DRINGEND Hilfe :( - eBay Auktion

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stopdo0210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
DRINGEND Hilfe :( - eBay Auktion

Guten Abend Liebe Community,
erstmal die Schilderung meiner verzwickten Lage :bang: :
Ich hatte auf EBay eine Auktion für ein Handy seit 2 Tagen laufen.
Meine Schwester und ihre Tochter war bei uns zu besuch als meine Nichte das Handy versehentlich runterschmiss -> Display und das Glas auf der Rückseite waren gesprungen.
Ich habe die Auktion beendet auf welcher bereits ein Gebot in Höhe von 1 Euro geboten war.
Leider habe ich bei der Beendigung des gebotes überlesen, dass man den bietenden "Käufer" darüber in kenntnis setzen muss.
Dieser Käufer hat mir daraufhin gleich mit Anwalt und Gericht gedroht, sollte ich ihm nicht innerhalb von 3 Tagen 50€ als Schadensersatz überweisen.
Ich kann mir zur Zeit keinen Anwalt leisten - Rechtsschutz habe ich auch nicht ich bin verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll könnt ihr mir helfen mich bzw. über die Rechtslage aufklären???
ich weiß, dass ich selbst hätte vernünftiglesen müssen nur leider passiert so etwas mal....
Viele Grüße
Steffen :???:

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Das einfachste dürfte sein, einfach die 50€ zu zahlen.

quote:
ich weiß, dass ich selbst hätte vernünftiglesen müssen nur leider passiert so etwas mal....

Ist leider wie beim Autofahren, einmal ein Halteverbotsschild übersehen, und man zahlt.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Dieser Käufer hat mir daraufhin gleich mit Anwalt und Gericht gedroht, sollte ich ihm nicht innerhalb von 3 Tagen 50€ als Schadensersatz überweisen.

Und wie begründet er das?

Der BGH hat entschieden, dass die Ebay-AGB bei der Frage, ob ein Abbruch zulässig ist mit einbezogen werden müssen. Die unverschuldete Zerstörung des Artikels ist in diesen ein gültiger Abbruchgrund, es ist also kein Vertrag zu Stande gekommen. Das würde ich dem Höchstbietenden mitteilen, sofern die Geschichte mit der Nichte auch wirklich stimmt.

Anschließend die Kommunikation einstellen, auch auf einen Anwaltsbrief braucht man nicht zu reagieren. Dass hier ein Anwalt ernsthaft zu eine Klage rät, ist nicht zu erwarten.

Eine Frist von drei Tagen ist übrigens ohnehin zu kurz, um einen Verzug auszulösen. Wenn er also so schnell einen Anwalt einschaltet, dann darf er die außergerichtliche Seite selbst bezahlen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 18.02.2015 20:30

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stopdo0210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

das ist doch mal die antwort ich danke dir und hoffe, dass ich deiner aussage vertrauen kann.
natürlich stimmt die geschichte warum hätte ich sonst die Auktion abbrechen sollen?

Viele Grüße

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es ist recht auffällig, wie viele Gegenstände plötzlich kaputtgehen, nachdem sie bei Ebay eingestellt wurden und die Auktion nicht wie erwartet läuft.

Soll heißen: Es wird gerne als Ausrede verwendet.

Ich will Dir damit nichts unterstellen, es sollte nur ein Hinweis darauf sein, dass man im Fall der Fälle kräftig auf die Nase fallen kann, wenn die Geschichte nicht stimmt. Da sie Deiner Aussage nach aber stimmt, hast Du aus meiner Sicht nichts zu befürchten. Nur als Tipp: Falls der Käufer wider erwarten doch klagt, nimm Dir einen Anwalt. Deine Chancen zu gewinnen liegen mit Anwalt quasi bei 100% (und dann zahlt die Gegenseite Deinen Anwalt), wenn man sich selbst vertritt kann man es aber leicht schaffen, auch 100%ige Fälle zu vergeigen.

Übrigens: Wenn Du die Adresse des Höchtbietenden hast, dann würde ich das Geld in ein Einwurfeinschreiben investieren, damit Du auch einen Nachweis hast. Da steht dann einfach drin, dass und wie es kaputtgegangen ist und dass gemäß den Ebay-AGB somit ein Abbruch zulässig war, ohne dass daraus ein Kaufvertrag resultiert. Dann vielleicht noch eine Entschuldigung für etwaige Unannehmlichkeiten, die er dadurch hatte.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 18.02.2015 21:02

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ob berechtigt oder nicht, man sollte nicht vergessen das man diesen berechtigenden Grund im Zweifel auch beweisen muss. Wer dann am Ende nur mit der Aussage der Schwester vor Gericht steht, der hat nicht unbedingt die besten Karten. Eine Schadensmeldung der Versicherung oder eine Auktion über ein defektes Gerät, sind da schon sehr hilfreich.
Und auf ein Anwaltsschreiben nicht zu reagieren halte ich in dem Fall ebenfalls für eher unschlau, ist sowas zumindest für mich doch ein klares Indiz dafür das es sich bei der Behauptung nur um eine Ausrede handelt.

BTW: Nur weil die Nichte es runtergeworfen hat, ist es nicht zwangsweise unverschuldet beschädigt worden.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Da wir dir glauben, hast du ja sicher das defekte Handy noch nicht entsorgt und kannst es ja dann als Beweis vor Gericht präsentieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stopdo0210
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Natürlich jetzt bin ich froh dass er mir gleich geschrieben hat ich hätte das Handy morgen zur Reparatur gegeben ... Danke euch schonmal

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die Nichte hat das Handy also aus Versehen runtergeschmissen....
Es besteht auch eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit den angebotenen Waren. Unter Umständen handelt es sich also eben nicht um eine unverschuldete Zustandsverschlechterung. Man kann von einem Verkäufer durchaus erwarten, dass er die zu verkaufenden Gegenstände so behandelt, dass eine Zustandsverschlechterung vermieden wird. Dazu zählt natürlich auch dieses Gerät für Dritte nicht leicht zugänglich zu machen, also z.B. Aufbewahrung in einer Box in einer Schublade anstelle es einfach auf einem Tisch liegen zulassen.
Ich kann mir vorstellen, dass der VK hier durchaus Schadenersatzpflichtig ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wenn man eine Ebayauktion vorzeitig beenden will ,dann sollte man immer über einen Bekannten , Familienmitglied oder Zweitkonto erst einmal durch Bieten , der höchstbietende werden und dann erst die bestehende Auktion abbrechen . Dadurch bekommt man keione Probleme , hab schon von Strategen gehört , die permanent immer auf hunderte Artikel nur 1 Euro bieten und darauf wearten , das Auktionen vorzeitig beendet werden und somit das schnelle Geld machen .

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Und auf ein Anwaltsschreiben nicht zu reagieren halte ich in dem Fall ebenfalls für eher unschlau, ist sowas zumindest für mich doch ein klares Indiz dafür das es sich bei der Behauptung nur um eine Ausrede handelt.

Das sollte man genau wie auch jede andere Forderung nicht auf die leichte Schulter nehmen, ein Mahnbescheid ist schnell ausgestellt.
quote:
Die Nichte hat das Handy also aus Versehen runtergeschmissen....
Es besteht auch eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit den angebotenen Waren.

Ja man sollte sich überhaupt fragen, wie kann es sein, das die Nichte an einen Artikel, welchen man selbst nicht mehr braucht, heran kommt. Man verkauft ja in der Regel nur Dinge, welche man selbst nicht mehr nützt.
Ich persönlich verkaufe auch nach Vertragsverlängerung das alte Handy, aber das wandert nach löschen der Daten in die Originalverpackung und keiner kann es sich greifen.
quote:
Wenn man eine Ebayauktion vorzeitig beenden will ,dann sollte man immer über einen Bekannten , Familienmitglied oder Zweitkonto erst einmal durch Bieten , der höchstbietende werden und dann erst die bestehende Auktion abbrechen .


Warum bitte stellt man bei Ebay was ein, mit dem Hintergrund die Auktion vorzeitig zu beenden?
quote:
Dadurch bekommt man keione Probleme , hab schon von Strategen gehört , die permanent immer auf hunderte Artikel nur 1 Euro bieten und darauf wearten , das Auktionen vorzeitig beendet werden und somit das schnelle Geld machen .

Sorry das ist wohl eine Vermutung.
Ich biete auch oft in Ebay auf einen Artikel gleich am Anfang, die Summe können andere nicht lesen, auch wenn ich 50€ biete steht der Artikel mit 1€ bis das nächste Gebot kommt drin.
Man setzt sich eine persönliche Grenze, welche einem der Artikel wert ist, und braucht nicht die letzten Minuten sich in die Höhe treiben, so wichtig ist er auch nicht.
Und seltsamer Weise erlebte ich persönlich noch keinen Abbruch einer der Auktionen. Für mich hat der vorzeitige Abbruch in den meisten Fällen mit dem Geiz zu tun, denn oft kommen ja Käufer mit dem Angebot, den Artikel ohne Ebay gleich kaufen zu wollen. Es ist eine Charaktersache hier auf solche Angebote nicht einzusteigen, sondern auch dazu stehen, das Ebay Gebühren anfallen.

Aus dem Grund der Häufigkeit, das plötzlich Artikel kaputt gehen, kann man darauf schließen, das es um die Gebühren geht.


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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist die Nichte eigentlich? Denn u.U. haftet sie für ihre Taten .

quote:
Man verkauft ja in der Regel nur Dinge, welche man selbst nicht mehr nützt.
Sagt wer? Mit fallen da einige Gründe ein, auch noch benutzte Dinge anzubieten.
Was meinst du wie viele Autos beispielsweise bei mobile.de stehen, obwohl der Besitzer gar nicht verkaufen will (zugegeben, das macht man dann nicht für 1 Euro).

quote:
Sorry das ist wohl eine Vermutung.
Nein, es ist sicher keine Vermutung, Beweise kannst du bei fast jeder Auktion finden (warum ist der 1-Euro-Bieter nur am Anfang dabei?).
Es spielt aber keine Rolle, dann auch massenweises Bieten zum Schnäppchenfang ist nicht verboten.

Stefan


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