E-Bay Kleinanzeigen Frage

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb529980-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Bay Kleinanzeigen Frage

Hallo zusammen,

Hier das Szenario:

Käufer (K) kauft bei Verkäufer (V)über eBay Kleinanzeigen einen Designerartikel (Preis ist recht hoch, knapp 800€ ) . Bezahlt wird via Paypal, der Versand soll ins EU-Ausland erfolgen.
Ohne dass V K dazu auffordert, nutzt K die Funktion "Freunde und Familie" bei der Bezahlung.
V verpackt den Artikel ordnungsgemäß und verschickt ihn (Versicherter Versand, Höhe 500€, VK war ausdrücklich mit dieser Versandart einverstanden.)

Nun scheint das Paket aber auf dem Versandweg verloren gegangen zu sein (Sendungsstaus verändert sich seit mehr als 8 Tagen nicht). die Nachforschung läuft, Ergebnis offen.

in § 447 BGB steht:

Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Wie ist die rechtliche Lage?

Ist V Verpflichtet, K Geld zurück zu erstatten?
Wem steht rechtlich gesehen die Versicherungssumme zu, sollte das Paket wirklich verschwunden bleiben?

-- Editiert von fb529980-62 am 04.11.2019 15:31

-- Editiert von fb529980-62 am 04.11.2019 15:32

-- Editiert von fb529980-62 am 04.11.2019 15:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist V Verpflichtet, K Geld zurück zu erstatten?


Nein, solange der VK den Nachweis hat, dass der Artikel versendet wurde (Einlieferungsbeleg z.B.)

Zitat:

Wem steht rechtlich gesehen die Versicherungssumme zu, sollte das Paket wirklich verschwunden bleiben?


Zunächst demjenigen, der einen Vertrag mit dem Transportunternehmen hat - in diesem Falle der VK. Dieser kann und sollte die Rechte aber an den K abtreten und sich dann zurücklehnen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zunächst demjenigen, der einen Vertrag mit dem Transportunternehmen hat - in diesem Falle der VK. Dieser kann und sollte die Rechte aber an den K abtreten und sich dann zurücklehnen


...und sicherheitshalber sollte man noch die Kommunikation, aus welcher eine Einigung auf "Unterversicherung" hervorgeht, sichern. Nicht, dass sich der K später nicht mehr daran erinnern mag, aber die Dialoge bereits seitens Anzeigenportal gelöscht sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fb529980-62):
Wem steht rechtlich gesehen die Versicherungssumme zu, sollte das Paket wirklich verschwunden bleiben?


Dem Käufer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und man sollte schon mal sicherheitshalber das PP Konto leer machen.
Da wird es mit Sicherheit zu einem Rückruf kommen.
Hoher Preis, Versand ins Ausland, Paypal - da würden bei mir alle Alarmglocke angehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Und man sollte schon mal sicherheitshalber das PP Konto leer machen.

Und dann auch nie mehr nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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