Hi,
ich habe vor einigen Tagen ein Handy bei ebay ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand nicht, dass es sich um ein defektes Gerät handelt.
Die Artikelbeschreibung lautete:
Nokia 6210
Akku hebt bei mir eine Woche im Standby im E-Netz eingeloggt.
Normale Abnutzung am Gehäuse.
Kein Simlock, frei für alle Netze
Vibra, Games und vieles mehr siehe Nokia.de
Lieferung:
Handy, Netzteil, Akku
Ebay Ich, Versand 7 Eur. Viel Spaß beim bieten.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Auf Grund dieses neuen EU-Rechtes für gebrauchte Güter erklärt sich der Bieter mit Abgabe seines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung völlig zu verzichten, da die Folgen aus dieser Bestimmung in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis für den privaten Verkäufer stehen.
Heute kam das Handy bei mir an. Es lässt sich allerdings nicht einschalten. Und wenn ich es an das Netzteil anschliesse, um den Akku zu laden passiert auch nichts.
Was kann ich jetzt unternehmen? Schliesst der Verkäufer durch die oben genannte Klausel jegliche Gewährleistung aus? Auch, wenn das Gerät schon defekt bei mir ankommt? Oder kann ich ihn darauf festnageln, dass die Artikelbeschreibung nicht korrekt ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
-----------------
"Jana"
Defektes Handy von Privat
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Dieses Thema in abgewandelter Form und mit anderen Artikeln wird hier ständig behandelt. Wühle Dich einfach mal durch die anderen Threads.
Zum konkreten Fall:
Du mußt ausschließen können, dass es sich um einen Versandschaden handeln kann, dann gelten andere Regeln. War es also gut verpackt und der Karton nicht beschädigt kann man davon ausgehen, dass das Handy bereits defekt versand wurde.
Ebenfalls denke ich, dass es einfach auszuschließen ist, dass ein Fehler Deinerseits vorliegt, da es nicht so schwierig ist ein Handy anzuschließen ;);););)
Der Gewährleistungsausschluß seitens des VKs ist in sofern nichtig, als das Du ein Recht auf Mängelfreie Ware hast. d.h. Du mußt den Artikel so erhalten, wie er in der Artikelbeschreibung stand. Ist das nicht gegeben, dann muss der VK Dir einen eben solchen Artikel zusenden, bzw. das Dir zugesandte Handy reparieren oder Du trittst vom Kaufvertrag zurück.
Was hat der VK bisher dazu gesagt? Es wäre ja sinnvoll, wenn Du erstmal mit dem VK sprichst und dann siehst Du ja, ob er es komplikationslos zurücknimmt.
Im übrigen ist es immer sinnvoller den Auktionslink zu posten, da sich so jeder der helfen möchte besser ein Bild machen kann.
Ansonsten, wie schon gesagt, schau Dir die anderen Threads auf der Seite an, dass Thema wiederholt sich und unter den Links die Du dort vorfindest gibt es jedemenge Infos.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Mir geht es nur darum, ob dieser Gewährleistungsausschluss auch für defekt gelieferte Ware gilt.
@Powerseller:
Das hat definitiv nichts damit zu tun, dass bei mir irgendwelche Steckdosen kaputt sind, oder mir das Gerät nicht gefällt. Ich habe das Handy versucht, an mehreren verschiedenen Steckdosen zu laden. Ebenso im Auto, in der Freisprecheinrichtung. Und gefallen tut mir das Handy sehr gut. Ich würde es schon gerne behalten. Nur eben nicht defekt!
-----------------
"Jana"
Ach ja,
hier der Link zur Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3334452733&category=22326&rd=1
@Powerseller
Du weißt doch ... ich glaube immer an das gute im Menschen :):):):):):):) genau wie Ebay jejeje
Sag mal hast Du eigentlich auch einen Namen? Hört sich doch irgendwie immer blöd an, wenn ich PS zu Dir sag oder? Ich meine Du bist ja schließlich kein Auto ... brum brum brum
@Jana
Du kannst das Handy m.e. innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeban, da der VK scheinbar gewerblich tätig ist. Aufgrund der Warenkonstelation der letzten 30 Tage denke ich, dass dies durchaus schon unter gewerblichem Verkauf läuft.
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=herzispacy&include=0&since=30&sort=2&rows=200
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten