Defekte Kamera ersteigert!

26. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Müller Detlef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Kamera ersteigert!

Hallo,

ich hab vor ca. 10 Tagen eine Kamera bei E-Bay ersteigert. Der Verkäufer hat diese selbst bei e-Bay für ca. 150€ durch sofort Kauf erworben. Ich hab dafür ca. 50€ bezahlt. Die Kamera hat einen Defekt den ich leider nicht sofort als solchen erkannt habe(Digitalkamera-Laie!!!). Sie ging am Anfang (1-2 Tage ) gab aber immer wieder beim Anschalten ein rattern von sich( auch beim allerersten Einschalten). Jetzt rattert sie fast nur noch, und ist nicht zu gebrauchen. Der Verkäufer wurde von mir telefonisch kontaktiert und behauptet sie funktioniert einwandfrei, obwohl er sie nur 2 Monate hatte und dabei angeblich nur 1 einziges mal ausprobierte. Auch sind an den Schrauben eindeutige Zeichen einer Öffnung zu sehen. Beim wieder zuschrauben wurde so fest gedreht daß das Plastik gesprungen ist (an 2 verschiedenen Schrauben!!) Das entspricht nicht seinen Angaben bei E-Bay.
Jetzt bezeichnet mich der Verkäufer auch noch als paranoid.

Da ich zum zweiten mal defekte Ware bekommen habe will ich dies nicht mehr auf sich beruhen lassen. Beim ersten mal hab ich die Reperaturkosten selbst bezahlt ,da der Verkäufer nicht mehr dort wohnte wo er gemeldet war. Mir war der Aufwand zu groß im Vergleich zum Nutzen.
MfG
Müller Detlef

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Müller Detlef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung:

wie gehe ich jetzt am besten von?
Welche Chanchen hab ich an mein Geld zu kommen?

Detlef

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#2
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Am besten erst mal den Link zur Aúktion posten

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich schliesse mich der Bitte meines Vorredners an. Ohne Link können wir Ihnen hierzu keine nähere Auskunft geben.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

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#4
 Von 
Müller Detlef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hier der Link der Auktion :https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=27829&item=2969212393

Von Interesse sind eventuell auch die Bewertungen des Vorbesitzers der Kamera.

http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=elektronikdealer

Leider ist die erste Auktion bei der die Kamera zum ersten mal verkauft wurde nicht mehr einsichtig.
Müller Detlef

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier der Link zur ersten Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=27836&item=2949071335

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#6
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Da offentsichlich 2 wesentliche Eigenschaften, die in der Artikelbeschreibung zugesichert waren (funktioniert einwandfrei und hat keineerlei Gebrauchsspuren) nicht gegeben sind würde ich den VK direkt zur Rücknahme auffordern. Am besten per Einschreiben/Rückschein, vorab per Fax und gleichlautend per Email mit Fristsetzung ca. 7 - 10 Tage bis Geld auf meinem Konto. Ansätze für Musterbriefe gibt es hier im Forum mußt nur etwas suchen.
Die Beschreibung zeigt noch weitere Auffälligkeiten z.Bsp.: "Vor genau 2 Monaten gekauft" Die Auktion war am 11.09.03 abgelaufen und "der Vorbesitzer gab den Wert mit über 350 Euro an" allerdings war hier die 128 MB SD-Karte drin enthalten, die der VK ja separat verkauft hat. Wie diese Fakten zu werten sind weiß ich auch nicht aber vielleicht haben ja noch andere hierzu einen Tip.

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#7
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Am besten per Einschreiben/Rückschein, vorab per Fax und gleichlautend per Email mit Fristsetzung ca. 7 - 10 Tage bis Geld auf meinem Konto.

Net schlecht ... aus vollem Rohr auf allen Kommunikationswegen *gg

"Vor genau 2 Monaten gekauft" Die Auktion war am 11.09.03 abgelaufen

Das hat nichts zu heissen ... der Käufer kann ja auch ein Spätzahler sein ...

Anders sieht es jedoch hier aus:
der Vorbesitzer gab den Wert mit über 350 Euro an, allerdings war hier die 128 MB SD-Karte drin

Das ist ein glatter ...

Wie bereits von "k. Michael" geschrieben:

-> erklären Sie Ihren Kaufrücktritt gemäß § 323 BGB (nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung), und fordern Sie Ihren VK zur Zahlung des Kaufpreises nebst Porto- und Versandspesen, innert 7-Tage-Frist auf.
-> "das Gerät steht ab sofort zu Ihrer Verfügung. Setzen Sie sich zwecks Abholtermin mit mir in Verbindung"

Nach Ablauf dieser Frist empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsbeistandes.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

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#8
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Verkäufer hat in der Auktion ja eine "Garantie" ausgeschlossen. M. E. ist dies als Ausschluss der Mängelrechte anzusehen.
Allerdings kommt es hierauf nicht an, da mit o. a. "wesentlichen Eigenschaften" eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (§ 444 BGB ).

Dennoch würde ich nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung. Dieses Recht würde ich ihm gewähren, indem er zur Reparatur aufgefordert wird. Auch dies wird er wahrscheinlich ablehnen.

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#9
 Von 
Müller Detlef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für die Hilfe!
Das mit der 128 MB Karte hab ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Ich wußte dass die Kamera keine 350€ Wert ist(selbst mit der Karte!!!).Der Neupreis liegt bei ca. 100€. Da ich ja davon ausgegangen bin das die Karte nicht dabei ist, darf ich dem Verkäufer dies auch nicht vorwerfen. Er hat sich ja auch nur auf die Angaben des Vorbesitzers bezogen. Das einzige und entscheidende ist meiner Meinung nach aber der Defekt der Kamera. Der Verkäufer antwortet mir auf keine E-Mail. Er hat sich nur gerührt als ich im den Kommentar in die Bewertung geschrieben habe.
Wie sieht es den eigentlich mit den Kosten für einen Rechtsbeistand aus (ich habe keine allg. Rechtschutzvers. ). Wie hoch könnten die Kosten dafür werden und wer übernimmt diese(bleib ich eventuell darauf sitzen?).
Ist es nicht besser diesen "Betrug" oder wie man dies nennen soll, bei der Polizei zur Anzeige zu bringen?

Detlef Müller

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#10
 Von 
Müller Detlef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

:(
Ich hab schriftlich mitgeteilt , daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete aber leider hab ich vom Verkäufer keine Antwort erhalten. Was kann ich tun? Ist es überhaupt ratsam bei einem Kaufwert von ca. 50€ einen Anwalt einzuschalten(keine Rechtschutzvers.)
Detlef

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