Halo an alle,
ich habe ein Riesenproblem,Sachverhalt sieht wie folgt aus:
ich habe eine teure Uhr per Auktion versteigert(Endpreis:3850 Euro),habe in der Auktion Versand als Paket geschrieben.Nach der Auktion überwies der Käufer den Betrag und ich habe die Uhr plus Zubehör als Paket versendet!
Jetzt kommts,
Das Paket ist auf dem Versandweg verloren gegangen, und die Postversicherung ist nun bereit 500 Euro zu erstatten, (Versandversicherung bei Paket max.500 Euro)!
Wie sieht die Sachlage für euch aus?
Bin ich schadensersatzpflichtig?In der Auktion war Versand als Paket vereinbart, ich habe mir leider auch keine Gedanken gemacht das irgendjemand bei der Post das Paket "einziehen" könnte, habe ich fahrlässig gehandelt?
PS:Paketschein ist als Nachweis natürlich vorhanden!
Danke schon mal für die Antworten!
Diebstahl/Post Hilfe.................
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo
Ich weiss zwar keinen Rat aber ich würde den Artikel mal im strafrecht noch mals reinsetzen da Du da sicher eine Antwort erhälst , auch sehe ich die Sache eher als Strafsache an
Die Frage ist, ob Sie eine zusätzliche Versanversicherung vereinbart haben oder ob man den Umständen entnehmen kann, dass Sie die Ware wegen der Versendung als Postpaket nur bis 500,00 € versichert haben. Ich´würde die 500 € von der Post holen und dem VK ´geben.
Haben Sie den Link zur Auktion?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn Sie gewerblicher Verkaeufer sind, tragen Sie das Versandrisiko.
Wenn Sie privater Verkaeufer sind und ein versicherter Versand vereinbart wurde, tragen Sie meiner Meinung nach ebenfalls die Verantwortung fuer eine ausreichende Versicherung des Pakets (soviel ich weiss kann, an bei der Post gegen Entgelt hoeher versichern als die 500 Euro).
Insgesamt waere ein Link zur Auktion wirklich hilfreich.
Bear
Zum Thema Paket:
Ein Problem wird sein, dass Uhren lt den Postbedingungen zu den Wertgegenständen gehören.
Auszug:
Welche Wertgegenstände sind ausgeschlossen?*
Valoren Klasse II, d.h. bank- und geldwerte Gegenstände, für die im Schadenfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann.
Zum Beispiel:
- Bargeld..
-...
-...
Weitere Wertgegenstände:
-...
-Schmuck, Uhren, Edelsteine
*Diese Ausschlüsse gelten generell für nationale Pakete und Express-Sendungen gemäß den AGBs der Deutschen Post (AGB Paket/Express National). Sie gelten unabhängig davon, ob der Kunde irgendeine Transportversicherung abschließt oder nicht. Stand: 03/02
Schätze mal, dass sich die Vers. der Post weigern wird, auch nur einen Cent zu zahlen.
Da hätte schon ein anderes Transportunternehmen oder eine Extra-Zusatzversicherung abgeschlossen werden müssen.
Da der K ja den VK beauftragt hat, einen entsprechenden Versand zu veranlassen, wird der Schaden mE wohl beim VK bleiben.
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Wielange ist die Auktion eigentlich her?
Gibt es einen Link dazu, bitte?
Irgendwie geht mir das etwas schnell.
Käufer zahlt-Paket weg-Post erstattet Versicherung-und Sie geben dem Käufer die 500 und alles wäre aus der Welt?
Wie hoch waren die "Paketgebühren" bei der Post?
Die meisten Uhrenanbieter verlangen 25 Euro und somit wäre es eine versicherte Wertsendung.
Und irgendwie klingt mir das etwas nach:...."was wäre wenn?"
Und bei 3800 Euro( wir reden von über 7500 DM) würde ich nen Kurierdienst durch die Republik hetzen um sowas wertvolles einzusammeln.
Sorry, aber mehr Info würde die Story glaubwürdiger machen.
Gruß
Campa
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