Das leidige Thema: privat/gewerblich bei Auktionen

19. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
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Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Das leidige Thema: privat/gewerblich bei Auktionen

Hallo,

Ich habe als Privatmann aufgrund eines beträchtlichen Verkaufsaufkommens zumeist identischer Artikel mit einen problematischen Ebayer zu tun, der mich seinerzeit (ebenfalls als privates Mitglied) kontaktiert und mich gefragt hat, woher die ich die ganzen tollen Sachen habe und warum ich so viel Zeug verkaufe und ob ich wohl anderweitig 'günstig' an so etwas heran komme. Ich habe bündig erklärt, dass ich über dieses Konto privat genutztes Eigentum verkaufe bzw. für untalentierte Freunde weiter vermittle. Das betreffende Mitglied hatte weniger als 10 Bewertungen und seiner Historie zufolge selber schon Dinge verkauft, die meiner Kategorie entlehnt waren. So gesehen war mein erster Gedanke: 'missgünstiger' Konkurrent

Über mein weiteres Konto (ähnliches Verkaufsaufkommen) erhielt ich dieser Tage eine Anfrage desselben Mitglieds - diesmal unter geändertem Pseudonym und 'gewerblich!' - in welcher er mich im selben Zusammenhang zur Rede gestellt hat und dass er 'mich hiermit enttart habe'.

Vom Verdacht der Gewinnabsicht und 'Steuerhinterziehung' (wie er sie sofort ins Feld führte) habe ich mich distanziert und stellte ihm zuliebe eine Gewerbeanmeldung in Aussicht.

Ich schaute kurz darauf auf seine zum Verkauf stehenden Artikel und siehe da: Allesamt in der selben Kategorie und unverhältnismäßig überteuert. Missgunst muss hier also den Ausschlag gegeben haben. Vielleicht auch der Umstand, dass er selber schon abgemahnt wurde um jetzt unter neuer Identität aber diesmal gewerblich zur Tat schreitet und sich dazu berufen fühlt, die unmittelbare Konkurrenz 'auszuschalten' bzw. unter Druck zu setzen.

Wie kann ich ihm den Umstand entgegen setzen, dass er mich vormals unter 'privater' Identität kontaktiert hatte und mich diesmal bewusst mit neuem Alias, aber diesmal 'gewerblich' kontaktiert hat um mich letztlich zu 'enttarnen'? Nachdem ich am Ende dann doch nachgegeben habe und in Aussicht gestellt habe, mich als 'gewerblich' zu kennzeichnen mahnte er nicht nur dazu an, auch meine 'Gewinne' aus dem Vorjahr abzuführen. Auch möchte er seinen Anwalt mit dem Sachverhalt betrauen. Warum jedoch, nachdem ich seine Mahnung aus der ersten Mail zur kenntnis genommen habe und innerhalb angemessener Frist Besserung in seinem Sinne in Aussicht stellte?

Es sollte für den Leser hervor gehen, dass ich natürlich die 'Kollaboration' aus Verkäufer und Anwalt und dem daraus resultierendem Gegenstandswert entgegen treten will. Recht es hierzu, meine per Mail getroffene Zusage - bzw. die gesamte Kommunikation auszudrucken - und sie einer möglichen Abmahnung entgegen zu setzen?

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Nachtrag:

Ich kann zum gegebenen Zeitpunkt einen interessanten Nachtrag anführen: Über eines meiner Konten hat ein 'Null-Bieter' zugeschlagen, der unmittelbar darauf seinen 'Rücktritt' erklären wollte. Über den Scheinkauf hat er sich mutmaßlich meine Stammdaten erschlichen. Ich wittere eine Verkäufer/Anwaltskollaboration. Klassisches Abmahnverfahren also, und zwar ohne den umständlichen Weg über Ebay.

Bin ich also 'reingefallen'?

-- Editiert am 19.02.2011 01:41

-- Editiert am 19.02.2011 01:41




10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

Mitglieder von denen man sich distanzieren möchte, kann man sperren.
Da der Angriff hier von verschiedenen Konten ausgeht, müsste man natürlich mehrfach sperren.
Auf Mails egal welcher Art würde ich mich nicht einlassen und mich schon gar nicht in irgendeiner Form rechtfertigen.

Gruß

Mellia

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#3
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Danke für Eure Antworten, mit denen ich nicht zwangläufig rechnen durfte, wo das Thema bestimmt x-mal bei Euch durch gekaut wurde. Dennoch stand ich heute senkrecht im Bett, weil mich dieser Mensch auf den Plan gerufen hat. Und eben nicht ganz grundlos, weil ich in der von ihm besetzten Kategorie in der Tat einen recht hohen Umsatz an den Tag lege. Ob er sich nun als Ritter des Rechts berufen fühlt, mich als direkten Konkurrenten in die Schranken weisen oder er mit 'Onkel Anwalt' eine einträgliche Kollusion eingeht, werde ich bis zuletzt schwer nachweisen können. Im letzteren fall kann ich mich praktisch darauf gefasst machen, ab nächster Woche Post zu bekommen.

Ja, auch ich rechne höchstens auf direktem Weg mit Post vom Finanzamt. Dass sich die Zuständigen umständlich tarnen um an 'Vielverkäufer' heran zu kommen, ist mir neu. Als Finanzbeamter gehe ich doch auf direktem Weg auf den Betreiber der Plattform zu und fordere die Herausgabe gewünschter Stammdaten, oder?

Kann ich es mir im weiteren Verlauf anrechnen, dass ich mit ihm schon im Vorfeld den 'Rechtsfrieden' mit meiner Erklärung, meine Aktivitäten einzuschränken, geschlossen habe? Also so wie er es auf dem Mitteilungsweg gefordert hat und noch bevor ich seinem Anwalt eine teure Unterlassungserklärung unterzeichnen muss?

Sollte ich sie nicht unterzeichnen, liefe es ohnehin darauf hinaus, dass er klagt. Und wer in Deutschland klagt, gewinnt auch. Denn wie soll ich zum gegebenen Zeitpunkt nachweisen, dass sich meine Erlöse 1. nahe am Zeitwert und 2. ich die Artikel teils im Auftrag veräußert habe.

Der hohe Umsatz wird mir hier wohl schlecht hinein spielen. Anders sähe es aus wenn es sich bei den Teilen um Nintendo Spiele oder Markenjeans gehandelt hätte.




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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "...als Privatmann aufgrund eines beträchtlichen Verkaufsaufkommens zumeist identischer Artikel ..."
Als Privatmann fallen mir nicht viele Dienge ein, welche ich im "beträchtlichen Umfang" verkaufen könnte.
Darf man fragen, um was es sich handelt, oder welchen Wert die Einzelstücke haben? Sind das 2 Euro Werte oder 200 Euro Werte?

Und häufiges verkaufen für Freunde, gilt man da nicht schnell als Verkaufsagent und ist damit auch Gewerblich??

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Wir reden hier über jeweils dreistellige Hausnummern. Gepaart mit identischen Angebotsvorlagen und schreierischer Aufmachung. Bislang habe ich nur Komplimente eingefahren, seit Jüngstem leider auch einen blutigen Anfänger, der mit einwandfreiem Auftritt seine gebrauchte, überteuerte Ware verkaufen will. Dass ich hier immer nahe am Zeitwert verkaufe, sollte Indiz genug sein, dass an Margen bei mir nicht zu denken ist. Nur der hohe Umsatz lässt die Gegnerschaft aufmerken.

Wie komme ich hier also raus? Sicher mit nur mit der Wahrheit. Jene werde ich wohl keinem schlüssig verkaufen können, das habe ich schon jetzt im Gefühl.

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#6
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Könnte man hier nicht einfach unaufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung gegenüber dem Mitbewerber abgeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "und unverhältnismäßig überteuert ..."
Tja, wenn du das gewerblich machst und Geäwhrleistung und Rücknahme anbieten müßtest, würdest du wahrscheinlich auch andere Preise nehmen müssen. Und wenn man davon als Gewerblicher auchirgendwie leben will, muß man eben andere Preise verlangen. Und das ein solch "ehrlicher" gewerblicher sich über solche "Privaten" ärgert kann ich sogar verstehen.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bislang habe ich nur Komplimente eingefahren, seit Jüngstem leider auch einen blutigen Anfänger, der mit einwandfreiem Auftritt seine gebrauchte, überteuerte Ware verkaufen will
Naja, wenn man noch 19% Umsatzsteuer abziehen muss, sonstige Ksoten abziehen muss, sonstige Abgaben etc, dann möchte ich dich mal sehen, was du dann noch zu deinem Verkaufspreis sagst!

Und sei froh, dass dich bis jetzt nur ein ehrlicher gewerblicher Mitanbieter angeschrieben hat. Oder meinst du mit dieser Art kommt man Heut zu Tage noch wirklich groß durch? Auch ohne ein Tipp ans Finanzamt zu geben, durchforsten diese mittlerweile selber EBAY recht gut nach angeblich privaten Verkäufern, die es aber garantiert nicht sind! Sei eher froh, das das Finanzamt sich noch nicht gemeldet hat, sondern nur der Mitstreiter...

Vorallem, was hindert dich daran, ein Gewerbe anzumelden? Das geht fast genau so schnell wie hier einen etwas längeren Post abzusetzen, dazu braucht es auf deinem örtlichen Amt nur wenige Minuten...

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#9
 Von 
guest-12321.01.2015 20:46:13
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Dem letzten Betrag pflichte ich ohne Weiteres bei, nur dass ich eben nicht in 'Margen' denke, sondern den Kram nur verkaufen will. Profitstreben ausgeschlossen, auch wenn der Umsatz etwas Gegenteiliges vermuten lässt. Und es wäre sicherlich auch nichts dabei, mal eben ein Gewerbe anzumelden. Das jedoch nicht, so lange ich eben nicht auf eine Marge scharf wäre. Genau so gut könnte ich ein vernarrter SLK Fan sein, der jährlich drei von Dingern verbraucht und Sie bevorzugt über's Netz los wird, wo er sich gleich nach seinem nächsten Spielzeug umschaut. In etwa so verhält es sich in Bezug auf meine 'bevorzugte Kategorie'.

In Bezug auf das Finanzamt kann ja werden was noch nicht ist, da ich jemandem, der vermutlich selber schon einen vor den Bug geschossen bekam, alles zutraue. Ich möchte nur einer Unterlassungserklärung entgegen treten, da hier garantiert ein willkürlich-opportuner Gegenstandswert heran gezogen wird, der vor meinem Verkäuferhintergrund nicht gerechtfertigt sein wird.

Kann ich denn die Erklärung, in der ich meine Aktivitäten einzuschränken bzw. zu unterlassen gelobe, ausdrucken und verbindlich heran ziehen falls es auf eine Auseinandersetzung hinaus läuft? Und ist mit rechtlichem Beistand im Vorfeld ein Vergleich möglich/realistisch?

Danke!

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-- Editiert am 19.02.2011 22:54

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129598 Beiträge, 41339x hilfreich)

Denn wie soll ich zum gegebenen Zeitpunkt nachweisen, dass sich meine Erlöse 1. nahe am Zeitwert und 2. ich die Artikel teils im Auftrag veräußert habe.
Wie hast du denn den Zeitwertt herausgefunden?
Für den Verkauf im Auftrag wird es ja wohl Beweise/Zeugen geben?



quote:
Allesamt in der selben Kategorie und unverhältnismäßig überteuert.

Überteuert im Vergleich mit WAS? Deinen Angeboten? oder dem durchschnittlichen Marktwert?



Der kostenpflichtigen Abmahnung kann man entgehen, in dem man eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt bevor der gegnerische Anwalt tätig wird.
Bei dir drängt also die Zeit.


Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.

Sehr empfehlenwert wäre daher die Abfassung der Erklärung durch einen spezialisierten Anwalt, da man hier gegen die Profis aus dem Sektor antritt und ein Laie schnell Fehler macht die ihn noch mehr Geld kosten ...
Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor die Erklärung nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt geprüft wurde. Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten.

Das geht direkt hier bei
http://www.frag-einen-anwalt.de
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



quote:
Dass ich hier immer nahe am Zeitwert verkaufe, sollte Indiz genug sein, dass an Margen bei mir nicht zu denken ist.

Das du keine Marge hast ist dein Problem.
Der gegnerische Anwalt wird nach Streitwert berechnen und nicht nach deinen Margen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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