Defekter Artikel bei Ebay

11. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
W-i-s-h-e-s
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Artikel bei Ebay

Hi,
es geht um dieses Angebot hier:
Nummer: 1.7012.627918.3 (ohne Punkte)
Ich weiß nicht wieviel Ahnung von Hardware hier vorhanden ist, sollte etwas unverständlich sein, einfach nochma nachfragen.
Also:
Der Artikel befindet sich in der falschen Kategorie. Es gibt einen Prozessor mit der Bezeichnung 3800+ in 2 Ausführungen, einmal mit 2 Kernen(DualCore), mehr wert, in dieser Kategorie war der Artikel eingestellt, und einmal mit nur einem Kern(SingleCore), hier hätte er eigentlich stehen sollen. Dem Fachkundigen ist aus Beschreibung ersichtlich, dass es sich trotz der Kategorie um die billigere Version handelt.
Außerdem steht für den Käufer zu unauffällig und klein am Ende der Auktion, dass der Prozessor defekt ist oder sein könnte. Er findet dies sei Absicht und ziele darauf ab übersehen zu werden. Er informiert den Verkäufer nach der Auktion, dass er den Artikel nich bezahlen wird und begründet dies mit den 2 angeführten Punkten. Der Verkäufer will das Geld oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es gibt noch weitere strittige Punkte, aber das sollte erstmal reichen.
Ein paar Meinungen dazu würden mich brennend interessieren ;) .
Viele Grüße

-- Editiert von W-i-s-h-e-s am 11.07.2007 02:13:18




91 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

also bis auf die falsche Kategorie kann ich an dem Angebot nichts bemängeln.

Das der Prozessor defekt ist oder sein könnte kann man auch erlesen. So klein ist es jetzt auch nicht geschrieben.

Es empfiehlt sich eben immer, die Artikelbeschreibung aufmerksam und vollständig zu lesen und bei unklaren Beschreibungen entweder beim Verkäufer nachzufragen oder im Zweifelsfalle die Finger ganz davon zu lassen.
Auch wenn's schwerfällt ;)

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*<a href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170126279183">http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170126279183</a>

Ich kann an diesem Angebot auch nichts auffälliges erkennen. Der defekt ist nicht versteckt beschrieben, sondern erkennbar. Eine arglistige Täuschung kommt also nicht in Frage.

Um welches Modell es sich handelt ist sowohl in der Überschrift als auch in der Artikelbeschreibung überdeutlich erkennbar. Die falsche Kategorie wird meiner Ansicht nach nicht ausreichen um den Kauf anzufechten. Um dies überhaupt zu erkennen muß man Fachmann sein. Das kann man nicht von jedem Verkäufer verlangen.

Wer einen solche CPU kauft ist aber Fachmann. Und der erkennt sofort, daß es sich hier nicht um einen Doppelkerner handelt, da in der Bezeichnung der X2-Zusatz nicht gegeben ist.

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#3
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Da ich keine Gewährleistung geben kann, wird die CPU ausdrücklich als defekt oder Bastlerware verkauft.


Ist wenigstens ehrlich, aber auch keine vereinbarte Beschaffenheit der CPU, die ist gebraucht.

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Vereinbarte Beschaffenheit: defekt und Bastlerware.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Das ist falsch.*

Nein, das ist richtig.:)

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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Falsch bleibt es dennoch.*

Wenn es dir dabei besser geht, darfst du das ruhig behaupten, aber gehe nicht davon aus, daß ich deine Spielchen mitmache.

*Das ist lediglich ein untauglicher Versuch, sich vor einer konkreten Beschreibung der Ware zu drücken.*

Ich empfinde ihn als sehr tauglich, da klar und deutlich beschrieben ist, daß man mit einem defekt rechnen muß.

-- Editiert von normi am 11.07.2007 11:08:20

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Das Thema kommt mir sehr bekannt vor. ;)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Das Du es nicht verstehst, ist zwar bedauerlich, aber letztlich nicht mein Problem.*

dito

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#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Dies ist ein Laienforum. Schon vergessen? Hier darf jeder in gewissen Anstandsgrenzen posten, auch wenn du das gerne verbieten möchtest.

Über meine Leisten mache ich mir keine Sorgen. :grins:

*De nihilo hihil*

Du meinst sicher De nihilo nihil Dann würde ich dir nämlich Recht geben.




-- Editiert von normi am 11.07.2007 11:42:35

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#14
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ich denke, daß die anderen User sehr dankbar wären, wenn hier wieder sachbezogene Beiträge gepostet werden.

Ich will dann mal mit gutem Beispiel vorangehen und auf dein Posting nicht wieder eingehen.

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#16
 Von 
W-i-s-h-e-s
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
okay, das hätte ich so nicht erwartet, vorallem weil mir ein nicht Laie dazu geraten hat es notwendigenfalls darauf ankommen zu lassen. Ich führe mal noch ein paar mehr Punkte an.
1. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit seiner Angaben in den Auktionen verantwortlich, auch für die richtige Kategorie.
2. Er ist Geschäftsleiter eines Hardwareshops und müsste daher eigentlich in der Lage sein die richtige Kategorie für einen Prozessor zu finden.
3. Er ist vermutlich Händler(Gewerbeschein etc) und handelt privat bei ebay unter Ausschluss von Gewährleistung und Rückgabrecht etc. Ist sowas zulässig?
4. Es gibt eine Kategorie Bastlerware, so dass man davon ausgehen kann, dass alles was nicht in dieser Kategorie steht auch funktioniert!
5. Seriöse Verkäufer schreiben es entweder, wenn Sie es schon nicht in Bastler einstellen, direkt an den Anfang der Auktion oder auffällig groß und farbig in die Auktion. All das und der mangelnde Wille zur Einigung, sollten verdeutlichen, dass das Eigetretene auch so eintreten sollte...
Das wars glaube ich. Mal sehn :)

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Wishes

zu den Punkten:

1. Ist das eine Frage oder eine Feststellung? Was heißt verantwortlich für die Katgorieeinstellung? Welche Rechtsfolgen soll das haben?

2. Bleibt die Frage, ob die Wahl der falschen Kategorie einen Mangel darstellt.

3. Natürlich darf er aus seinem Privatbesitz privat verkaufen.

4. Nein, das ist Unsinn. Der Umkehrschluß ist daraus nicht zu ziehen.

5. Ich finde den Hinweis deutlich. Ich hätte mit diesem Angebot als Käufer kein Problem. Ich würde mich darauf einstellen, wahrscheinlich eine defekte CPU zu erhalten.

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#18
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)

und genau das ist falsch, normi. Der Käufer MUSS von einem funktionierenden Artikel ausgehen.

Die Aussage evtl. defekt, deshalb als Bastlerware ist Unsinn.
Entweder defekt, oder ganz, ein Zwischending gibt es nicht.
....ja, ich weiss, 1000andere ebayer machen es so, trotzdem ist es falsch.

Hawedere

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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@susi

Die Diskussion hatten wir doch schon.

1. wird der Artikel hier als defekt verkauft.

2. Darüber hinaus kann keinem Verkäufer zugemutet werden, alle technischen Geräte die er verkauft auf Funktionalität zu prüfen. Dies ist schlichtweg unmöglich. Deshalb wäre auch ein ungetestet zulässig. Ist hier aber gar nicht der Fall, denn: defekt und Bastlerware. Was ist daran nicht zu verstehen?

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#21
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 175x hilfreich)

..2. Darüber hinaus kann keinem Verkäufer zugemutet werden, alle technischen Geräte die er verkauft auf Funktionalität zu prüfen. Dies ist schlichtweg unmöglich. Deshalb wäre auch ein ungetestet zulässig. Ist hier aber gar nicht der Fall, denn: defekt und Bastlerware. Was ist daran nicht zu verstehen?



Dann darf der Vk das Teil nicht in ebay einstellen.




...Ist hier aber gar nicht der Fall, denn: defekt und Bastlerware.
Was ist daran nicht zu verstehen?


Gar nix, normi, ich versteh das schon.

Dem Käufer wird hier suggeriert eine funktionierende CPU zu kaufen.

Hawedere

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#22
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Dann darf der Vk das Teil nicht in ebay einstellen.*

Wer möchte ihm das verbieten. Das BGB jedenfalls nicht.

*Dem Käufer wird hier suggeriert eine funktionierende CPU zu kaufen.*

Dafür braucht man aber eine gehörige Portion Fantasie. Ich als Käufer würde es jedenfalls nicht annehmen, da ich den Text gelesen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*So etwas nennt man Beratungsresistenz.*

Ich glaube nicht, daß ich in diesen Thread gekommen bin, um beraten zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Sondern?*

Ich glaube nicht, daß der TE erfreut wäre, wenn wir weiterhin solche Nebensächlichkeiten erörtern, die mit der Fragestellung so rein gar nichts zu tun haben.

Von daher verkneife ich mir hier die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

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#29
 Von 
W-i-s-h-e-s
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr meint also der Käufer wäre verpflichtet die Ware abzunehmen und könnte erst wenn die Ware defekt ist evtl etwas unternehmen?
Es wir suggeriert es handle sich um einen x2, aber lassen wir das.
Es wurde empfohlen vom Kauf zurückzutreten wegen Irrtum bezüglich der verkehrswesentlichen Eigenschaften des Prozessors, kein x2.
Was haltet ihr davon?
Die Folgen seien Schadensersatz, also Übernahme der Ebaygebühren, 25cent ^^, und die Differenz des Kaufpreises zum nächsten Kaufpreis.
Ich kanns mir doch nicht verkneifen. Ihr findet nicht, dass jemand der keinen Ärger sucht oder einen ungerechtfertigt hohen Preis erzielen will, den Artikel deutlich gekennzeichnet, in Bastlerware eingestellt oder sich zumindest auf eine Übernahme der Gebühren einlassen würde?
Abgesehen davon könnte es ja Auktionäre geben die auf hunderte von Artikeln täglich bieten und deshalb vielleicht nicht jede Artikelbeschreibung auf versteckte Defekte überprüfen bzw es versuchen, aber manche trotzdem übersehen. Tut wahrscheinlich nichts zur Sache ;)


-- Editiert von W-i-s-h-e-s am 11.07.2007 17:06:49

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Ihr meint also der Käufer wäre verpflichtet die Ware abzunehmen und könnte erst wenn die Ware defekt ist evtl etwas unternehmen?*

susi und Pawel (Bronko) sind dieser Meinung, ich nicht. Und Michael (siehe nächstes Posting) auch nicht.

*Es wurde empfohlen vom Kauf zurückzutreten wegen Irrtum bezüglich der verkehrswesentlichen Eigenschaften des Prozessors, kein x2.*

Wer hat das empfohlen? Daß es sich um einen X2 handelt wird nirgends ersichtlich. Ganz im gegenteil: Sowohl die Überschrift als auch der Text beschreiben eindeutig ein anderes Modell.



-- Editiert von normi am 11.07.2007 17:00:57

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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