Doppelten Versand bezahlt

20. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kohli2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Doppelten Versand bezahlt

Hallo

Ich habe zwei Artikel via ebay ersteigert. Zweimal Versand bezahlt. Einmal 3,9 € und einmal 5,- €.

Nachdem ich die Ware erhalten hatte, fiel mir auf, dass diese von nur einem Verkäufer stammen und nur in einem Briefumschlag (2,40 €) versendet wurden. Das ging mir vorher durch die Lappen, da ich etliche Waren ersteigert hatte. Es lagen einige Tage dazwischen.

Kann ich einmal Versandkosten zurückfordern?

Ich bin im Kontakt mit dem Verkäufer, nur er stellt sich stur, kindlich und unfreundlich.

Gruß Rene

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

quote:
von Kohli2012 am 20.06.2014 15:09

Kann ich einmal Versandkosten zurückfordern?

Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür.
Ihr habt euch auf den Versand beider Waren für 8,90€ (5+3,9€). Du hast bezahlt und er hat versendet.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kohli2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Bei der Bestellung habe ich es nicht bemerkt, dass es der gleiche Verkäufer ist.
Bei 40 gekauften Waren schwer zu erkennen.

Ich habe 2x Versand bezahlt und nur einen als Gegenleistung erhalten.

Ist das rechtens? Ich habe dafür doch bezahlt.

Gruß Rene

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32196 Beiträge, 17002x hilfreich)

Nein, Sie haben für den Versand von zwei Waren bezahlt. Und die sind versandt worden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Kann ich einmal Versandkosten zurückfordern?



Ja, du hast ganz einfach für eine Neben-Leistung bezahlt die der Verkäufer gar nicht erbracht hat.

Das wäre anders, wenn er (versehentlich) doppelt versandt hätte oder wenn die 2 Sachen in einer Sendung höhere Portokosten verursacht hätten. Das war ja hier nicht so.

Zumindest die 3,90 EUR kannst du eigentlich zurück fordern. Aber wegen der paar EUR ist es schade um die Zeit, lass ihm halt seine Beute.

Eine entsprechende wahrheitsgemäße Bewertung kostet ihn sicher mehr.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 648x hilfreich)

Gewerblicher VK?


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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kohli2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

War ein privater Verkäufer.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 611x hilfreich)

quote:
Ja, du hast ganz einfach für eine Neben-Leistung bezahlt die der Verkäufer gar nicht erbracht hat.

Wieso? Er hat doch beide Artikel versendet.

Ich verstehe auch das Problem nicht. Du hast zwei Artikel zu einem bestimmten Betrag gekauft. Die Versandkosten hast du sicherlich beim Gebot gegengerechnet. Nun hast du beide Artikel bekommen und der Verkäufer soll dir plötzlich Geld zurückzahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kohli2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ich verstehe auch das Problem nicht. Du hast zwei Artikel zu einem bestimmten Betrag gekauft. Die Versandkosten hast du sicherlich beim Gebot gegengerechnet. Nun hast du beide Artikel bekommen und der Verkäufer soll dir plötzlich Geld zurückzahlen?


Wozu zweimal Versand, wenn es einmal verschickt wird? Unlogisch und eher auf Abzocke ausgelegt.

Es wurde nur ausgenutzt, dass ich es nicht bemerkt hatte.

Bei anderen Verkäufern bei ebay gibt es keine Probleme, die machen es von sich aus. Ich übrigens auch.

Beispiel: 17 Artikel ersteigert, nur einmal Versand. Ohne vorherigen Kontakt. So ist es richtig und so würde ich es auch tun.

Alles andere ist unlogisch.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 611x hilfreich)

Du hast mit dem Verkäufer zwei Kaufverträge: Zwei Artikel zu einem bestimmten Preis. Du hast bezahlt, er hat geliefert.
Was daran unlogisch sein soll, weiß ich nicht.

Hättest du die beiden Artikel von zwei verschiedenen Verkäufern bekommen, wärst du jetzt zufrieden. Da es der gleiche war, aber nicht? Das nenne ich unlogisch. ;)

Mit Abzocke hat das nichts zu tun. Es wäre dann Abzocke, wenn der Verkäufer angibt den Versand zu kombinieren es aber anschließend nicht tut. Das ist hier aber (laut deiner Schilderung) nicht der Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bei anderen Verkäufern bei ebay gibt es keine Probleme, die machen es von sich aus. Ich übrigens auch.
Lobenswert, aber nun halt mal rechtlich irrelevant.

Nur wenn in den Auktionen geschrieben wurde, dass beim Kauf von mehreren Sachen ein versandrabatt gewährt wird, nur dann kann man davon ausgehen!

Der VK hat hier rechtlich nichts falsch gemacht, maoralisch kann man drüber streiten, aber im eigentlichen ist das OK, du hast das bekommen was dir verkauft wurde, damit hat sich das dann erledigt...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du hast mit dem Verkäufer zwei Kaufverträge: Zwei Artikel zu einem bestimmten Preis. Du hast bezahlt, er hat geliefert.
Was daran unlogisch sein soll, weiß ich nicht. <hr size=1 noshade>



Das stimmt nicht.

Kohli hat 2x Versand bezahlt aber nur 1x Versand bekommen.

Der Verkäufer ist 1x um die Versandkosten bereichert. Die hat er ohne jede Gegenleistung kassiert. Er hat 2x VSK kassiert, aber nur 1x bezahlt.

Eigentlich ist das ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung. Die §§ 812 ff. BGB sind aber nicht anwendbar, weil die Zahlung auf vertraglicher Grundlage erfolgt ist.

Die Rückzahlungspflicht folgt deshalb in diesen Fällen entweder aus § 313 oder aus §§ 326 , 441 III BGB. Hier wäre es Letzteres.

Der Verkäufer kann also seinen "Gewinn" nicht behalten. Nur lohnt es sich wegen der paar EUR nicht, sich da groß Mühe zu machen.

Eine sachliche rote Bewertung dürfte da die beste Lösung sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

quote:
Eine sachliche rote Bewertung dürfte da die beste Lösung sein.
Sorry, aber die ist ja wohl kaum gerechtfertigt, so eine Bewertung macht das EBAY System wieder mal kaputt!!!

K hat hier zwei mal Versandkosten bezahlt, richtig. K hat zwei Artikel in einer Sendung erhalten, auch richtig.

UngerechtfertigteBereicherung kan ich nicht sehen!
Versandkosten setzen sich aus mehreren Parts zusammen, anteilig Portokosten, Kosten für Verpackungsmaterial und Aufwand.

Und nun ganz einfach, VK hat anteilig die Portokosten für beide Artikel in den einen Brief investiert, die Kosten für Aufwand sind auf den rest entfallen.

K hätte hier ganz einfach vor Auktionsende nach einem Versandrabatt fragen sollen!

Hier eine Rote an den VK zu vergeben, ist einfach unfair. Bei der Sternebewertung für Versandkosten kann man wenige verteilen, dass wäre OK, aber eine Rote sicher nicht, so sehe ich das wenigst...

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sorry, aber die ist ja wohl kaum gerechtfertigt, so eine Bewertung macht das EBAY System wieder mal kaputt!!! <hr size=1 noshade>



Das ist hier ein Rechtsforum. Selbstverständlich ist das gerechtfertigt.

Hier doppelt VSK zu kassieren ist weder nach dem BGB, noch nach den ebay-Spielregeln gerechtfertigt.

§ 448 BGB :

(1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

http://ocsnext.ebay.de/ocs/sc

Folgendes ist Verkäufern erlaubt:

Sie dürfen die tatsächlich anfallenden Versandkosten in Rechnung stellen .


http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html

Überblick über die Obergrenzen für Versandkosten
...
Deutsche Post Bücher/Warensendung EUR 2,50
...
diese Obergrenzen beinhalten auch Verpackungskosten .



Das sind die Obergrenzen (Paket max. 7 EUR), das ist nach den ebay-Spielregeln korrekt. Wenn ein Verkäufer seinen Käufer dagegen abzockt, hat er eine rote Bewertung verdient.

Das hilft der Fairness auf dem Marktplatz ebay, das schadet nicht.


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-- Editiert asap am 21.06.2014 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 611x hilfreich)

Eine ungerechtfertigte Bereichererung kann ich hier ebenfalls nicht erkennen, die Versandkosten waren bereits vor dem Kauf bekannt.

quote:
Wenn ein Verkäufer seinen Käufer dagegen abzockt, hat er eine rote Bewertung verdient.

Daher liegt auch dieses meines Erachtens nach nicht vor und eine negative Bewertung ist nicht gerechtfertigt.

Ebay hat natürlich ein Interese daran, die Portokosten niedrig zu halten, da dafür keine (äußerst hohen - und hier könnte man von Abzocke sprechen) Gebühren anfallen. Jedoch bewegen sich die Versandkosten innerhalb der Grundsätze und es gibt keine Pflicht, Bestellungen zu kombinieren. Ein Verstoß ist hier nicht erkennbar.


Ich tue mir immer noch schwer, das Problem zu erkennen. Ich bin bereit, für einen bestimmten Preis einen Artikel zu kaufen. Ob ich dabei 99 € für den Artikel und 1 € für den Versand zahle oder andersrum ist vollkommen egal. Ich zahle immer das gleiche und wie es sich der Verkäufer aufteilt, kann mir egal sein.


Und stellen wir uns mal das gegenteilige Szenario vor: Der Verkäufer gibt 4 € Versand an, merkt beim Verschicken aber dass es doch 10 € kostet. Wie viele Käufer würden in diesem Fall dem Verkäufer die zusätzlichen 6 € überweisen?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1440 Beiträge, 656x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine ungerechtfertigte Bereichererung kann ich hier ebenfalls nicht erkennen, die Versandkosten waren bereits [color=red]vor dem Kauf bekannt[/color]. <hr size=1 noshade>


Dieses Argument hat kürzlich nicht einmal den Banken geholfen, ihre von Verbraucher erbeuteten, groß und deutlich VOR Kreditvergabe bekanntgemachen Gebühren ....

"Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft

Privatkredit

Bearbeitungsentgelt einmalig 1 %"

behalten zu dürfen.

quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich ist das ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung. Die §§ 812 ff. BGB sind aber nicht anwendbar, weil die Zahlung auf vertraglicher Grundlage erfolgt ist. <hr size=1 noshade>


Trifft das zu?

Rechtlicher Grund für die Leistung zur Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung ist doch (erst) eine erfolgte Durchführung einer Versendung, und nicht schon die Einigung über ihre Höhe. Wenn der Käufer die Sache OHNE Versand erhält ( sei es, weil er sie beim Verkäufer trotz vorangegangener Versandkosten-Vereinbarung abholt, sei es, weil der eBay-Verkäufer zufälligerweise im selben Haus wohnt wie der Käufer und ihm die Sachen persönlich vorbeibringt, sei es, daß sich die Kaufsache schon am Ort des Käufers befindet und überhaupt nicht mehr versandt zu werden braucht, ... ), dann hätte der Verkäufer eine als Gegenleistung für eine Versendungsdurchführung vereinbarte Zahlung rechtsgrundlos erlangt. Allein daß über die HÖHE einer Vergütung Einigkeit erzielt worden war, genügt doch nicht schon als rechtlicher Grund ihres Erhalts.

quote:<hr size=1 noshade>eine negative Bewertung ist nicht gerechtfertigt. <hr size=1 noshade>


Selbstverständlich.

Weil der Einmalversender mit der Forderung von an der Anzahl der in einer einzigen Sendung zusammengefaßten Bestellungen bemessenen Versandkosten hier sowohl gesetzwidrig handelt,, als auch gegen mit eBay vereinbarte Verkäuferpflichten verstößt.

"Versandkosten" haften eben weder dem einzelnen Artikel an, noch der -eventuell mehrere Artikel umfassenden - jeweiligen Bestellung, sondern ergeben sich aus der Durchführung der Versendung ( eventuell mehrerer Artikel aus ggf. mehreren Bestellungen ).

RK

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Ich tue mir immer noch schwer, das Problem zu erkennen.



Dann tut es mir leid.

Jetzt habe ich oben so schön alles ab-geschrieben, BGB, ebay-Grundsätze.

Mehr als die tatsächlich entstandenen VSK dürfen nicht verlangt werden.

Gewinn kann man so viel und so hoch man will bzw. kann mit dem ausgehandelten Kaufpreis machen. Nicht aber durch Abzocke bei den VSK, da sind eben die VSK zu zahlen, die tatsächlich anfallen.

Für mich ist das hier EOD, wer lesen kann, der lese.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 611x hilfreich)

quote:
Weil der Einmalversender mit der Forderung von an der Anzahl der in einer einzigen Sendung zusammengefaßten Bestellungen bemessenen Versandkosten hier sowohl gesetzwidrig handelt, ...

Woraus leitet ihr das ab? In den oben genannten Paragraphen (ca 448 BBB) habe ich nichts gefunden, was festlegt, dass nur die Versandkosten verlangt werden können. Zum einen sind diese weit dehnbar verstehbar (Anfahrt zur Post, Wartezeit, Verpacken, ...), zum anderen ist die Begrenzung auf nur diese Kosten aus diesem Paragraphen nicht ableitbar.

Zusätzlich ist es durchaus denkbar, dass der Verkäufer aufgrund des nicht vertretbaren Aufwandes auf eine rückwirkende Zusammenlegung verzichtet.

Und warum ich mich so schwer tue, das Problem zu erkennen, ist folgendes:
quote:
Hättest du die beiden Artikel von zwei verschiedenen Verkäufern bekommen, wärst du jetzt zufrieden. Da es der gleiche war, aber nicht?

Ich würde mich einfach freuen, zwei Artikel zu einem mir genehmen Preis gekauft und bekommen zu haben und dies alles zu den Bedingungen, die zuvor ausgehandelt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde mich einfach freuen, zwei Artikel zu einem mir genehmen Preis gekauft und bekommen zu haben und dies alles zu den Bedingungen, die zuvor ausgehandelt wurden. <hr size=1 noshade>

Ja, klar das sollte man.

Aber juristisch gesehen ist das halt ganz anders...



quote:<hr size=1 noshade>Zusätzlich ist es durchaus denkbar, dass der Verkäufer aufgrund des nicht vertretbaren Aufwandes auf eine rückwirkende Zusammenlegung verzichtet. <hr size=1 noshade>

Dann hätte er ja auch 2x versendet, der Käufer hätte bekommen was bezahlt wurde.



quote:<hr size=1 noshade>zum anderen ist die Begrenzung auf nur diese Kosten aus diesem Paragraphen nicht ableitbar. <hr size=1 noshade>

Die "Spielregeln" von eBay sollte man auch beachten, die sind durchaus verbindlich, hier werden Obergrenzen festgelegt.
Ansonsten ergeben sich Obergrenzen auch aus dem "verkehrsüblichen".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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