Durch eBay abgebrochene Auktion

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)
Durch eBay abgebrochene Auktion

Nun habe ich nicht richtig aufgepasst und beim Einstellen eines Artikels die eBay-Grundsätze missachtet. Ebay hat die Auktion daraufhin beendet. Soweit, so gut.

Die Rechtslage bei vom Anbieter selbst beendeten Internetauktionen ist ja klar. Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot (Einstellen des Artikels) und Annahme (Abgabe eines Höchstgebots) zustande. Das vorzeitige beenden eines Angebots kann die Willenserklärung... u.s.w.. Kennen wir alles.

Wie schaut es aber rechtlich aus, wenn eBay eine Auktion beendet und löscht?

Ich gehe davon aus, nach wie vor einen Kaufvertrag mit dem Höchstbietendem zu haben. Okay, sein Pech ist jetzt in meinem Fall, dass er wahrscheinlich nichts von seinem Schnäppchen weiss und die Artikelbeschreibung sicherlich nicht vorher ausgedruckt hat. Aber mal angenommen, er hätte? Würde er damit durchkommen? Welche Möglichkeiten hätte ich, mich dagegen zu wehren? Anfechtung wegen falscher Übermittlung? Schadensersatzansprüche gegen eBay? Gäbe es hier andere Rechtsnormen, auf die ich mich berufen könnte?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12965 Beiträge, 4230x hilfreich)

Hallo thewooder,

imho liegt hier kein rechtsgültiger Kauf vor. Der Verkäufer darf mit recht davon ausgehen, dass eine Auktion bis zum Ende läuft. Insbesondere, weil die Gebote häufig erst gegen Ende eine nennenswerte Höhe erreichen.
Ähnlich würde ich argumentieren, wenn bei eBay die Server für 2 Tage down waren.

Wenn ich mich irre, folgende Idee:
- Auktion suchen, die gegen eBay-Grundsätze verstößt
- darauf bieten
- eBay (mit anderem Account) die illegale Auktion melden
- nach der Sperrung über Schnäppchen freuen :grins:

MfG Stefan

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 781x hilfreich)

> Insbesondere, weil die Gebote häufig erst gegen Ende eine nennenswerte Höhe erreichen.

Das ist kein Argument (zumal es im Einzelfall nicht beweisbar wäre, daß später noch jemand geboten hätte - eine bloße Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus).

Das Argument wäre in der Tat, daß die Auktion erst mit Zeitablauf beendet wäre, was hier offenbar nicht der Fall war. Also kein Kaufvertrag. (Anders, wenn der VK selbst die Auktion beendet und damit bewußt den Endtermin vorverlegt.)

> Ähnlich würde ich argumentieren, wenn bei eBay die Server für 2 Tage down waren.

Denkbar, ich würde aber vermuten, daß eBay dann schon selbst alle Auktionen entsprechend verlängern würde.

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