Drohung mit Anwalt

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
matze1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung mit Anwalt

Hallo!
Ich habe ein kleines Problem.
Also ich bin Schüler und habe mir gedacht, um mein Taschengeld aufzubessern, dass ich ja bei Ebay Paysafecards verkaufen könnte. Das sind Karten mit denen man im Internet bezahlt.
Nun habe ich, naiv wie ich war, eine Paysafecard für einen Sofortkaufpreis von einem Euro eingestellt und die Versandkosten auf 54€ gesetzt. Mir war jedoch nicht bewusst, dass dies verboten ist. Nun habe ich von einem Käufer diese nette Email bekommen:

Sie haben bei der Anmeldung die AGB´s von Ebay akzeptiert und durch weiteres Nutzen von Ebay auch die Änderungen akzeptiert. Hiernach bin ich nicht zur Zahlung von unberechtigten Aufschlägen verpflichtet. Das Aufschlagen von Gebühren oder überhöhte Versandkosten sind verboten. Für mich als Käufer zählt somit nur der Auktionsbetrag. Da ein Versand nicht nötig ist, beträgt dieser 1 Euro! Ich überweise Ihnen das Geld und Sie lassen mir per Mail den Code zukommen. Sollte dieses nicht funktionieren, übergebe ich die Angelegeheit dem Anwalt und dann wird es recht teuer für Sie. Wenn Sie Ebay betrügen wollen um Gebühren zu sparen, ist das Ihre Sache. Ich für meinen Teile habe eine Paysafekarte für 1 Euro erworben und diese fordere ich ein, Notfalls über das Gericht. MfG

Was sagt ihr dazu?
Hat er irgendwelche Chancen. Ich kann mir einen Prozess oder ähnliches nicht leisten, da ich wie gesagt Schüler bin und eigentlich nur mein Taschengeld aufbessern wollte!

Hier die Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=330248208623&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=014

-- Editiert von matze1234 am 30.06.2008 18:54:40

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

So ein Kaspar. Lass ihn schreiben. Wahrscheinlich wird es ne negative Bewertung geben und möglicherweise löscht eBay die Angebote (wenn jemand petzt) wegen unangemessen hohen Versandkosten.

Das hat aber keinen Einfluss auf den geschlossenen Vertrag. Der Käufer kann zwar theoretisch mit Versandkosten-Wucher argumentieren aber er hat ja die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten wenn es ihm nicht paßt. Vertrag ist Vertrag und das BGB erlaubt eine ziemliche Vertragsfreiheit.

Selbst wenn es zum Prozess kommt, fallen hier maximal EUR 75,00 Gerichtskosten plus EUR 50,00 RA Kosten an (nur für den Fall, dass Du verlierst).

Eine relativ hohe Chance spricht jedoch dafür, dass das Gericht zumindest einen Vergleich vorschlägt, den Artikel für den halben Preis zu verkaufen. Dann fallen nur EUR 25,00 Gerichtskosten an und jeder zahlt seine Anwaltskosten selbst. Ist aber auch gut möglich, dass Du den Prozess gewinnst (wenn es denn zu einem kommt, kein Anwalt hat Lust für einen Mandanten einen 50 EUR Prozess zu führen, also den RA muss er erstmal finden).

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#2
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Selbst wenn es zum Prozess kommt, fallen hier maximal EUR 75,00 Gerichtskosten plus EUR 50,00 RA Kosten an (nur für den Fall, dass Du verlierst).'

Woher nehmen Sie diese Zahlen?

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#3
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Aus dem Streitwert von 55 EUR.

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#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Ich komme hier auf 75€ Gerichtskosten, sowie
62,50€ Anwaltsgebühren, 12,50€ Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer (14,25€) = 164,25€.

Letztlich ist aber wahrscheinlich auch die Lösung relativ einfach. Falls Du noch nicht 18 bist (Schüler?) genügt es, wenn Deine Eltern mit diesem Geschäft nicht einverstanden sind.

Ist dies der Fall ist nach §106 BGB schon kein Vertrag zustandegekommen. Da kann er dann prozessieren, soviel er will.

Zudem haben die Ebay-AGB jedenfalls keinen inhaltlichen Einfluss auf ein Geschäft zwischen Dir und dem Käufer. Sie geben ausdrücklich nur Ebay folgende Rechte:

-Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
-Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
-Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
-Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
-Verlust des PowerSeller-Status,

Dies alles betrifft den Käufer nicht.

In der Auktion ist deutlich genannt, dass der Gesamtpreis 55€ sein sollten. Daran kann auch ein bewusstes Mißverstehen nichts ändern.

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja ich glaube kaum das er für die paar euro soweit geht.
von privaten kommen immer diese sprüche "ich habe einen guten anwalt" "wir sehen uns vor gericht wieder" blabla 99% der leute die das schreiben, wissen nicht mal wo ein anwalt in ihrer nähe wohnt.

bleib ruhig und sachlich, beleidige ihn nicht oder ähnliches. der kaufvertrag steht und alle details waren klareinsehbar, er sollte sich sorgen machen das du einen anwalt einschaltest

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#10
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich weiß ja nicht woher du deine Karten beziehst, aber du solltest aufpassen, dass du nicht (unbeabsichtigst) gewerblich tätig wirst.

Wenn ein Gewerbetreibender anhand deiner Bewertungen erkennen kann das du diese Karten en masse verkaufst, könnten neue Probleme auf dich zukommen.

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#11
 Von 
matze1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt ja alles schon sehr beruhigend. Vielen Dank.
Nun habe ich aber eine weitere Drohung erhalten:
"Da Sie offensichtlich keine Privatperson sind, habe ich vorsichtshalber Ebay darüber informiert. Privatpersonen dürfen keine Bearbeitungsgebühren oder Dienstleistungen in Rechnung stellen. Des Weiteren habe ich das für Sie zuständige Finanzamt über Ihre Tätigkeit informiert. Ich hoffe Sie haben diese Ihr Dienstleisungsangebot angegeben, sonst wäre es Steuerhinterziehung. Arbeitslos sind Sie ja hoffentlich nicht gemeldet, denn dann wäre es noch Schwarzarbeit. MfG"

was sagt ihr dazu?
Wahrscheinlich hat dieser Mensch einfach nichts zu tun.

MFG matze1234

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#12
 Von 
matze1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bis nun lediglich vll 10 solche Karten verkauft und die kann ich ja auch geschenkt bekommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn sie es beweisen können, bzw. wenn das wirklich weiter verfolgt wird, werden sie es beweisen müssen. Dann wünsche ich viel Spaß und viele gute Freunde (mindestens 10).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

>
> Privatpersonen dürfen keine Bearbeitungsgebühren
> oder Dienstleistungen in Rechnung stellen.
>

So ein Unsinn.

>
> Des Weiteren habe ich das für Sie zuständige Finanzamt
> über Ihre Tätigkeit informiert.
>

Ja und ? Wenn die Einkünfte in diesem Jahr erzielt wurden, kann man sie immer noch in der ESt-Erklärung 2008 (Abgabe 31.05.2009) angeben.

>
> Arbeitslos sind Sie ja hoffentlich nicht gemeldet, denn dann wäre
> es noch Schwarzarbeit.
>

Ist auch Unsinn. Es gibt Grenzen für Hinzuverdiener. Arbeitslose dürfen auch einen MiniJob haben, meist bis EUR 150,00 pro Monat ungefähr.


>
> Wahrscheinlich hat dieser Mensch einfach nichts zu tun.
>

Falls er nicht bezahlt hat, würde ich über eBay "nicht bezahlter Artikel" melden und nach 8 Tagen dann die Kommunikation beenden damit er eine Verwarnung bekommt.
So geht das !
:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Boriska
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn dein Umsatz 17500 Euro nicht übersteigt. Und wenn der Gewinn ( keine weiteren Einnahmen vorausgesetzt) nicht über Steuerfreien Freibetrag ist, ist es dem Finanzamt *******gal was Du machst und ob Du angemeldest bist oder nicht.
Sich nicht bei den Ämtern anzumelden ( Gewerbeschein, Finanzamt usw. )ist keine Straftat wenn Du 16000 Umsatz und 6000 euro Gewinn machst. NULL bleibt NULL
Übrigens bei mir hat das Finanzamt schonmal gekauft. Als ich dennen dann klarmachte das ich nur 16000 an Überweisungen bekomme, und nur 700 euro Gewinn in Monat mache und meine Krankenkasse selbst bezahle ,und keine anderen Einkünfte habe,haben Sie mich dann wieder weggeschickt.
Die grossere Gefahr in deinen Fall sind die Abmahnungen.

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