Defekter Artikel ?!

24. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
shadowsneeker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Artikel ?!

Hallo liebe Teilnehmer,
ich habe am 13.04.03 bei ebay einen Kaffevollautomaten (2316799916) ersteigert.
Das Gerät war defekt als es bei mir ankam.
(ratternde Geräusche aus dem Inneren, vermutlich mechanischer Schaden, nicht im Originalkarton aber recht ordentlich verpackt).
Der Verkäufer lehnt die Rücknahme ab, weil er darauf hingewiesen hätte "dass er nicht wisse ob das Gerät funktioniert".
Die Formulierung war aber: "Gebraucht(ca.5 Monate), stand ein halbes Jahr im Keller da ich kein Kaffetrinker bin, hat nur mein Ex Mann benutzt.Kann nicht genau sagen ob noch alles Funktioniert müßte aber da vor dem Keller stellen auch noch alles O.K. war."
Diese Aussage ist doch nicht mit "das Gerät ist defekt, keine Garantie" gleichzusetzen oder?
Ausserdem ist das Gerät laut Siemens (Seriennummerüberprüfung) vom November 99 und hat laut Tassenzähler über 2700 Tassen runter.
Liegt hier eine arglistige Täuschung vor?
Wie soll ich weiterverfahren?
Verkäufer ist null kooperativ!
Danke für eure Tips,
Shadowsneeker

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

die Angaben in der Auktionsbeschreibung schließen die Gewährleistung meiner Ansicht nach nicht aus. Vorallem der letzte Halbsatz: "...da vor dem Keller stellen auch noch alles o.k. war." spricht dagegen.

Also trifft die Verkäuferin die Gewährleistung.

Arglistige Täuschung würde ich ihr nicht unterstellen, obwohl der Ex schon Kaffeesüchtig gewesen sein müsste um 2700 Tassen in 5 Monaten zu trinken. Da Du aber Gewährleistungsrechte geltend machen kannst, brauchst Du die argl. T. nicht unbedingt.

Zum weiteren Vorgehen:

Ich würde nochmal einen Brief schreiben. Sie auf ihre Gewährleistungspflichten etc. hinweisen und zur Überweisung des Geldes zzgl. Rückportokosten auffordern und Rücksendung anbieten. Eine Frist von 14 Tagen zu Reaktion setzen. Anwalt androhen.
Danach von einem Anwalt nochmal so einen Brief schreiben lassen - dann natürlich incl. der Anwaltskosten - könnte sich bei 300,-€ ja lohnen.

Viel Erfolg
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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