Hallo,
ich habe eine professionelle Kamera ersteigert, die mit extrem wenigen Auslösungen und "technisch gutem Zustand" angeboten wurde.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&viewitem=&item=200073431814
Leider stellte sich bei Erhalt der Ware heraus, dass der Belichtungsmesser der Kamera defekt war (ein Fehler, der bei dem Modell nicht unbekannt ist.) Desweiteren waren statt der zugesagten 500 Auslösungen bereits 3250 Aufnahmen mit dem Gerät gemacht worden. Die falsche Angabe führte natürlich zu einem höheren Auktionspreis. Was aber schwerer wiegt ist der Defekt. Der Verkäufer war bereit mir den Originalkaufbelegt zu übersenden, sodass ich das Gerät, auf dem angeblich noch Garantie ist, beim Service einschicken kann.
Da ich das Gerät aber kurzfristig benötige und ich den Zustand des Geräts in starker Abweichung zur Beschreibung empfinde, möchte ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Leider verweigert der Verkäufer mir diese Möglichkeit.
Habe ich eine Möglichkeit den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen?
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"Viele Grüße,
Pixel"
Defekter ebay Artikel, Verkäufer verweigert Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Habe ich eine Möglichkeit den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen?
Nein, zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden.
Hallo Jotrocken,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ist die Übersendung des Originalkaufbelegs ausreichend für eine Mängelbeseitigung? Kann ich wegen meiner zusätzlichen Aufwände (Versand, Wartezeit) und vor allem wegen der höheren Auslösungszahl eine Teilrückerstattung fordern?
Viele Grüße,
Pixelsammler
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Ist die Übersendung des Originalkaufbelegs ausreichend für eine Mängelbeseitigung?
Nein, so gehts ja nicht. Der VK kann sich hier nicht einfach rausreden und alles Dir überlassen. ER ist zuständig für die Mängelbeseitigung, wie er das macht (ob mit Herstellergarantie oder anders), muss er schon selber zusehen.
Kann ich wegen meiner zusätzlichen Aufwände (Versand, Wartezeit) und vor allem wegen der höheren Auslösungszahl eine Teilrückerstattung fordern?
Die Versandkosten muss der VK tragen, aber ansonsten gibts kein Geld zurück.
Danke nochmal!
Nun ist die Anzahl der Aufnahmen ja eine falsche Beschreibung gewesen, die auch keine Nachbesserung mehr möglich macht, da diese Zahl ja nicht mehr "kleiner gemacht" werden kann. Ist das kein Grund zum Rücktritt?
Viele Grüße,
Pixelsammler
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