Drohung von Käufer

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ursus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung von Käufer

Moin,
Ich hab folgendes Anliegen, ich habe jüngst eine Säge bei Ebay kleinanzeigen verkauft.
Käufer hat die Säge besichtigt, für gut befunden und für 20 euro gekauft.
Am selben Abend schrieb er eine Email, das ich ihm das Geld welches er in Bar gezahlt habe zurück überweisen solle, da irgendwas Defekt sein soll. Die Stichsäge hat aber bei einem kurzen funktionstest kein Porblem gehabt.
Nun habe ich ihm angeboten vorbei zu kommen, mir die Säge in dem Zustand wie er sie gekauft hat zurück zubringen und er bekommt sein Geld zurück. Dies empfindet er aber als Dreist und droht mir jetzt mit Konsequenzen und beleidigt mich über Mail.

Hab ich irgendwas zu befürchten? Meiner Einschätzung nach bin ich doch Kulant.

LG

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hat man die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
Dann wäre der Rat gewesen: Ignorieren, sein Gerät, sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ursus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da war ich wohl etwas naiv, in der Anzeige stand nur gebraucht. Werde ich in Zukunft aber immer machen. Grade deswegen habe ich dem Käufer ja angeboten das Gerät zurück zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Sie haben eine Lösung angeboten. Zur Überweisung sind Sie jedenfalls nicht verpflichtet.

Bei E-Mails mit beleidigendem Inhalt diese Ausdrucken und Strafantrag bei der nächsten Polizeistation stellen.

Weitere E-Mails ignorieren.

2x Hilfreiche Antwort

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