Dhl Paket ohne Inhalt und beschädigt beim Empfänger angekommen - von der deutschen Post nachverpackt

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480041-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dhl Paket ohne Inhalt und beschädigt beim Empfänger angekommen - von der deutschen Post nachverpackt

Hallo!

Ich fühle mich gerade etwas hilflos und weiß nicht, ob ich noch mehr machen kann/muss, als bisher schon getan:

Habe am 04.12.17 um 15:30 h ein bis 500 € versichertes Paket mit meinem alten Mobiltelefon inkl. Sämtlichen Zubehör (Verkaufspreis + Versand) 256,99 € bei einer DHL-Annahmestelle abgegeben, von wo es am nächsten Vormittag zum weiteren Versand abgeholt wurde. Die Abholung erfolgt allerdings nicht durch die DHL selber, sondern durch ein beauftragtes Unternehmen, welches die Pakete bei der Abholung nicht einspannt.
Da es mir komisch vor kam, dass sich an dem sendungsstatus des Paketes nichts veränderte, hab ich am 06.12. eine telefonische Reklamation bei der DHL-Hotline gemacht. Zwei Stunden später wurde das Paket mit "Transport" gekennzeichnet.
Gestern wurde das Paket erfolgreich zugestellt, allerdings ohne Inhalt!
Der Empfänger hat mir ein Foto geschickt, auf dem zu erkennen war, dass das Foto seitlich aufgeschnitten wurde und von der Deutschen Post dann nachverpackt worden ist (beschriftetes Klebeband)
Mit dem Käufer stehe ich im Kontakt, er und seine Lebensgefährtin sind sehr nett und bemüht. Die beiden haben gestern eine Schadensanzeige bei der Post gemacht, ich eine polizeiliche Anzeige wegen Diebstahl und wollte heute auch noch ne Schadensanzeige machen, was aber nicht ging.
Jetzt ist das Geld, welches über Paypal gezahlt wurde, einbehalten, weil durch den Käufer ein Konflikt gemeldet wurde...
kann ich jetzt außer zu warten noch irgendwas machen, um das Ganze zu jbeschleunigen? Ich bin alleinerziehende Frührentnerin und hab das Fest fest für Weihnachten eingeplant und jetzt das... Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.... :-((

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bist du Privatverkäufer?

Dann hast du - ordnungsgemäßen Versand vorausgesetzt - für Probleme auf dem Transportweg auch keine Haftung zu übernehmen.

So leid mir das für den Käufer tut, aber du hast versandt und alles andere liegt nicht in deinem Problembereich. Der Käufer kann sich gerne mit DHL in Verbindung setzen. Wenn das Paket versichert war, dann müsste DHL den Schaden ersetzen.

Ich würde Paypal nachweisen, dass es versandt wurde und Paypal auffordern, das Geld wieder freizugeben, da du ansonsten gerichtlich gegen Paypal vorgehen würdest.

Zitat:
Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht...

Bei entsprechenden geringen Einkommen könnte dir ein Beratungsschein zustehen. Den bekommt man beim örtlichen Amtsgericht. Damit kannst du gegen ganz geringe Gebühr von beispielsweise 10€ zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Das würde ich tun, wenn sich andeutet, dass es keine zeitnahe vernünftige Lösung gibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go480041-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich bin Privatverkäufer...
habe vorhin (vor meinem Beitrag hier) mit Paypal telefoniert und die meinten, dass ich jetzt warten muss bis DHL sich rührt und äußert. Sollte der Käufer in den nächsten 20 Tagen keinen käuferschutz über Paypal aktivieren, dann würde der Fall zu meinen Gunsten entschieden werden, sollte einen Fall öffnen, dann wäre ich dazu aufgefordert mich innerhalb von 10 Tagen zu äußern, aber dennoch würde der Fall zu Gunsten des Käufers entschieden werden und ich müsste auf Erstattung durch dhl warten. :-(

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go480041-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab gerade noch mal mit Paypal gesprochen und die haben gesagt, dass ich die AGB's akzeptiert habe und sie dadurch das Geld zurückbuchen bzw. Zurückbehalten können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von go480041-64):
Sollte der Käufer in den nächsten 20 Tagen keinen käuferschutz über Paypal aktivieren,

Und wie genau hat Painpal dann von dem ganzen erfahren?



Zitat (von go480041-64):
Hab gerade noch mal mit Paypal gesprochen und die haben gesagt, dass ich die AGB's akzeptiert habe und sie dadurch das Geld zurückbuchen bzw. Zurückbehalten können.

Hör auf mit denen zu telefonieren, das bringt gar nichts.
Und die AGB taugen nicht wirklich was.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go480041-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat um Konfliktlösung gebeten, aber halt noch keinen käuferschutz aktiviert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich würde dir zu einem ganz anderen Vorgehen raten.

Wenn dein K den Käuferschutz in Anspruch nimmt, würde ich ihn direkt einen Tag nach genau diesem einen Anwaltsbrief zukommen lassen. Da brauchst du auch icht erneut irgendwelche Fristen selber setzen etc.

Dies kannst du deinem K ja schonmal schreiben, dass er sich das Geld für den Anwaltsbrief doch lieber spaaren sollte.

Gerichtsurteile der letzten Zeit belegen das auch nochmal.

Eine andere Info aber noch, du bist zur Hilfe bei der "Abwicklung" mit DHL verpflichtet. Dazu reicht es aber schon, dem K den Versandschein zukommen zu lassen und eine Abtrittserklärung (forlmlos) zukommen zu lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dies kannst du deinem K ja schonmal schreiben, dass er sich das Geld für den Anwaltsbrief doch lieber spaaren sollte.

Dummerweise zahlt den Anwalt der Auftraggeber, das wäre hier dann der Verkäufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Die Kosten kann er aber vom K wiederbekommen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Kosten kann er aber vom K wiederbekommen ;)

Klar.
Erfahrungsgemäß zahlen die meisten aber nicht freiwillig. Und gerichtlich durchsetzen kann er es zu 99% nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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