Hallo,
ich habe diesen Thread zwar shcon im anderen Forum geschrieben abe rnun sehe ich das es für Ebay extra Foren gibt deshalb hie rnochmal zu meinen Prob:
Hallo,
habe vor etwa 2 Wochen ein nokia 6610i versteigert für 160€!Der Käufer überwies mir auch das Geld und auch die Versandkosten für eien unversicherte Versendung!Ichw eiss das ies falsch war das zu machen bin neu bei Ebay und habe daraus gelernt es war falsch es unversichert zu verschicken!Ich habe das Päckchen auch mit dem Handy an der Post abgegeben!Mien Frau hat gesehen wie ich es eingepack thabe udn sie war auch dbaei wie ich es zur post gebracht habe!Nun behauptet der Käufer das Päckchen wäre leer gewesen!Ich schrieb ihm das es mir leid täte nunv erlangt er die kaufsumme zurück!Ichw eiss das er bei unversicherter Sendung haftet da ich Privatverkäufe rbin aber trotzdem wa rich bereit ihmd as GEl dzurückzuüerbweisen um Ärger zu vermeiden nur allerdings ist esmir nicht möglich dies in einer Summe zu tun aber in Raten was ich auch machen werde ich will nur Ärger vermieden da er gedroht zur Polizei zu gehen!Ich binwe der vorbestraft doer so aber habe ehrlich gegsat ein komisches GEfühl!Was apssiert wenn er zur Polizei geht wird es vor GEricht gehen kann ich deshalb ins Gefängnis kommen wegen 160€?Wird das Gericht auch Teilzahlungen annehmen an dem Käufer?Was osll ich machen ich hoffe dasmir jemand helfen kann!Ich habe 100pro das Handy eingepackt wer weiss vielleich that der Käufer auch das Handy eingesteck tnur was nutzen mir fadenscheinige Urteile wnen ich ensicht beweisen kann!Ich bin ja bereit zu zahlen nur er iwlld as Geld in eiern SUmme bitte helft mir danke!Bin neuanfänger bei EBay!!!
Dringend Hilfe Handy als Päckchen verschickt kam angeblich leer an
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hallo,
erstmal ruhig Blut.Poste am besten mal den Link zur Auktion und warte ein wenig, denn hier sind viele nette Leute die Dir mit fundierten rechtskenntnissen helfen können.
Ich persönlich bin der Meinung, dass Du absolut korrekt handelst, wenn du dem K das
Geld voll erstatten willst, ob in Raten oder nicht, und wenn er meint, dass er das nicht will, würde ich mir keinen Kopf machen, da Du nicht verpflichtet bist Schadensersatz für den Verlust zu leisten (vorausgesetzt Du bist Privatverkäufer).
Gut wäre natürlich, zur absoluten Beruhigung,wenn Du noch einen Beleg über das Handy besitzt ( Rechnung, Vertrag o.ä.).
Und dann..zurücklehnen und abwarten.
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"Gruss
Mellas Frust"
Hallo,
beakm heute Mail das er bei der Polizei war wie soll ich vergehen wenn die Polizei nun bei mir ist bin ja tagsüber auch arbeiten!WIe gth es nunw eiter!Wird es wegen 160€ zum GErichtsverfahren kommen??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich kenn das! Bei mir ist das auch mal passiert, aber wenn schon der zur Polizei geht, die werden Ihn fragen ob der Körperliche schaden hat: natürlich hat der kein körperliche schaden durch Ihn und somit Interessiert das dann die Polizei nicht mehr und so muss er zur sein anwalt gehen und der anwalt wird dir erst ein brief schicken, du musst nicht drauf anwortet!!! Erst wenn der brief von Staatsanwalt kommt, dann suichst du dir schnell ein anwalt, aber soweit wird es nicht kommen, weil er es gar nicht beweisen kann das, dass Packchen leer ist! Außerdem er hat es selber im Kauf genohmen das er es Unversichert haben wollte. Sag Ihn einfach in höfliche form, das es nicht sein kann und das du Zeugen hast. Wenn das stimmt was du sagst, brauchst du gar keine Angst zu haben. Aber recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene sachen!!!
Um weiteren ärger zu vermieden will ich ja jeden Monat ein teil des Betrages zurück zahlen!Habe gerade nach 3 Jahre endlich Arbeit bekommen und wen es geht werde ich versuchen mehr zu zahlen!WIrd das Gericht dies anerkennen oder wird es denoch zur eienr Gerichtsverhandlung kommen und ich möglicherweise eine Freiheitsstrafe bekommen?Ich mache wirklich SOrgen weil man hat ja schon oft vn unschuldigen gehört die im Knats gekommen sind aber ich meienwe nn ich nun ende des Moants(dnan bekomm ich Geld)50€ als erste zahlung leiste wirdas Gericht dieses anerkennen oder wie schaut es dann aus???
warum wollen sie denn freiwillig bezahlen wenn sie doch nichts falsch gemacht haben?
haben sie denn einen leeren karton abgeschickt?
war das pächcken beschädigt, aufgerissen, offen als es beim k ankam?
wurde es direkt bei ihm angegeben oder bei nem nachbarn von ihm?
ich würd den k mal mehr hinterfragen und nicht einfach alles als gegeben und gesessen hinnehmen nur um irgendwelchen stress aus dem weg zu gehen.
Ärger mit Polizei nicht möglich. Ist Privatrechtsproplem. Knats ist also meines wissens nicht möglich.
Es kann auch bei 160 € zu gerichtsverfahren komme. Zu Knast kann man da aber nicht verurteilt werden, lediglich zu Geldrückerstattung.
Daher: Ruhe bewahren und abwarten.
@Eric23de
Ärger mit Polizei nicht möglich
Du bist aber optimistisch. Wer absichtlich ein leeres Paket verschickt, begeht Betrug und bekommt natürlich Ärger mit der Polizei.
Die Frage ist aber, ob der Käufer seine Geschichte beweisen kann. Es reicht nicht, dass das Paket leer angekommen ist. Er muss beweisen, dass Du es leer abgeschickt hast. Das wird ihm aber schwer fallen. Schließlich könnte das Handy auch auf dem Postweg entwendet worden sein.
Zu Knast kann man da aber nicht verurteilt werden, lediglich zu Geldrückerstattung.
Das gilt für das Zivilverfahren. Im Strafverfahren kann noch eine Geldstrafe oben drauf kommen.
hi,
also ich würde mir da auch keine allzugroßen sorgen machen. hinterfrage das ganze doch ersteinmal bevor du ihm unnötig geld erstattest. wie sieht es mit sienen bewertungen aus...positiv, oder eher negativ?
wenn du das päckchen ganz sicher mit handy verschickt hast, würde ich da auch keinerlei zahlungen leisten. Sachen über 50 € immer versichert versenden, dann ist man einfach auf der sicheren Seite.
casper
@alle
Das ist wohl der gleiche ?
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=43&thread=200106266&start=40
Bitte bis zuende lesen -
Ihc wrüde mir an steiner Delle auch nicht so große Morgen sachen. Vro allem würde ich nicht dsa Zeld gurücküberweisen. Du hats nichst galsch femacht.
Griebe Lüße
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
Lesen erweitert den Horizont , klagdichreich...
-machen Sie sich mal die Mühe - ein echter Brüller ....
Unabhängig davon empfehle ich allen Päckchen- und Briefversendern folgendes Urteilaufmerksam zu lesen:
http://www.aufrecht.de/2990.html
@psst
Na, den Fall sehe ich aber nicht als Beispielhaft für Geschichten wie diesen Threat.
Da erkenne ich doch schon Energien, die ich von "unserem" VK nicht erkennen kann.
Bei der gelinkten Verhandlung tut mir der VK leid, der wohl ziemlich trottelig als Verkaufsagent gehandelt hat und echt geleimt wurde.
Und hier gibt es dann scheinbar den lachenden 3. der fein raus ist.
Hinkt da unsere Justizia mal wieder der Entwicklung hinterher?
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"Gruss
Mellas Frust"
@ Alle, die Betrug lustig finden:
Zwischenzeitlich habe ich gelernt, dass die Zuständigkeit der Justizbehörde dem „Tatort“ angelastet wird, heißt, verhandelt wird dort, an dem die Straftat begangen wurde – in diesem Fall der Ort der Versandaufgabe eines leeren Päckchens gegen Endgeld einer bezahlten Ware, die sich angeblich in diesem Päckchen befinden soll. Die Zeugen dieser Straftat leben jedoch 100e von Kilometern vom „Tatort“ entfernt. In diesem Fall wären die Zeugen vor Ort:
- Postbote (der ein leeres, unbeschädigtes Päckchen an die Anschrift einer Firma
ausgeliefert hat – seit Jahren immer der Gleiche).
- Empfangssekretärin (die, die Post entgegen genommen hat und ein leeres,
unbeschädigtes Päckchen in das Verteilersystem dieser Firma eingespeist hat –
seit Jahren immer die Gleiche).
- Arbeitskollegin (die ein leeres, unbeschädigtes Päckchen aus diesem
Verteilersystem entnommen hat und aus Gefälligkeit genau dieses Päcken an den
Kollegen/endgültigen Empfänger/Mitarbeiter oder Kollegen persönlich übergeben
hat und zudem auch noch anwesend war, wie dieses leere, unbeschädigte
Päckchen vom endgültigen Empfänger/Mitarbeiter/Kollegen geöffnet wurde).
- Ein betrogener „Endempfänger“, der verblüfft feststellen musste, dass sich nicht die
gekaufte/ersteigerte Ware darin befand, sondern lediglich eine HardBox für Gerät
und Zubehör und das dazu gehörende Handbuch für das Gerät.
Dieser Endempfänger stellt nun Strafanzeige wegen Betrugs und es wird ermittelt und es kommt tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung. Die 4 Zeugen werden über 100e von Kilometern vorgeladen (An- und Abreise, Spesen, ggf. Übernachtung(en) und Verdienstausfälle – ich spreche über eine Entfernung von ca. 600 km – ein Weg, also 1200 km Hin- und Zurück).
Jetzt meine konkrete Fragen:
Wer trägt dann im Falle einer Verurteilung des „Täters“ (der, der ein leeres Päckchen zum Versand gebracht hat und nach Ansicht des Richters des Betrugs überführt wurde) die Kosten dieses immensen Personal/Kapitalaufwandes?
Könnte der „Täter“ die Kosten eines solchen Verfahrens durch ein Geständnis, dass ihm das gesamte Procedere der Verhöre und Vorladungen ersparen würde, nicht einfach senken?
Würde der „Täter“ durch ein Geständnis ein Urteil lindern?
Da ich völlig ratlos bin, bitte ich um zahlreiches posting.
Ps.: Es gibt so einen Fall, schaut Euch den mal an:
http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=43&thread=200106266&start=0&msRange=87
Besten Dank im voraus und
freundliche Grüße,
johnmuc0
also soweit ich das gelesen habe bist du JOHNMUC0 der Betroffene.Also zu deiner Frage wegen deinen Zeugen die ist absolut schwchsinnig weil ich denke du hast dich im Vorfeld sehr gut erkundigt und weisst daher bestimmt das es auf dem Gericht Zeugengeld für Aussagen gibt also spare dir solch eine Frage.Ich denke mal das du wirklich nur die Kosten das Beschuldigten hochtreiben willst und mehr aber auch nicht sei frohw enn du trotzalledem noch mal dein Geld wiedersiehst statt der Gedanken zu machen wie man die Kosten noch weiter zu Lasten des Beklagten hochtreibt.Ich verstehe dein Ärger da du der Betrogene bist aber sowie ich gelesen habe in den Threads von Ebay bist aber auch kein grünes Blatt der sich an alle Regeln hält so sind reale Daten in den Foren verboten aber dies ist eine Sache von Ebay und ich denke das es dich einen Rauswurf kosten wird.Achso wie schon der eine Threadwriter schreibt das was du bei Ebay in den Threads geschrieben hast und auch dieses hier schaut wirklich wie Erpressung aus also pass auf was du nächstmal schreibst denn sonst könnte es sein das du der nächste bist der post von StA bekommt.Trotzdem wünsche ich dir alles Gute in deinen Prozess und wie gesagt sei froh wenn du den Geld wiedersiehst.
MFG JUNIOR45
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