Definition des Zustands "Neu" bei eBay

24. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
WhiteWolf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Definition des Zustands "Neu" bei eBay

Einen schönen Sonntag zusammen,

ich habe gerade eine belebte Diskussion mit einem Käufer bei eBay und hätte gerne eure Meinung zum gesamten Sachverhalt:

Inseriert hatte ich ein Küchenmesser, welches ich vor ca. 2 Jahren gekauft habe.

Um die Echtheit dieses Messers zu verifizieren, wird jedes Exemplar mit einem dazugehörigen Zertifikat ausgeliefert. Dieses habe ich jedoch, da ich davon ausging, dass ich das Messer behalten werde, kurz nach dem Auspacken entsorgt, inklusive der OVP.

Nun habe ich mich ca. 2 Jahre später dazu entschieden, das Messer zu verkaufen. Da ich es nicht ein Mal im Verwendung hatte, habe ich es bei eBay mit dem Zustand "Neu" inseriert.

Im Angebotstext habe ich jedoch geschrieben, dass ich ein neues Messer vom besagten Typus inklusive der Scheide verkaufe. Hier habe ich weder die OVP noch das Zertifikat erwähnt.

Des Weiteren schrieb ich, dass ergänzende Bilder gerne zugesandt werden können und ich bei Fragen und sonstigen Anliegen jederzeit erreichbar bin.

Vor ein paar Tagen hat dann schlussendlich jemand einen Preisvorschlag für das Messer unterbreitet, welchen ich angenommen habe.

Einen Tag später kam eine Nachricht vom besagten Käufer, in welcher er fragte, ob das Zertifikat dabei sei. Dies verneinte ich mit der Begründung, dass ich das Messer nicht in der OVP aufbewahrt habe.

Nachfolgend wollte er dann den Kauf zurückziehen bzw. meinte, dass er sich so nicht sicher sein könne, dass es keine Fälschung sei. Ich könne das Angebot nur dann als neu deklarieren, wenn ich die OVP und das Zertifikat mitschicke, es also quasi im selben Zustand wie direkt vom Produzenten kommt.

Auf meine Frage hin, warum er dies denn nicht gefragt hat, bevor er mit dem Kauf einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hat, atwortete er nur mit "er müsse ja nicht fragen, es wäre ja selbstverständlich dass beides dabei wäre".

Meiner Ansicht nach bin ich hier im Recht, da das Messer inkl. Scheide nie benutzt wurde und somit in absolut neuem Zustand sind.

Des Weiteren finde ich die Unterstellung, dass ich eine Fälschung verkaufen würde, relativ frech, da das Messer definitiv keine Replik ist und es hierfür auch einige Indikatoren (Lasergravur auf dem Messer etc.) gibt.

Jetzt würde ich gerne mal Eure Meinung zu dem gesamten Sachverhalt hören.

Bin ich bei einer Deklaration des Artikels als "Neu" wirklich in der Pflicht, alle Dokumente und jegliches Zubehör, welches man seinerzeit erhielt, mitzusenden, auch, wenn dieses weder im Beschreibungstext, noch auf den Bildern dargestellt wurde?

Ich bin auf Eure Ansichten gespannt, herzlichen Dank im Voraus für eure Antworten.

Beste Grüße

Problem bei eBay und Co?

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45 Antworten
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#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1014 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich sehe das so wie der Käufer.
Wenn ich etwas neues kaufe, dann erwarte ich einen Zustand wie im Ladengeschäft.

In deinem Fall würde ich das Messer höchstens als "neuwertig" deklarieren.

Außerdem bin ich der Meinung, dass das Fehlende Zertifikat und OVP hatten erwähnt werden müssen. Schließlich sind die scheinbar standardmäßig beim neuen Artikel vorhanden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Ich könne das Angebot nur dann als neu deklarieren, wenn ich die OVP und das Zertifikat mitschicke,

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von WhiteWolf):
Definition des Zustands "Neu" bei eBay

Ja, wie ist der denn in der bei Dir einstellten Kategorie? Passt der denn zu dem was Du da gemacht hast?




-- Editiert von Harry van Sell am 24.07.2022 16:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Meiner Ansicht nach bin ich hier im Recht, da das Messer inkl. Scheide nie benutzt wurde und somit in absolut neuem Zustand sind.
Nö. Ich meine, das Messer ist weder neu noch unbenutzt.
Es lag ohne OVP usw. irgendwo bei dir rum. Ich nehme mal an, viel länger als 2 Jahre.
Zitat (von WhiteWolf):
warum er dies denn nicht gefragt hat
Das muss er tatsächlich nicht.
Der Käufer kann auch nicht sicher sein, ob das Messer, welches du angeboten hast, nicht doch eine Fälschung sei. Unterstellt hat er dir nichts. Es gibt durchaus sehr gute Fälschungen...

Du solltest (ältere) Artikel, die nicht mehr ovp sind und durch nichts anderes als durch deine Aussage *deklariert* werden, einfach nicht als NEU anbieten.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
WhiteWolf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Außerdem bin ich der Meinung, dass das Fehlende Zertifikat und OVP hatten erwähnt werden müssen. Schließlich sind die scheinbar standardmäßig beim neuen Artikel vorhanden.


Das Problem daran ist, dass der Kauf wie gesagt schon etwas her ist und die "OVP" meiner Erinnerung nach ziemlich prosaisch war (einfach in Blisterfolie eingepackt), weshalb ich diese dann auch entsorgt habe.

Erst auf spezifische Nachfrage des Käufers hin ist mir eingefallen, dass überhaupt ein Zertifikat dabei war (meine nicht ganz unbeachtliche Sammlung könnte dort einen Teil zu beigetragen haben, Stichwort Übersichtlichkeit, aber das ist ein anderes Thema..).

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, wie ist der denn in der bei Dir einstellten Kategorie? Passt der denn zu dem was Du da gemacht hast?


Ich zitiere von eBay:

"Neu. Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Artikelzustände anzeigen"


Zitat (von Anami):
Nö. Ich meine, das Messer ist weder neu noch unbenutzt.
Es lag ohne OVP usw. irgendwo bei dir rum. Ich nehme mal an, viel länger als 2 Jahre.


Laut Definition ist es sehr wohl unbenutzt. Ein Messer ist, wie gemeinhin bekannt, zum Schneiden konzipiert, wofür dieses Messer nicht ein Mal verwendet wurde.

Würdest du einen Fernseher, der ausgepackt, jedoch niemals angeschlossen wurde, auch als gebraucht ansehen?

Und was du "annimmst" ist hier vollkommen irrelevant, da das Messer geschützt in einer dedizierten Kiste lag und sehr wohl erst vor 2 Jahren gekauft wurde. Somit handelt es sich hier lediglich um haltlose Unterstellungen deinerseits.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
"Neu. Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).

Es war ganz offensichtlich ein neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel.
Die Bedingung
Zitat:
"in nicht geöffneter Originalverpackung"
ist nicht relevant, da keine Verpackung mehr vorhanden ist, insofern die Bedingung
Zitat:
"soweit eine Verpackung vorhanden ist"
greift.

Da weder auf den Fotos noch im Text von einer OVP die Rede ist, wird diese auch nicht geschuldet.


Problematischer ist aber das Zertifikat, da ist zwar weder auf den Fotos noch im Text von einem Zertifikat die Rede, es gibt aber das Konstrukt der "üblichen Beschaffenheit".
Wenn das also z.B. ein Sammlerstück ist bzw. solche Messer dieser Art üblicherweise mit einem Echtheitszertifikat verkauft werden, dann wäre ein solches Zertifikat auch ohne besondere Erwähnung geschuldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(810 Beiträge, 158x hilfreich)

Noch einmal: Wenn ein Messer 2 Jahre offen rumliegt, ist es definitive nicht neu! Es ist bestenfalls unbenutzt!

Du schreibst ja selber: "Neu. Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist)."

Das Messer hatte eine Originalverpackung. Diese war also vorhanden! Dass du die entfernt hast, liegt nur an dir!
Dass dus in 2 Jahren nicht benutzt hast, ist auch ziemlich unwahrscheinlich. Und das zu beweisen, liegt auch an dir (und ist schlicht unmöglich)

Und dass solch ein Messer mit Zertifikat nur ziemlich prosaisch verpackt wurde, ist echt unglaubwürdig.
Dass der Kunde es aber wegen fehlendem Zertifikat als Fälschung ansehen kann(!), ist nach vollziehbar
In Asien bekommst du übrigens solche Waffen für paar Cent an jeder Ecke (meine mich sogar zu erinnern: MIT Zertifikat!)

Sorry, aber ich sehe das ganze genauso wie meine Vorredner. Und sorry, dass deine gewünschte Antwort nicht dabei war...

-- Editiert von Daskalos am 24.07.2022 17:35

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Noch einmal: Wenn ein Messer 2 Jahre offen rumliegt, ist es definitive nicht neu!

Das widerholen von falschem macht es nicht richtiger ...

Aber da es ja so "definitiv" ist, kannst Du ja sicherlich mal diese Definition benennen die es so "definitiv" macht?



Zitat (von Daskalos):
Dass du die entfernt hast, liegt nur an dir!

Richtig, ist hier so relevant wie



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#8
 Von 
WhiteWolf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die unerwartet große und schnelle Resonanz! Ist ein interessanter Meinungsaustausch, welcher hier stattfindet.

Zitat (von Harry van Sell):
Problematischer ist aber das Zertifikat, da ist zwar weder auf den Fotos noch im Text von einem Zertifikat die Rede, es gibt aber das Konstrukt der "üblichen Beschaffenheit".
Wenn das also z.B. ein Sammlerstück ist bzw. solche Messer dieser Art üblicherweise mit einem Echtheitszertifikat verkauft werden, dann wäre ein solches Zertifikat auch ohne besondere Erwähnung geschuldet.


Klingt für mich einleuchtend. Als Sammlerstück per se ist es jetzt nicht anzusehen, jedoch gibt der Hersteller jedem Exemplar, sofern es über ihn bezogen wird, ein Zertifikat bei.

Zitat (von Daskalos):
Noch einmal: Wenn ein Messer 2 Jahre offen rumliegt, ist es definitive nicht neu! Es ist bestenfalls unbenutzt!


Und ebenfalls noch einmal: Das Messer lag nicht offen rum, sondern geschützt in einer dafür vorgesehen Kiste. Du würdest, selbst mit Lupe, keinerlei Unterschied zu einem fabrikneuen Exemplar erkennen.

Zitat (von Daskalos):
Das Messer hatte eine Originalverpackung. Diese war also vorhanden! Dass du die entfernt hast, liegt nur an dir!
Dass dus in 2 Jahren nicht benutzt hast, ist auch ziemlich unwahrscheinlich. Und das zu beweisen, liegt auch an dir (und ist schlicht unmöglich)


Die OVP bestand aus einer Blisterverpackung, da ich das Messer nicht vom Hersteller (Sitz in Russland) sondern von einem lettischen Zwischenhändler gekauft habe.

Und das Konzept des Sammelns ist dir wohl neu? Man kann Gebrauchsgegenstände durchaus auch mehrere Jahre besitzen, ohne diese jemals verwendet zu haben. Oder versenden Briefmarkensammler ihre Exemplare auch immer wieder mal, wenn sie quasi der Drang überfällt?

Zitat (von Daskalos):
Und dass solch ein Messer mit Zertifikat nur ziemlich prosaisch verpackt wurde, ist echt unglaubwürdig.
Dass der Kunde es aber wegen fehlendem Zertifikat als Fälschung ansehen kann(!), ist nach vollziehbar
In Asien bekommst du übrigens solche Waffen für paar Cent an jeder Ecke (meine mich sogar zu erinnern: MIT Zertifikat!)

Sorry, aber ich sehe das ganze genauso wie meine Vorredner. Und sorry, dass deine gewünschte Antwort nicht dabei war...


Ob das für dich unglaubwürdig ist oder nicht, ist ebenfalls irrelevant, da es die Wahrheit ist.

Und es geht hier nicht um meine gewünschte Antwort, sondern um konstruktiven Meinungsaustausch. Ich lasse mich nämlich, sofern nachvollziehbar und ohne herbeifantasierte Anschuldigungen begründet, immer gerne eines Besseren belehren. ;-)

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14878 Beiträge, 8812x hilfreich)

Zumindest im Bezug auf Autos gab es - meiner Erinnerung nach - doch mal ein Urteil, dass ein Neuwagen nicht mehr als "neu" verkauft werden, wenn er mehr als 12 Monate beim Händler unbenutzt auf dem Hof stand.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Oder versenden Briefmarkensammler ihre Exemplare auch immer wieder mal, wenn sie quasi der Drang überfällt?

Ja, das machen sie tatsächlich, nämlich dann wenn ein "Sonderpostamt" gibt oder einen "Sonderstempel" zu ergattern gilt. Dann ist die Marke zwar "gebraucht", ironischerweise oft aber mehr wert als die "neue" Marke.



Zitat (von WhiteWolf):
Das Messer lag nicht offen rum

Selbst wenn, würde das nicht unbedingt was am Staus "neu" ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zumindest im Bezug auf Autos gab es - meiner Erinnerung nach - doch mal ein Urteil, dass ein Neuwagen nicht mehr als "neu" verkauft werden, wenn er mehr als 12 Monate beim Händler unbenutzt auf dem Hof stand.

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange
das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch
längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des
Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
BGH, VIII ZR 227/02


Aber der Frager hat ja nicht "fabrikneu" angepriesen - dann hätte er eventuell tatsächlich ein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
WhiteWolf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das machen sie tatsächlich, nämlich dann wenn ein "Sonderpostamt" gibt oder einen "Sonderstempel" zu ergattern gilt. Dann ist die Marke zwar "gebraucht", ironischerweise oft aber mehr wert als die "neue" Marke.


Interessant, man lernt tatsächlich nie aus. Leider tritt bei Messern bei Gebrauch jedoch eher der gegenteilige Effekt auf.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber der Frager hat ja nicht "fabrikneu" angepriesen - dann hätte er eventuell tatsächlich ein Problem.


So sehe ich das diesbezüglich auch. Es befindet sich, bis auf die fehlende Verpackung, de facto noch im Auslieferungszustand. Der Angebotsgegenstand per se, das Angebot bezog sich ja explizit auf das Messer und die Scheide, wäre also zustandstechnisch auf jeden Fall als neu zu definieren.

Nun stellt sich nur die Frage, ob das Messer in neuer Kondition mit besagtem Zertifikat als ein "Gesamtpaket" anzusehen ist.

Bei Gebrauchsgegenständen finden sich ja des Öfteren Zertifikate anbei, die das Herstellungsjahr, die Charge etc. pp. enthalten, damit der Hersteller bei etwaigen Produktfehlern eine genauere Fehleranalyse durchführen kann.

Könnte man jetzt solch einen Artikel nur als neu verkaufen, wenn das zugehörige "Infomaterial" vollzählig vorhanden ist, auch, wenn der Gegenstand nie gebraucht wurde?

Kann man dem zur Folge eine niemals angeschlossene und betriebene Waschmaschine nur als neu deklarieren, wenn auch Garantiebescheinigungen, Montageanleitungen des Herstellers etc. noch vorhanden sind?

Sehr konfus das Ganze.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Ein Messer ist, wie gemeinhin bekannt, zum Schneiden konzipiert, wofür dieses Messer nicht ein Mal verwendet wurde.
Tja, das sagst du. Na und? Kann man das sehen?
Zitat (von WhiteWolf):
Somit handelt es sich hier lediglich um haltlose Unterstellungen deinerseits.
Oder um deine Darstellungen, die keiner (auch nicht der Käufer) prüfen kann oder glauben muss.
Und leider gibt es für das neue unbenutzte Messer aus der dedizierten Messerkiste nicht einmal ein Zertifikat.
Was will denn der Käufer überhaupt? Preisnachlass? Rückgabe? ein Zertifikat? Oder was?

Du hattest doch gefragt:
Zitat (von WhiteWolf):
hätte gerne eure Meinung zum gesamten Sachverhalt:
Zitat (von WhiteWolf):
Ich bin auf Eure Ansichten gespannt,
Bitte sehr.

--------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Es war ganz offensichtlich ein neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel.
Oder evtl. auch eine sehr gute Fälschung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Leider tritt bei Messern bei Gebrauch jedoch eher der gegenteilige Effekt auf.

In der Tat - es sei denn Napoleon oder Kaiser Wilhelm hätte sie benutzt ...



Zitat (von WhiteWolf):
Kann man dem zur Folge eine niemals angeschlossene und betriebene Waschmaschine nur als neu deklarieren, wenn auch Garantiebescheinigungen, Montageanleitungen des Herstellers etc. noch vorhanden sind?

Doch, denn "neu" als Zustand des Teiles hat nichts mit "vollständig" bzw. "fabrikneu" oder "Erstauslieferungszustand" zu tun.

Ich kann also eine WaMa als "neu" verkaufen, wenn die WaMa auch neu ist, Montageanleitungen des Herstellers aber fehlen.


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1788 Beiträge, 1116x hilfreich)

Die Beantwortung dieser Frage mach aus sehr davon abhängen, was genau da verkauft wird, wie das auf dem Markt üblicherweise eigeordnet wird und was der Markt alles für wesentlich hält. Jedenfalls dann, wenn diesem Zertifikat nach der Verkehrsauffassung eine erhebliche Bedeutung zukommt (wie es bei hochpreisigen Artikeln, bei fälschungsanfälliger Ware, bei limitierten Produkten oder bei Sammlerstücken der Fall sein kann), dann haben Sie ein Problem. Siehe die von Ihnen selbst zitierte Definition von ebay. Im Laden ist das Zertifikat nunmal dabei. Bei Ihnen nicht.

Entgegen Ihrer Aussage spricht meines Erachtens sehr wohl einiges für ein "Sammlerstück". Sie selbst sprechen auch von einer "Sammlung" und hatten für das Messer nach eigenen Angaben nie eine andere Verwendung gefunden als es zu sammeln.

Der Vergleich mit dem Fernseher bringt nicht so wirklich weiter. Wie schon gesagt kommt es meiner Meinung nach auch auf den genauen Kaufgegenstand an. Aber tatsächlich würde ich meinen, dass auch ein niemals eingeschalteter Fernseher irgendwann nicht mehr "Neu" sein kann. Eine Abnutzung des Fernsehers kann auch auf anderem Wege auftreten als durch das Einschalten. Sei es durch Sonneneinstrahlung, durch Luftfeuchtigkeit, durch Staub, durch spielende Kinder, durch Fingerabdrücke, durch Mikrokratzer, durch bloßes Umfallen, ...

Der Vergleich mit Fahrzeugen aller Art scheint auch nicht wirklich zu passen. Bei Fahrzeugen erfolgt die Wertbemessung ganz entscheidend nach der Laufleistung. Bei einem Fahrzeug kommt es zu dem ganz maßgeblichen Wertverust also tatsächlich erst dann, wenn es im klassischen Sinne genutzt wird. Andererseits: Bei einem Kraftfahrzeug erwarten Sie doch auch wie selbstverständlich, dass der Schlüssel und die Papiere dabei sind, auch wenn es nicht gesondert erwähnt wird.

Gerade bei Dekoartikeln fällt doch auf, dass diese gar nicht im eigentlichen Sinne "gebraucht" werden können. Deren Funktion besteht gerade darin, irgendwo zu stehen oder zu liegen. Das gilt zum Beispiel für so manche Vase, die nicht als Blumenvase ausgelegt ist. Trotzdem würde ich nicht meinen, dass solche Sachen auf Ewig Neuware darstellen.

Ein Messer ist für mich daher nicht unbedingt erst dann gebraucht, wenn damit mal eine Tomate geschnitten wurde. Bei einem billigen Tomatenmesser mag es so sein. Bei einem 15.000 Euro-Messer aus einer japanischen Manufaktur hingegen eher nicht. Da dieses erkennbar nicht zum Tomatenschneiden bestimmt ist, kann es auch nicht allein entscheidend sein, wie viele Tomaten damit schon geschnitten wurden.

Letztendlich halte ich die Abgrenzung zwischen neu und gebraucht für nicht immer ganz einfach. So etwas könnte auf einen teuren Rechtsstreit durch mehrere Instanzen hinauslaufen. In manchen Fällen musste sich schon der BGH mit dieser Frage befassen. Dabei kann es gute Argumente für beide Ansichten geben.

Ganz praktisch gesehen: Warum akzeptieren Sie nicht einfach den Rückzieher des Käufers und setzen Sie das Messer erneut bei ebay ein?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
WhiteWolf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tja, das sagst du. Na und? Kann man das sehen?


Das kann man, wenn man etwas Ahnung von der Materie hat, durchaus relativ einfach sehen.

Zitat (von Anami):
Oder um deine Darstellungen, die keiner (auch nicht der Käufer) prüfen kann oder glauben muss.
Und leider gibt es für das neue unbenutzte Messer aus der dedizierten Messerkiste nicht einmal ein Zertifikat.
Was will denn der Käufer überhaupt? Preisnachlass? Rückgabe? ein Zertifikat? Oder was?


Wenn ich für jeden Artikel, welchen ich im Laufe der Jahre gekauft habe, jegliches Zubehör und alle Dokumente aufbewahrt hätte, hätte ich ein ziemliches Platzproblem. Und der Käufer besteht auf das Zertifkat, welches ich nicht mehr besitze.

Zitat (von Zuckerberg):
Ganz praktisch gesehen: Warum akzeptieren Sie nicht einfach den Rückzieher des Käufers und setzen Sie das Messer erneut bei ebay ein?


Vielen Dank für Ihre informative Ausführung. In der Tat scheiden sich hier die Geister.

Es handelt sich bei besagtem Messer nicht um ein enorm hochpreisiges Exemplar (ca. 150€), zudem hat es einen gewissen Gebrauchscharakter und wird deshalb allgemein nicht als Sammelobjekt angesehen.

Ich habe es ursprünglich auch zum praktischen Gebrauch gekauft, konnte dann dieser Intention, auf Grund des Überflusses an Alternativen, leider jedoch nicht nachkommen. Deshalb habe ich auch das Zertifikat entsorgt, da ich einen Wiederverkauf originär nicht eingeplant habe.

Und dass ich es in meiner Sammlung habe, spricht nicht zwingend für ein Sammlerobjekt, da ich dort so Einiges akkumuliere, bis hin zum 5€ Baumarktmesser von Mora, welche nun wirklich keine Schönheiten, geschweige denn Sammlerstücke, sind.

Ich verstehe jedoch, worauf Sie hinaus möchten. Im Endeffekt ist es immer eine Sache der Definition, was sich anhand der Polarität der hier geäußerten Meinungen schon sehr gut erkennen lässt.

Auf Grund einer solchen Trivialität den langen und nervenaureibenden Rechtsweg zu gehen halte ich auch nicht nicht für besonders sinnvoll.

Deshalb habe ich Ihren Rat beherzigt und dem Käufer eine Stornierung angeboten, welche er akzeptiert hat.

Das Messer wird nun erneut eingestellt, jedoch mit dem Zustand "Neu (Sonstiges)", um solche juristischen Spitzfindigkeiten zukünftig zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
wird deshalb allgemein nicht als Sammelobjekt angesehen.

Dann würde alles mit dem Zertifikat stehen und fallen ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
Wenn ich für jeden Artikel, welchen ich im Laufe der Jahre gekauft habe, jegliches Zubehör und alle Dokumente aufbewahrt hätte, hätte ich ein ziemliches Platzproblem.
Das ist ganz allein dein Problem.
Zitat (von WhiteWolf):
Ich habe es ursprünglich auch zum praktischen Gebrauch gekauft, konnte dann dieser Intention, auf Grund des Überflusses an Alternativen, leider jedoch nicht nachkommen. Deshalb habe ich auch das Zertifikat entsorgt, da ich einen Wiederverkauf originär nicht eingeplant habe.
Deine Intentionen dürften dem Käufer auch egal sein.
Zitat (von WhiteWolf):
... dem Käufer eine Stornierung angeboten, welche er akzeptiert hat.
Super.

Weiterhin meine ich, dass man einem Küchenmesser im NEUwert von ca 150,- nicht ansieht, ob es 2 Jahre in einer d.Kiste gelegen hat und/oder ob es 1-2mal benutzt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 266x hilfreich)

Es ist doch herzlich egal, was unter "neu" umgangssprachlich verstanden wird.

Der Begriff "neu" ist im Rahmen des Kaufvertrags als terminus technicus fest definiert als:
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

Nach meinem Verständnis ist damit auch (sofern im Angebot nicht anders angegeben) der Lieferumfang eingeschlossen. Und wenn bei einem neuen Messer im Laden/Onlineshop/Basar/Straßenhändler ein Zertifikat dazugehört, dann gehört es auch dann noch zu einem neuen Artikel, wenn er auf ebay vertickt wird.

Für das, was Du hier veraufen wolltest, ist der Zustand "neuwertig" definiert.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von WhiteWolf):
"Neu. Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).


Zitat (von WhiteWolf):
Dieses habe ich jedoch, da ich davon ausging, dass ich das Messer behalten werde, kurz nach dem Auspacken entsorgt, inklusive der OVP.


Offensichtlich gab es eine originale Verkaufsverpackung die mittlerweile entsorgt wurde. Folglich stimmt auch die Einsortierung in die Ebay-Kategorie "Neu" nicht.

Mit welchen Fotos hat man den das Messer angeboten, mit Fotos vom Messer im aktuellen unverpackten Zustand?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Offensichtlich gab es eine originale Verkaufsverpackung die mittlerweile entsorgt wurde. Folglich stimmt auch die Einsortierung in die Ebay-Kategorie "Neu" nicht.

Selbstverständlich stimmt die Einsortierung in die Ebay-Kategorie "Neu" bezogen auf die Verpackung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14878 Beiträge, 8812x hilfreich)

Schließe mich an.
Nach der eBay-Definition bedeutet "neu", dass die Originalverpackung dabei ist.
Fehlt die Originalverpackung darf der Artikel nicht ohne zusätzliche Beschreibung als "neu" bei eBay angeboten werden. (Ausnahme: Der Artikel hat herstellerseitig schon im Auslieferungszustand gar keine Verpackung - dann muss natürlich keine dabei sein.)
Der Fragesteller hätte den Artikel also nur dann als "neu" anbieten dürfen, wenn das Fehlen der Originalverpackung (und des Zertifikats) in der Beschreibung erwähnt worden wäre.
Ohne diese Zusatzinformation hätte der Artikel nicht mit dem Attribut "neu" versehen werden dürfen, jedenfalls nicht bei eBay.
Ein Käufer hätte also mit der Originalverpackung und dem Zertifikat rechnen dürfen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nach der eBay-Definition bedeutet "neu", dass die Originalverpackung dabei ist.

Steht bei ebay aktuell was anderes?
Ich beziehe mich bei meinen Antworten auf die vom Frager zitierte Definition und da ist eindeutig, das die OVP nicht mehr vorhanden sein muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4823 Beiträge, 796x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nach der eBay-Definition bedeutet "neu", dass die Originalverpackung dabei ist.
Falsch!

Zitat (von ebay):
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).


Dieses "soweit eine Verpackung vorhanden ist" bezieht sich m.M.n. darauf das die Ware für gewöhnlich ein einer Verkaufsverpackung angeboten wird. Wenn generell keine Verpackung erforderlich wäre würden die ganzen weiteren Angaben zur Verpackung überhaupt keinen Sinn machen.


-- Editiert von Gerd61 am 25.07.2022 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Dieses "soweit eine Verpackung vorhanden ist" bezieht sich m.M.n. darauf das die Ware für gewöhnlich ein einer Verkaufsverpackung angeboten wird.

Da würde ich mir mal Gedanken über die Bedeutung und Zeitform des Worte "ist" in dem Kontext machen...



Zitat (von Gerd61):
Wenn generell keine Verpackung erforderlich wäre würden die ganzen weiteren Angaben zur Verpackung überhaupt keinen Sinn machen.

Doch, denn die gelten wenn eine OVP vorhanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, denn die gelten wenn eine OVP vorhanden ist.


Also deiner Logik nach bedeutet die Definition des "Ebay-Neu", wenn eine OVP vorhanden ist dann muss ich der Artikel in der "ungeöffneten Verpackung" befinden wenn der Verkäufer jedoch die OVP geöffnet und weggeschmissen hat, dann ist das auch egal.

Also ich sehe hier keine innere Logik in dieser Definitionsauslegung und ich glaube auch nicht das dies die Intension dieser Definition ist.

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#28
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14878 Beiträge, 8812x hilfreich)

Ich schließe mich ausdrücklich der Interpretation von Gerd61 an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111010 Beiträge, 38534x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
wenn der Verkäufer jedoch die OVP geöffnet und weggeschmissen hat, dann ist das auch egal.

Richtig, denn das "ist" ist ja nun mal die Gegenwart, also der Moment in dem ich den Artikel einstellen will. Im Gegensatz zur Vergangenheit mit dem Wort "war".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10150 Beiträge, 4106x hilfreich)

Jetzt werden hier schon Zeitformen verpflückt....

Ich möchte behaupten, dass der lettische Händler das Messerchen vor Versand in die Folie gewickelt hat, so wie jeder andere Händler die Kartons voll Papier stopft, bevor das Paket in den Versand geht.

Also hat sich mal jemand Gedanken darüber gemacht, ob die popelige Blisterfolie überhaupt die OVP war? :neck:

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, denn das "ist" ist ja nun mal die Gegenwart, also der Moment in dem ich den Artikel einstellen will. Im Gegensatz zur Vergangenheit mit dem Wort "war".


P.s.

Kann man über neue Artikel überhaupt in der Vergangenheitsform sprechen, oder macht sie das nicht automatisch alt... :grins:

-- Editiert von spatenklopper am 26.07.2022 09:45

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