Defekte Ware/Verkäufer vom Handel ausgeschlossen

7. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Memphis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Ware/Verkäufer vom Handel ausgeschlossen

Hallo,
mich interessiert im folgenden die Frage, inwieweit Ebay mithaftet für den Fall, daß bei einem Handel strafrechtliche Gesichtspunkte berührt wurden.
Ein Verkäufer versteigerte innerhalb von wenigen Tagen ca 50 Prozessoren ein und desselben Types mit dem Hinweis, sie stammten aus einer Firmenauflösung, er könne sie mangels technischer Voraussetzungen nicht testen und übernimmt daher keine Gewähr für die Funktion.
Ich ersteigerte innerhalb von 10 stunden gleich 2 Stück. Erfahrungsgemäß sind häufig Verkäufer nicht in der Lage, Computerbauteile zu testen und ihnen fehlen die Kenntnisse, softwareseitig die Voraussetzung für die Überprüfung zu schaffen. Zudem erzielten die Prozessoren trotz des Gewährleistungsausschlusses Preise in Höhe von 80% und mehr eines mit Gewähr versteigerten Prozessors gleichen Types. Für mich ein Indiz, daß die Ware wahrscheinlich funktionstüchtig ist.
Die Geldbeträge überwies ich an 2 nacheinander folgenden Tagen und verabredete mit dem Verkäufer, die Versandgebühr von 6€ nur einmal zu überweisen, beide Proz. können zusammen verschickt werden.
Ich erhielt beide Proz. in einem normalen Postumschlag mit 1.53€ frankiert, also normale Versandart ohne Zusatzleistung, obwohl ich mit 6 € versicherten Versand bezahlt hatte.
Nach mehrmaliger und von einem Computergeschäft bestätigten Funktionsüberprüfung war klar, daß beide defekt sind.
Noch vor Erhalt der Ware schaute ich mir die vollendeten Auktionen nochmals an und mußte feststellen, daß der Verkäufer nicht mehr registriert ist, Ebay bestätigte per Mail, dazu von mir aufgefordert, daß dem Verkäufer die Erlaubnis zum Handel entzogen wurde, Gründe können allerdings nicht genannt werden..
Die Situation war somit klar, entsprechende Beschwerden seitens anderer Käufer haben zu diesem Ergebnis geführt.
Nach mehrmaligen Mailwechsel mit Ebay entschloß ich mich, wie auch von Ebay empfohlen, Anzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten (Betrugsdelikt), dort wurde dies sehr aufmerksam angenommen, Ebay ist dort nicht mehr unbekannt.
Parallel dazu nahm ich KOntakt mit anderern Käufern der gleichen War auf, überall genau das gleiche Szenario.
Interessanterweise schrieb mir ein Verkäufer, daß er im Zuge einer weiteren laufenden Auktion von Ebay über den Ausschluß des Verkäufers benachrichtigt wurde. Dies war am Tag nach meiner abgeschlossenen Auktion.
In der Tag hätte eine Benachrichtigung auch in meinem Falle genügt, eine Überweisung zu unterlassen und die bereits getätigte vom Vortage noch zurückzuholen, dies wäre lt. Aussage meiner Bank noch möglich gewesen.
Die Frage nun: Hätte Ebay die Pflicht gehabt, alle Käufer, auch diejenigen, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses bereits ihre Auktionen abgeschlossen hatten, zu benachrichtigen?
Ergeben sich daraus Ansprüche meinerseits ggü. Ebay?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Memphis,
ob ebay für derartiges haftbar ist, ist ziemlich umstritten und noch nicht wirklich geklärt. ebay selbst sieht sich nicht in der verantwortung, da sie sich nur in der vermittlerrolle sehen und die versteigerungen als fremde inhalte betrachten. das ist zumindest zweifelhaft, zur zeit aber stand der dinge. eine klage gegen ebay wurde bislang noch nicht verfolgt.
~H

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wenn ebay einen Verkäufer ausschließt werden alle zur Zeit Höchstbietenden automatisch benachichtigt.
Um Dich zu erreichen - deine Auktion war ja schon abgeschlossen - müsste ebay an alle vorherigen Kunden des gesperrten Mitglieds ebenfalls mails verschicken - wo ich jetzt so darüber nachdenke, sollte das technisch eigentlich kein Problem sein - zumindest die Gewinner der letzten 7 Tage zu benachichtigen.

Insoweit sollte ebay tatsächlich mal darüber nachdenken, ob sie nicht doch etwas mehr für die Sicherheit tun können. Im übrigen glaube ich, dass prozentual nicht mehr "krumme" Geschäfte bei ebay laufen als im normalen Handel.
Ein Haftung von Ebay würde gegen die Betrügereien sicher auch nicht viel helfen. Ich würde es besser finden, wenn ebay betrogene Käufer / Verkäufer bei der (gerichtlichen) Durchsetzung ihrer Ansprüche tatkräftig unterstützen würde.

Gruss Neil :)

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