Defekter ebay Artikel, Verkäufer verweigert Rücknahme

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Pixelsammler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter ebay Artikel, Verkäufer verweigert Rücknahme

Hallo,

ich habe eine professionelle Kamera ersteigert, die mit extrem wenigen Auslösungen und "technisch gutem Zustand" angeboten wurde.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&viewitem=&item=200073431814

Leider stellte sich bei Erhalt der Ware heraus, dass der Belichtungsmesser der Kamera defekt war (ein Fehler, der bei dem Modell nicht unbekannt ist.) Desweiteren waren statt der zugesagten 500 Auslösungen bereits 3250 Aufnahmen mit dem Gerät gemacht worden. Die falsche Angabe führte natürlich zu einem höheren Auktionspreis. Was aber schwerer wiegt ist der Defekt. Der Verkäufer war bereit mir den Originalkaufbelegt zu übersenden, sodass ich das Gerät, auf dem angeblich noch Garantie ist, beim Service einschicken kann.

Da ich das Gerät aber kurzfristig benötige und ich den Zustand des Geräts in starker Abweichung zur Beschreibung empfinde, möchte ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Leider verweigert der Verkäufer mir diese Möglichkeit.

Habe ich eine Möglichkeit den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen?



-----------------
"Viele Grüße,
Pixel"

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Habe ich eine Möglichkeit den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen?

Nein, zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pixelsammler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jotrocken,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ist die Übersendung des Originalkaufbelegs ausreichend für eine Mängelbeseitigung? Kann ich wegen meiner zusätzlichen Aufwände (Versand, Wartezeit) und vor allem wegen der höheren Auslösungszahl eine Teilrückerstattung fordern?

Viele Grüße,
Pixelsammler

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ist die Übersendung des Originalkaufbelegs ausreichend für eine Mängelbeseitigung?

Nein, so gehts ja nicht. Der VK kann sich hier nicht einfach rausreden und alles Dir überlassen. ER ist zuständig für die Mängelbeseitigung, wie er das macht (ob mit Herstellergarantie oder anders), muss er schon selber zusehen.

Kann ich wegen meiner zusätzlichen Aufwände (Versand, Wartezeit) und vor allem wegen der höheren Auslösungszahl eine Teilrückerstattung fordern?

Die Versandkosten muss der VK tragen, aber ansonsten gibts kein Geld zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pixelsammler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal!

Nun ist die Anzahl der Aufnahmen ja eine falsche Beschreibung gewesen, die auch keine Nachbesserung mehr möglich macht, da diese Zahl ja nicht mehr "kleiner gemacht" werden kann. Ist das kein Grund zum Rücktritt?

Viele Grüße,
Pixelsammler

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen