Moin,
Ich hab folgendes Anliegen, ich habe jüngst eine Säge bei Ebay kleinanzeigen verkauft.
Käufer hat die Säge besichtigt, für gut befunden und für 20 euro gekauft.
Am selben Abend schrieb er eine Email, das ich ihm das Geld welches er in Bar gezahlt habe zurück überweisen solle, da irgendwas Defekt sein soll. Die Stichsäge hat aber bei einem kurzen funktionstest kein Porblem gehabt.
Nun habe ich ihm angeboten vorbei zu kommen, mir die Säge in dem Zustand wie er sie gekauft hat zurück zubringen und er bekommt sein Geld zurück. Dies empfindet er aber als Dreist und droht mir jetzt mit Konsequenzen und beleidigt mich über Mail.
Hab ich irgendwas zu befürchten? Meiner Einschätzung nach bin ich doch Kulant.
LG
Drohung von Käufer
3. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2016 | 14:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung von Käufer
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2016 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Hat man die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
Dann wäre der Rat gewesen: Ignorieren, sein Gerät, sein Problem.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2016 | 14:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, da war ich wohl etwas naiv, in der Anzeige stand nur gebraucht. Werde ich in Zukunft aber immer machen. Grade deswegen habe ich dem Käufer ja angeboten das Gerät zurück zu bringen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2016 | 16:34
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Sie haben eine Lösung angeboten. Zur Überweisung sind Sie jedenfalls nicht verpflichtet.
Bei E-Mails mit beleidigendem Inhalt diese Ausdrucken und Strafantrag bei der nächsten Polizeistation stellen.
Weitere E-Mails ignorieren.
Und jetzt?
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