Hallo liebe Forumsteilnehmer.
Ich brauche Eure Hilfe in folgender Sache:
Vor einiger Zeit kaufte ich bei E-Bay per Sofortkauf für 40 € einen Fahrradsattel. Der Versand betrug 2,50 wobei die Versandart einmal in der Artikelbeschreibung als "unversicherter Versand" angegeben war, und einmal unten in den "Versand und Zahlungsbedingungen" als "Versicherter Versand". ( Es wurde weder angegeben als was versendet wird, noch standen Optionen zur Versandart zur Verfügung)
Nach 2 Wochen erkundigte ich mich bei dem Verkäufer wo denn die Wahre ausbleibt. Der Verkäufer gab an die Wahre als Warensendung verschickt zu haben, wofür er natürlich keinen Beleg hat. Nun sind schon 5 Wochen vergangen und es ist natürlich nichts angekommen. Der Verkäufer ist damit einverstanden mir 15€ zurück zu erstatten. Was ich aber nicht akzeptieren kann. Der Verkäufer hat über 200 Bewertungen, 100% positiv.
Meine Frage ist nun, kann ich von dem Verkäufer meine 40 € zurück verlangen, oder sieht es hier für mich schlecht aus ? Wie ist die Rechtslage ?
Ich freue mich über jede Antwort. Danke für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anton Papst.
E-Bay Betrug oder Pech? Brauche Hilfe.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Da werden Sie eher Pech haben, denn wenn der Versand 2,50 € beträgt, dann ist er eigentlich nicht versichert. Ich würde die 15 € vom Verkäufer annehmen, damit Sie nicht ganz so viel verlust haben.
Hallo !
Ich bin ein bisschen darüber verwundert, das man ein "Fahrradsattel" per Warensendung verschicken kann ??!!
Der Brief darf nicht schwerer als 500 gr. sein und sollte durch ein Briefkastenschlitz passen !
An der Aussage vom Verkäufer kann was nicht stimmen... !?
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Es gibt Fahrradsättel die durchaus leicht sind... da sie keinen Link zur Auktion gepostet haben kann keiner wissen ob sie so einen Sattel ersteigert haben.
Von der Größe her kann Warensendung bis 60 x 30 x 15 cm (L/B/H) sein.
Das ist größer als ein Schuhkarton.
edit---
Entweder sie oder der VK sollten auch mal zur Post gehen, in seltenen Fällen bringt deren Nachforschung was und die Ware kommt wieder zum Vorschein.
-- Editiert von trebor am 09.08.2004 16:17:52
Mit der Überweisung von 42,50 Euro (40 Euro Ware + 2,50 Euro Versand) hast Du zu erkennen gegeben, dass Du trotz Option des "versicherten Versandes" (der in den Lieferbedingungen angegeben war und von Dir auch erkannt wurde) unversicherten Versand haben willst, andernfalls hättest Du mehr überweisen sollen. In so einem Fall ist man als Käufer ganz dumm dran, wenn die Sendung nicht ankommt, denn hier kann sich der Verkäufer zurücklehnen. Er hat versicherten und nachweisbaren Versand angeboten, der Käufer hat es ausgeschlagen. Damit ist der Verkäufer aus der Beweispflicht "habe versandt" fein raus.
Jetzt hilft nur noch ein Nachforschungsauftrag. Bleibt der erfolglos, ist der Verkäufer immerhin ziemlich nett, dass er noch 15 Euro zurückerstattet. Brauch er nicht (siehe oben), da man als Käufer in diesem Fall auf keinen Cent Anspruch hätte.
Wann lernt es der Letzte?
Ist wohl so mit Frischlingen - jede Saison gibt es neue ...
Die Frage ob versichert oder nicht ist für die Nachweispflicht der geschuldeten vertragstypischen Pflichten völlig irrelevant .
Der Verkäufer hat nachzuweisen bzw. den Anscheinsbeweis zu erbringen , daß er versendet hat und vor allem und oftmals viel entscheidender : Was er versendet hat!
Stichworte : Ziegelstein und leerer Briefumschlag...
Beides dürfte ihm bei nicht beleghaftem Versand sehr schwer fallen , vor allem bei reger Handelstätigkeit...
Anton Papst? In Ihrem Namen versucht derzeit jemand von meinem Konto Geld auf das Ihrige (?) zu überweisen. ich habe Anzeige erstattet. Wo haben Sie ein Konto? Sv.
@SV
Meinen Sie wirklich, nach 3 Jahren bekommen Sie hier noch eine Antwort?
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