Defektes iPhone verkauft

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard Schneider
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Defektes iPhone verkauft

Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

Anfang Februar 2009 kaufte ich ein iPhone bei eBay, welches als defekt deklariert wurde. Ich konnte nichts weiter damit anfangen, da ich dachte, dass man es mit einer einfachen Neuinstallation wieder hinbiegen kann

Infolgedessen bot ich dieses iPhone selbst wieder zum Verkauf bei eBay an und fügte folgende Klausel hinzu:

HINWEIS: Dieses iPhone wird ausdrücklich als defekt verkauft, da das genannte iTunes-Problem auftritt. Für Kenner sollte dies jedoch kein Problem darstellen (so wie ich gelesen habe).

Nun, es wurde erfolgreich verkauft. Habe erst nach 21 Tagen verschickt, da ich noch privaten Stress hatte. In dieser Zeit wurde bei Paypal schon ein Antrag auf Käuferschutz gestellt, welcher aber beseitigt werden konnte. Nun kam das iPhone bei dem Käufer an und er stellte erneut Antrag auf Käuferschutz. Es dauerte einen Monat, bis Paypal aufgrund der eindeutigen Lage für mich entschieden hat. Ich freute mich, dass nun alles geklärt wurde.

Heute erreichte mich dann folgende E-Mail:

quote:
ich möchte hiermit eine sache von mensch zu mensch klären wollen:

nach etwa 21 tägiger verspätung haben sie uns ein sofort bezahltes handy verkaufen wollen, ein odysee von händlern und technikern hat sich das gerät angesehen,
dann stellt sich heraus, dass sie an diesem gerät, welches sie 6 monate alt nennen und die papiere aber nicht existieren, schon eröffnet worden ist, die batterie
unprofessionell wie es nur geht sogar an das chassis angelötet worden ist, für *** eur verkaufen aber all das nicht erwähnen. alles wurde von meiner letzten firma
fotografisch dokumentiert und wird bestätigt. die kosten würden 130 eur betragen wenn die batterie entlötet und neu ersetzt wird, wie wollen wir jetzt vorgehen?
wollen sie das gerät zurück haben oder soll ich diese reparatur vornehmen lassen und sie kommen mir entgegen...
sonst werde ich andere massnahmen ergreifen müssen..



Nun, geöffnet wurde es definitiv nicht, das bestätigte mir der ursprüngliche Verkäufer, denn öffnen kann man dieses Mobiltelefon gar nicht, ohne es zu beschädigen. Es war in einem optisch EINWANDFREIEM Zustand. Es ist nach Aussage des 1. Verkäufers bei einem Update abgestürzt.

Der jetzige Käufer hatte alle Möglichkeit, dieses iPhone zu beschädigen und nun zu behaupten, es sei geöffnet worden usw.

Wie ist die grobe Rechtslage? Ich habe ehrlich gesagt kein Interesse daran, mich weiter darum zu kümmern, da es das nicht wert ist.

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Dieses iPhone wird ausdrücklich als defekt verkauft, da das genannte iTunes-Problem auftritt. Für Kenner sollte dies jedoch kein Problem darstellen

Dann haben Sie damit zugesichert, daß *allenfalls* das sogen. "iTunes-Problem" auftritt, das Handy ansonsten aber in Ordnung ist.

Ist das in Wahrheit nicht der Fall und das Teil hat einen Hardware-Schaden, haften Sie natürlich für die unzutreffende Zusicherung; "als defekt" hilft nicht, wenn man es gleichzeitig mit "ist aber nur ne Kleinigkeit" einschränkt und das dann nicht zutrifft.

> denn öffnen kann man dieses Mobiltelefon gar nicht, ohne es zu beschädigen

Dann frage ich mich, wie man das Teil überhaupt repariert, aber das nur nebenbei...

> Der jetzige Käufer hatte alle Möglichkeit, dieses iPhone zu beschädigen und nun zu behaupten, es sei geöffnet worden usw.

Wieso hätte er das tun sollen? Ist nicht ca. 1928mal wahrscheinlicher, daß es sich in Wahrheit um den Defekt handelt, mit dem das Teil schon bei Ihnen eingetrudelt ist?

> Ich habe ehrlich gesagt kein Interesse daran, mich weiter darum zu kümmern, da es das nicht wert ist.

Dann machen Sie eine Rückabwicklung. Bei allem anderen riskieren Sie einen langen und teuren Prozeß, in dem Ihre Chancen zumindest nicht allzu gut aussehen dürften.

Und nächstes mal überlegen Sie sich, ob Sie solche Käuferlotterie spielen wollen und kaputte Dinge mit Zusicherungen der Art "ist nicht schlimm" verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerhard Schneider
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Selbst wenn es so sein SOLLTE, Paypal hat für mich entschieden und sollte es zu einem Prozess kommen, woher stammen dann die Beweise? Ich denke kaum, dass eBay Auktionen länger als 90 Tage speichert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerhard Schneider
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Lächerlich das ganze hier. Man darf also keine defekten Geräte verkaufen oder was soll das hier bedeuten? Woher soll ich wissen, ob es möglich ist, das zu reparieren? Ich habe im Internet gelesen, dass es für KENNER kein Problem sein sollte. Ob man da jetzt was löten muss oder nicht, ist doch nicht meine Sache. Auch das sollte nämlich kein Problem für Kenner sein, wobei ich davon ausgegangen bin, dass es um rein softwaremäßiges geht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ob man da jetzt was löten muss oder nicht, ist doch nicht meine Sache.

Doch, wenn Sie eine ausdrückliche Zusicherung "ist nur ein Software-Problem" gegeben haben.

Ich möchte Sie nicht hören, wenn Sie ein Auto kaufen, an dem "der Motor nicht angeht, muß man aber nur auftanken" und dann stellt sich heraus, daß der Motor ein Totalschaden ist - dann sagt Ihr VK "ist doch nicht mein Problem, wie der den wieder zusammenbaut" und Sie akzeptieren, daß Sie 5.000 EUR für einen Haufen Metallschrott ausgegeben haben? Ich glaube kaum.

> Auch das sollte nämlich kein Problem für Kenner sein,

Genau, ein "Kenner", der problemlos ein Software-Update machen kann, ist genau so gut in der Lage, an hochintegrierter Elektronik herumzulöten. Ja ne, is klar.

> wobei ich davon ausgegangen bin, dass es um rein softwaremäßiges geht.

... und dann fröhlich Lotterie gespielt und den K das Risiko tragen lassen. Ganz schöne Chuzpe, damit auch noch in einem Forum zu prahlen.

Wenn Sie geschrieben hätten "geht nicht mehr an, keine Ahnung, was es ist", wäre es ja OK gewesen. Aber Sie mußten ja ergänzen "ist nur die Software", damit der Endpreis auch ja schön hoch ist. Das rächt sich halt jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
die kosten würden 130 eur betragen wenn die batterie entlötet und neu ersetzt wird


kostet im fachhandel ca. 80 euro und nicht 130.

quote:
Habe erst nach 21 Tagen verschickt, da ich noch privaten Stress hatte.


schon das ist für sich genommen es grund zur reklamation.




was aber interessanter wäre:
1- hast du als privatperson verkauft
2- hast du gewähr ausgeschlossen
3- welche version des iphones war es
4- hast du die seriennummer notiert.
5- poste bitte mal die auktionsnummer, dann kann man wesentlich mehr sagen.




-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

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