Defekte Ware erhalten.

31. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Defekte Ware erhalten.

Schönen guten Tag,

angenommen Person A ersteigert bei eBay einen Artikel von Privat. Dieser
wird als voll funktionsfähig beschrieben (allerdings wird der Umtausch
klassisch ausgeschlossen).
Nun ist dier Artikel natürlich defekt (Transportschaden ausgeschlossen).

Wie sollte A nun weiter vorgehen. Verkäufer wurde bereits darauf hingewiesen, hat aber bisher nicht geantwortet.
Es handelt sich um einen Wert vo 27€ zzgl. 10€ Versand.

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Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es ist wieder der Konflikt Beschaffenheitsvereinbarung einerseits = funktionsfähig und Gewährleistungsausschluss andererseits = "alles was ich gesagt habe, ist zutreffend, nur möchte ich nicht an meiner Aussage festgehalten werden - Haftung = 0".

Dazu gibt es u. a. ein BGH-Urteil - eine vereinbarte Beschaffenheit wird nicht vom Gewährleistungsausschluss umfasst.

http://www.123recht.net/ebay-Kauf-Objektiv-__f131967.html







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