Defekten Artikel erhalten

2. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
RechtsVerdreher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekten Artikel erhalten

Hallo,

ich hab folgenden Artikel gekauft:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=30934&item=2759611228

Ich hab ihn einfach nicht zum Laufen gekriegt. Er hat kaum eine CD lesen können und mit brennen war es dasselbe.

Hab es meinem Arbeitskollegen mitgegeben, der genau dasselbe Modell besitzt, aber auch er hatte keinen Erfolg.

Ich hab dem Verkäufer die Sachlage gemailt und er meinte daraufhin, daß es schon ein bißchen komisch wäre, daß ich mich erst 10 Tage nachdem er es losgeschickt hat, bei ihm melde und außerdem könne es beim Versand beschädigt worden sein (was ja auch nicht auszuschließen ist) und ich solle mich an die Post wenden. Geld zurück käme nicht in Frage.
Am 25.10 oder am 26. habe ich das Paket bekommen und ein wenig Zeit zum testen muß doch auch gegeben sein oder nicht. Außerdem muß ich so ganz nebenher auch arbeiten.

Der Verkäufer hat glücklicherweise (für mich) keinen Gewährleistungsausschluß-Text mitangegeben.
Das hab ich natürlich auch schon geschrieben, aber seitdem höre ich gar nix mehr von ihm.
Da ich jetzt nicht unnötig Zeit verstreichen lassen will, wollte ich mal fragen, was Ihr an meiner Steller unternehmen würdet. Ob sich das überhaupt lohnt zum Anwalt zu gehen und was so ein Fall mich kosten würde (kommt sicherlich auf den Anwalt an, aber ich da überhaupt keine Vorstellung).

Muß jetzt auf die Arbeit!

Gruß

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Sie haben leider ein Beweisproblem: Sie müssten dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe an die Versandperson vorlag. Dies ist leider sehr schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)

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#2
 Von 
Rechts-verdreher
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
ich glaube nicht. Es verhält sich (glaube ich) so:
Bis 6 Monate nach Abwicklung des Vertrags muss der VERkäufer beweisen, dass das Gerät intakt war. Erst nach diesen 6 Monaten muss der KÄUFER beweisen, dass dem nicht so war.

Grüße
Lukas

-----------------
" :pc:
Nur meine Meinung, garantiere nicht, Anwalt hilft natürlich mehr."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Und was soll der Blödsinn bringen 5 Jahre alte Threads auszugraben?

Abdul

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Witzigerweise hat sogar der TE seinen Artikel wieder ausgegraben.

1x Hilfreiche Antwort

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