies schreiben sie zu der Schätzung: Da uns leider kein geeigneter Nachweis über den Wert des Sendungsinhaltesvorliegt, beruht dieser Netto-Betrag auf einer Schätzung des Warenwertes.
Na dann mögen die doch mal substantiert darlegen wie genau man diese Schätzung vorgenommen hat.
Zitat :Na dann mögen die doch mal substantiert darlegen wie genau man diese Schätzung vorgenommen hat.
Müssen die gar nicht. Wenn man mit der Versicherungsleistung nicht einverstanden ist, muß man klagen und den Wert der Sachen nachweisen. Die eigene Auktion ist dafür sicherlich nur eine sehr dünne Grundlage.
Im schlimmsten Fall muß dann ein teures Sachverständigengutachten gemacht werden, und wenn das ergibt, daß die Ware weder vom Material- noch vom Sammlerwert 99 EUR hergibt, sondern eben nur 50, dann verliert man zu 100% und hat dann einige hundert EUR Prozeßkosten.
Und selbst, wenn der dann sagt "90 EUR", dann obsiegt man nur zu 80% (50 hat DHL ja zugestanden, also klagt man auf 50 weitere, holt 40 raus, also 40/50) und bleibt auf 20% Prozeßkosten sitzen, was dann auch mehr ist als die erstrittenen 40 EUR.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.06.2020 09:15
Zitat :Müssen die gar nicht.
Stimmt.
Aber dann macht man sich durchaus angreifbarer als nötig.
Zitat :Aber dann macht man sich durchaus angreifbarer als nötig.
Die Entscheidung über den Wert trifft irgendein Angestellter. Da wird DHL wenig Lust verspüren, den für deren teuer Geld noch eine ausführliche Begründung schreiben zu lassen. Gerade beim hier vorliegenden geringen Wert käme das vermutlich teurer als die eingesparte Versicherungsleistung. Kosten/Nutzen-Rechnung ergibt, daß es im Mittel billiger ist, das Risiko einzugehen, sich verklagen zu lassen. Weil das bei den Aussichten (mehrere hundert EUR Prozeßkostenrisiko für unklaren Erfolgsausgang und maximalen Erfolg 100 EUR) wohl kaum jemand machen wird.
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