Hallo,
Vor gut einem Jahr wurde ein Artikel bei eBay verkauft, der Käufer wollte/konnte nicht zahlen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Es ging dabei um ca. 200€.
Nun kam es dann soweit, dass über einen Anwalt MAhnbescheid dann Vollstreckungsbescheid und zum Schluss sogar die EV beantragt wurde, welche mittlerweile sogar abgegeben wurde.
Aber nun meine Fragen dazu:
Ist der Vollstreckungsbescheid überhaupt gültig? Denn der Anwalt hat angekreuzt, das der Anspruch von keiner Gegenleistung abhänge. Aber wenn der K doch i-wann mal zahlen sollte wie er doch auch die Ware haben. Und da komme ich gleich zur Frage 2: Wielange muss die Ware jetzt aufbewahrt werden? Ein Vollstreckungsbescheid ist ja 30 Jahre gültig?
Vielen Dank schon im voraus...
Gruß
Lyckady
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-- Editiert Lyckady am 11.01.2012 12:13