Defekter Drucker

6. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Darki0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekter Drucker

Hallo,

habe letzten Monat einen gebrauchten Drucker für 25 Euro über ein Ebay Angebot gekauft. Ich fragte den Verkäufer ob er
auch Sofortkauf anbietet und danach hat er Die Auktion bei Ebay beendet und ich konnte den Drucker gegen Bar bei Ihm abholen. Auf seinen Wunsch außerhalb von Ebay damit er die
Gebühren spart.

In seiner Anzeige bei Ebay stand nichts von einem Defekt
sondern daß er einwandfrei funktioniert.

Auch auf meine Anfrage per Mail (vor dem Kauf) ob alles mit
dem Drucker ok wäre wurde mir dies noch einmal bestätigt.

Nun hat sich herausgestellt dass bei diesem Drucker die
Trommeleinheit defekt ist und ~200 Euro kosten würde.

Als ich den Verkäufer deswegen angemailt habe schrieb er
plötzlich dass er davon wusste, er es aber nicht bei Ebay
erwähnt hat da der Drucker ja druckt und nur an einigen
Stellen im Text/Bild schwach druckt wegen der Trommel.

Ich habe den Käufer mehrmals angeschrieben wie er sich
nun eine Lösung vorstellt aber seitdem meldet er sich
nicht mehr.

Welche Möglichkeiten hab ich nun ?

Mfg
Darki

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Da haben Sie ja nun erst einmal gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen.
Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist den Kaufpreis zuzüglich Ihre Auslagen zu erstatten.
Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, zusätzlich
per Einwurfeinschreiben.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid"
Die Kosten halten sich in Grenzen.
Der Verkäufer hat dem Mangel gewußt und arglistig verschwiegen.

-- Editiert xxsirodxx am 07.09.2012 13:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darki0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe bereits 2 Fristen gesetzt aber nur per Mail wie er
sich eine Lösung vorstellt.

Die 2. Frist läuft am kommenden Montag ab.
Soll ich jetzt trotzdem noch eine per Post also Einschreiben
schicken oder gleich zu einem Anwalt gehen ?

Mfg

-----------------
""

-- Editiert Darki0815 am 08.09.2012 09:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich habe bereits 2 Fristen gesetzt aber nur per Mail
Also hastdu sogesehennichts gesendet! Oder kannst du dem Empfänger den Zugang nachweisen? Dies wirst du nicht können.

quote:
Soll ich jetzt trotzdem noch eine per Post also Einschreiben schicken
Richtig, jedoch bedenke dabei, die Frist wieder ANGEMESSEN neu zu setzen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

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