E-Bay Betrug vermutet, wie gehe ich vor

10. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
dappppes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
E-Bay Betrug vermutet, wie gehe ich vor

Hallo,
folgendes Problem:
ich habe ein Handy ersteigert im Wert >400€ und per Überweißung bezahlt. 2 Wochen keine Reaktion, ich habe dann einen Fall geöffnet und nachgefragt. Als Reaktion kam die Mitteilung, dass der Verkäufer verstorben wäre (War auch die erste Auktion und der Verkäufer war erst wenige Tage angemeldet.
Angemeldete Adresse und Kontoinhaber waren nicht identisch. Auf Erstattungsforderungen wurde nicht reagiert. Habe nun eine Zahlungsfrist gesetzt und werde anschließend eine Online Anzeige stellen. Mein Geld habe ich deswegen trotzdem nicht zurück. Wie muss ich weiter vorgehen um an mein Geld zu kommen. Habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, denke aber diese deckt ein solches Problem nicht ab. Ist es sinnvoll trotzdem einen Rechtsanwalt zu beauftragen bei diesem geringen Streitwert?
Wäre nett für fachliche Tipps
Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Habe nun eine Zahlungsfrist gesetzt
Diese hast du natürlich vbia Einwurfeinschreiben gesetzt oder? Auch hast du eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt oder?

Kannst du beides bejaen, dann warte diese Zeit ab, kannst du auch nur zu einer der Fragen nein sagen, dann sende ein Inwurfeinschreiben mit ordentlicher Frist, ansonsten wäre der VK noch nichtmal im Verzug...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ist es sinnvoll trotzdem einen Rechtsanwalt zu beauftragen bei diesem geringen Streitwert? Das weiß man nie vorher, denn man weiß ja nicht, ob die Person ein pfändbares Einkommen hat. Es kan also gut sein, daß man den 400 Euro noch mehr Geld nachwirft.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dappppes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Über wieviel Geld spricht man da,das man hinterherrennen muss. ich wuerde gerne den Aufwand abschätzen?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

quote:
der Verkäufer verstorben wäre (War auch die erste Auktion und der Verkäufer war erst wenige Tage angemeldet.
Angemeldete Adresse und Kontoinhaber waren nicht identisch.



Geh direkt zum Anwalt, sonst kommt du nie weiter.
Man kann zwar Forderungen stellen und Einschreiben schicken, man wird nur nie eine Antwort von Toten bekommen.

Die Person hinter den Kontodaten finden Sie allein nicht.

p.s.
quote:
Habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, denke aber diese deckt ein solches Problem nicht ab.

Einfach mal anrufen und nach einer Deckungszusage fragen ;)


Zitat:
Es kan also gut sein, daß man den 400 Euro noch mehr Geld nachwirft.


Und falls die RSV nein sagt und der Kontoinhaber mittellos sein sollte, erwirbt man einen Titel,
der ist 30 Jahre vollstreckbar.
Die Chancen in 30 Jahren irgendwann mal pfänden zu können stehen jetzt auch nicht so schlecht.



-- Editiert spatenklopper am 11.07.2014 08:33

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#5
 Von 
dappppes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, ich werde jetzt erst mal ordnungsgemäß die Forderung per Einwurfeinschreiben wiederholen und die Frist abwarten. Falls der Verkäufer wirklich verstorben sein sollte (was ich nicht glaube) reagiert ja vielleicht ein naher Verwandter auf das schreiben.
Falls nichts passiert, erfolgt eine Strafanzeige und ein Mahnbescheid.In der Zwischenzeit kläre ich ab ob meine RVS die Anwaltskosten abdeckt und entscheide dann weiter.

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#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ich würde mit der Strafanzeige nicht zu lange warten! Das geht auch schriftlich am Wohnort des angeblich Verstorbenen und geht schneller, als wenn das von Polizeistation zu Polizeistation geht. Bei Verstorbenen wird auch gerne Identitätsdiebstahl begangen und da sollte man schnell handeln.


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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#7
 Von 
dappppes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier in Hessen kann man das auch seit einiger Zeit Online machen, da gibt es sogar eine extra Rubrik nur für Onlinebetrug.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Über wieviel Geld spricht man da,das man hinterherrennen muss. ich wuerde gerne den Aufwand abschätzen? Ca. 200 Euro für Anwalts- und 100 Euro für Gerichtskosten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Hier in Hessen kann man das auch seit einiger Zeit Online machen, da gibt es sogar eine extra Rubrik nur für Onlinebetrug.
Genau das dauert zu lange. Die Nachfrage der örtlichen Polizeistation nach den genauen Umständen kann 2-3 Wochen auf sich warten lassen. Bis das in der richtigen Kriminalstation bearbeitet wird ebenfalls 2-3 Wochen.
Schickt man seine Anzeige per Fax oder Brief an den Ort des vermutlichen Betrügers, dauert es nur eine Woche.

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