Defekter Artikel ist defekter wie beschrieben

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475488-32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Defekter Artikel ist defekter wie beschrieben

Hallo,

ich habe Folgendes Problem:

Ich hab ein iPhone ersteigert, welche als Defekt deklariert war. Der komplette Angebotstext lautet wie folgt:

Zitat:
Ich verkaufe hier ein iPhone 6s mit 128GB Speicher. Es befindet sich Optisch in einen gutem Zustand. Es hat nur einige Abnutzungsspuren am Frame. Im Handy befindet sich kein Akku mehr, weil dieses defekt war. Wenn man das Handy am pc anschließt wird es von iTunes erkannt Allerdings wird nichts auf dem Display angezeigt. Ich würde vermuten dass das man fehlenden Akku oder an einen Software Fehler liegt. Mit Gewissheit sagen kann ich es aber nicht, da mir dafür das Wissen fehlt. Ich denke jemand mit dem nötigen know-how könnte es vielleicht wieder hin bekommen.

Original Verpackung ist vorhanden.

zu der Auktion gehört auch noch ein weiteres iPhone Akku das ich in einer Schublade von mir gefunden habe. Ob es in das iPhone rein passt kann ich nicht sagen.

Verkauft wird nur das Handy nicht die Halterung auf dem sich das Handy befindet!


Ich habe das iPhone erhalten, wollte einen neuen Akku einsetzen und musste dabei feststellen, dass irgendjemand an der Technik rumgepfuscht hatte und es irreparabel zerstört hat. Dies hat mir ein Techniker einer Reparaturfirma bestätigt.

Der Privatverkäufer weigert sich nun das Gerät zurückzunehmen mit der Aussage, dass er ja das Gerät als defekt deklariert hatte und geschrieben hat, dass er nicht sagen kann, ob es am fehlenden Akku liegt. Zudem meint er nun, dass er das Gerät so von jemandem bekommen hat.
Zudem wurde das Gerät bei mir an keinem PC von iTunes erkannt.

Habe ich irgendeine rechtliche Chance mein Geld wieder zubekommen, da beim Artikel ja nicht nur der Akku defekt war und fehlt, sondern die komplette Technik des Geräts zerstört ist? Hilft es mir in irgendeiner Weise, dass er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat oder ist das bei defekten Artikel nicht nötig?

Vielen Dank!

Viele Grüße
David

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Sry, aber wie kann man sowas kaufen und ernsthaft erwarten das nur der Akku fehlt ?

Der Teil ist von der Formulierung jedenfalls extrem grenzwertig, allerdings bleibt uns ja noch der Teil mit "von iTunes erkannt" denn dieser Punkt ist eindeutig und somit steht dir auch ein Gerät zu welches noch vom PC/iTunes erkannt wird.
Bleibt nur die Frage wie du denn beweisen willst das das Gerät von Anfang an nicht vom PC/iTunes erkannt wurde und nicht erst nach deinen Reparaturversuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb475488-32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Droid):

Bleibt nur die Frage wie du denn beweisen willst das das Gerät von Anfang an nicht vom PC/iTunes erkannt wurde und nicht erst nach deinen Reparaturversuchen.


Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe versucht es vor meinen Reparaturversuchen versucht zusammen mit meiner Freundin an iTunes anzuschließen und es wurde definitiv nicht erkannt.
Und mein Reparaturversuch bestand ja nur drin, das Handy zu öffnen, den Akku einzulegen und den Anschluss anzustecken und das Handy wieder zuzuschrauben. Mehr als eine kleine Abdeckung zu entfernen und den Anschluss reinzuklicken wird da nicht gemacht. Und dabei kann an dem in dem Fall eh schon kaputten Logicboard nichts kaputt gehen, was einen Anschluss an iTunes verhindern könnte, wenn es denn jemals vorher tatsächlich funktionierte hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es gibt nur defekt oder nicht defekt. Das ist wie "schwanger". Es gibt nicht defekt, defekter, am defektesten.

Meiner Meinung nach hast Du Pech gehabt. Du hast ein schadhaftes iPhone gekauft, gehofft, dass es funktioniert, wenn Du n Akku kaufst. Und nun ist das Ding doch tatsächlich defekt, wie der Verkäufer ja auch schrieb.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb475488-32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist mir schon klar. Nur ich finde, dass es einen Unterschied gibt zwischen "Der Akku wurde ausgebaut, weil er defekt war und es könnte daran liegen" und "Das Gerät wurde beim Reparaturversuch irreparabel zerstört", was der wahre Stand der Dinge ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

@Yogi1
Das ist falsch, natürlich ist defekt defekt, aber ein Defekt kann im Rahmen der Artikelbeschreibung eingegrenzt werden. Und verkaufe ich z.b. ein Notebook als Defekt und schreibe "Defekt, liest keine DVDs" dann muss alles andere ordnungsgemäß funktionieren und es darf nicht die Tastatur oder das Display kaputt sein.



-- Editiert von Droid am 28.09.2017 22:44

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb475488-32):
an dem in dem Fall eh schon kaputten Logicboard nichts kaputt gehen, was einen Anschluss an iTunes verhindern könnte, wenn es denn jemals vorher tatsächlich funktionierte hätte.


Jetzt gilt es nur noch zu beweisen, dass das Logicboard bereits defekt war, als die Ware bei der Abgabe bei der Post bzw. bei der Abholung des Handy bereits defekt war. Tipp: Beweisen =/= Behaupten!

Wurde das Handy mal an verschiedenen PCs getestet?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb475488-32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Freundin kann bezeugen, dass ich nichts am Logicboard gemacht habe und es direkt nach dem Öffnen bereits so aussah wie es aktuell aussieht.

Ja wurde an verschiedenen PCs mit verschiedenen Kabeln versucht, jedesmal erfolgslos.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Der Verkäufer hat doch ganz klar geschrieben das er nicht weiß warum das iPhone nicht funktioniert.
Er hat ausschließlich Vermutungen angestellt was die Ursache sein könnte.

Du hast ein defektes iPhone mit den folgenden zugesicherten Eigenschaften gekauft:

- Abnutzungsspuren am Rahmen
- kein Akku mehr im Handy
- Handy wird von iTunes erkannt
- Allerdings wird nichts auf dem Display angezeigt

Du hättest nach dem auspacken des Geräts genau diese Eigenschaften überprüfen müssen und kannst auch nur das fehlen dieser Eigenschaften bemängeln. Einziger Angriffspunkt aus Deiner Sicht ist also "Handy wird von iTunes erkannt".
Problematisch wird für Dich der Beweis, dass diese Eigenschaft beim Erhalt des Geräts nicht vorgelegen hat. Wahrscheinlich hast Du dem Käufer auch schon schriftlich mitgeteilt, dass Du selbst einen Akku eingebaut hast oder eine Drittfirma das Gerät in Augenschein genommen hat. Du kannst jetzt also nicht mehr zweifelsfrei beweisen, dass der Fehler bereits bei Erhalt der Ware vorlag UND du hast dem Käufer das sogar schriftlich gegeben ;o)
Ich würde das Ganze unter Lehrgeld verbuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb475488-32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Start4u):

Du hättest nach dem auspacken des Geräts genau diese Eigenschaften überprüfen müssen und kannst auch nur das fehlen dieser Eigenschaften bemängeln. Einziger Angriffspunkt aus Deiner Sicht ist also "Handy wird von iTunes erkannt".
Problematisch wird für Dich der Beweis, dass diese Eigenschaft beim Erhalt des Geräts nicht vorgelegen hat. Wahrscheinlich hast Du dem Käufer auch schon schriftlich mitgeteilt, dass Du selbst einen Akku eingebaut hast oder eine Drittfirma das Gerät in Augenschein genommen hat. Du kannst jetzt also nicht mehr zweifelsfrei beweisen, dass der Fehler bereits bei Erhalt der Ware vorlag UND du hast dem Käufer das sogar schriftlich gegeben ;o)


Ich hab ja zusammen mit meiner Freundin VOR meinem Reparaturversuch den Anschluss an iTunes getestet und es hatte nicht funktioniert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Ich hab ja zusammen mit meiner Freundin VOR meinem Reparaturversuch den Anschluss an iTunes getestet und es hatte nicht funktioniert.


Dann hättest Du genau zu diesem Zeitpunkt (vor deinem Reparaturversuch) den Verkäufer um Nachbesserung bitten müssen weil das Gerät eine der zugesicherten Eigenschaften nicht besitzt. Aufgrund der Tatsache, dass Du den Mangel nicht angezeigt hast, ist davon auszugehen, dass das Gerät mängelfrei und im beschriebenen Zustand bei Dir angekommen ist.

Wenn Du dem Verkäufer jetzt noch geschrieben hast, dass Du das Gerät geöffnet hast, einen Akku eingebaut hast und ein Dritter das Gerät ebenfalls geöffnet hat wird nicht mehr nachvollziehbar sein wer den endgültigen Defekt zu verantworten hat.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche.
Du musst Deine Position immer beweisen können. Nach Erhalt der Ware bist Du verpflichtet diese zu prüfen.
Wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst liegt der Fehler bei Dir. Frage wäre noch: Wäre das iPhone auch ohne eingesetzten Akku von iTunes erkannt worden. Eventuell genügt ja der Strom über den USB Anschluss. Wenn diese Eigenschaft nicht ohne den Einbau eines Akkus zu prüfen gewesen wäre könnte es eventuell anders aussehen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Droid):
@Yogi1
Das ist falsch, natürlich ist defekt defekt, aber ein Defekt kann im Rahmen der Artikelbeschreibung eingegrenzt werden. Und verkaufe ich z.b. ein Notebook als Defekt und schreibe "Defekt, liest keine DVDs" dann muss alles andere ordnungsgemäß funktionieren und es darf nicht die Tastatur oder das Display kaputt sein.



-- Editiert von Droid am 28.09.2017 22:44


Der Verkäufer hat doch aber geschrieben, dass er gar nicht weiß, was nun genau alles defekt ist. Er hat doch klar geschrieben, dass er nicht weiß, ob das Gerät wieder funktioniert, wenn man einen neuen Akku einsetzt.
Es ist doch wohl klar, dass hier der Käufer drauf gehofft hat, dass das Handy wieder funktioniert mit neuem Akku. Das war aber nicht so. Ich würde sagen: Pech gehabt. Denn der Verkäufer hat ja nicht geschrieben: Handy ist absolut intakt, es fehlt nur der Akku.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Der Verkäufer müsste im Falle des Falles nur beweisen, das er ein Gerät versendet hat, welches die Bedingung "am pc anschließt wird es von iTunes erkannt" zum Zeitpunkt des Versandes erfüllt hat.

Der Rest ist dann das Problem des Käufers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen