Hallo,
Habe vor ein paar Tagen eine Graphikkarte (Radeon 9500) bei eBay für 100,-Euro ersteigert. Im Anzeigentext wurde darauf hingewiesen, daß es mit dieser gebrauchten Karte Kompatibilitätsprobleme mit Pentium4-Prozessoren gäbe, aber ansonsten "alles in Ordnung" sei. Darüber hinaus war der mittlerweile bei eBay übliche Gewährleistungsausschluß zu lesen.
Da ich ein AMD-System betreibe machte ich mir wegen dieser Probleme (Pentium4) keine Gedanken.
Nach Erhalt stellte sich aber heraus, daß die Karte komplett unbrauchbar ist. Zur Überprüfung brachte ich sie zum (Fach-)Händler meines Vertrauens der nach einigen Tests und einer Begutachtung meinte: die Karte ist defekt und jemand hat daran rumgefuscht (Lüfter ist z.B auch nicht original). Außerdem meinte er, daß diese Karte in keinem System richtig laufen würde. Der Verkäufer hatte aber darauf hingewiesen, daß die Karte in seinem AMD-System ohne Probleme funktioniert hatte.
Zu allem Überfluß hat die defekte Karte auch mein Motherboard beschädigt (AGP-Bus defekt).
Auf meine E-mails hat der Verkäufer nur auf den Ausschluß der Gewährleistung hingewiesen. Er ist in keiner Weise bereit mir irgendwie entgegenzukommen.
Wäre schon zufrieden, wenn er mir einen Teil des Geldes zurückerstatten würde.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten??
...bin echt ratlos.
Mit freundlichen Grüßen.
Daniel
Defekte Ware erhalten - Graphikkarte
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
hier fehlt eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft ( "alles in Ordnung"). Sie können die Karte zurückgeben und das volle Geld zurückverlangen. Der Gewährleistungsausschluß hilft dem Verkäufer in diesem Fall nicht, da er die Funktion ( s.o.) zugesichert hat.
Unbedingt den E-Mail-Verkehr und einen Ausdruck der Auktionsbeschreibung aufgewahren. Diese Unterlagen sind sehr hilfreich bei einem evtl. Rechtsstreit.
Gruß doko
Wie hoch ist der Wert des Mainboards, das durch die "fehlerhafte" Grafikkarte kaputt gegangen ist?
Sind noch andere Teile hierdurch beschädigt worden?
Wie mein Vorredner treffend schrieb handelt es sich hierbei um einen Sachmangel, gemäß §§ 434
, 437 BGB
(Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit).
Ein "Haftungsausschluss" zieht hier nicht, da er für in Form seiner Warenbeschreibung, eine Garantie (zugesicherte Eigenschaften) abgegeben hat, vgl. § 444 BGB
.
Sie haben also m. E. ein Recht auf Vertragsrücktritt, gemäß § 323 BGB
nebst Schadensersatz, gemäß § 823 BGB
.
-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...jetzt antwortet der Verkäufer nicht mehr auf E-mails. Was soll ich machen?
Karte einfach zurück an Absender?
Direkt zum Anwalt?
Vom einfachen zurücksenden der Grafikkarte halte ich nichts, da der Empfänger die Annahme verweigern kann, und Ihnen somit nur zusätzliche Kosten entstehen.
Wohingegen Ihr VK bei einer eMail sich daruf berufen kann, Sie nicht erhalten zu haben, wird ihm dies bei einem Einwurf-Einschreiben schwer möglich sein.
Daher empfehle ich Ihnen eine Kontakt-Aufnahme über ein Einwurf-Einschreiben. Er kann erstens die Annahme nicht verweigern und zweitens gilt das Schriftstück mit Einwurf in den Briefkasten als "zugestellt".
-> die Kosten hierfür können Sie ihm im Übrigen auferlegen.
-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "
--- editiert vom Admin
Nein, der AGP-Bus hat vorher einwandfrei funktioniert...hatte eine Radeon 8500LE mit AGP 4X einwandfrei laufen. Der Verkäufer hat sich auf meine letzte E-mail (in der ich ihm klarmachte, daß sich ein Rechtsanwalt der Sache annehmen wird) gemeldet und erklärt sich nun bereit, die Karte zurückzunehmen um sie zu "überprüfen". Damit hätte ich dann keine Karte (die zwar wertlos, weil defekt ist) und kein Geld....trotzdem schicken? Muß ihm die Chance zur Nachbesserung wohl einräumen, oder?...hätte natürlich lieber mein Geld zurück, da ich so nur weitere Probleme auf mich zukommen sehe.
...nie wieder gebrauchte Hardware bei eBay!!!!
Hört sich doch schon mal gut an ... ich denke, dass er die Ware zurücknimmt und überprüft zeigt doch schon einmal, dass er Ihnen abnimmt, dass er "sonst Stress am Hals hat".
-> Ich würde auf den Deal angehen. Rücksendekosten (wären bei berechtigter Reklamation) ebenfalls vom VK zu tragen.
-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten