Hallo zusammen,
ich habe bei Ebay folgende Notebook Festplatte versteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8733696781&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1
Nun hat sich letzt der Käufer gemeldet, das sie Defekt sei und das er sein Geld zurück will. In der Auktion stand jedoch drin, das ich die Festplatte OHNE Funktionsgarantie verkaufe. Wie sieht es nun Rechtlich aus?? Wer hat recht? Er droht mir nun mit rechtlichen schritten ect..
MFG
Kai
E-Bay Verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ich würde sagen: dumm gelaufen für den käufer...
gruss,
kristijan
Hallo realmatrix,
ich schließe mich der Meinung von KritijanM an.Wenn Sie ind er Artikelbeschreibung ausdrücklich erklärt haben,das die Festplatte keiner Funktionsüberprüfung unterzogen wurde hätte der Käufer mit einem Defekt rechnen müssen.
Also rechtlich hat er keinerlei Handhabe gegen Sie.Zumal der Defekt auch beim Käufer durch eventuelle falsche Handhabung entstanden sein kann.
Gruß
bodensee1210
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Hallo, der Käufer hat keine rechtlichen Ansprüche die Festplatte zurückzugeben. Habe mir gerade die Artikelbeschreibung durchgelesen und sie ist OK. Es wurde ausdrücklich drauf hingewiesen damit sie nicht getestet werden kann. Mfg. Robin
Der Vk muss auf einen Defekt hinweisen. Tut er das nicht, muss der Käufer von einer funktionierenden Festplatte ausgehen. Auch wenn Sie schreiben daß die Platte nicht getestet ist und ohne Funktionsgarantie verkauft wird.
--- editiert vom Admin
@susiratlos
Hast Du recht, was Du schreibst?
Der VK hat DOCH GESCHREIBEN, dass er keine Möglichkeiten hatte sie zu prüfen!
Gruß
Tante
@susi:
genau!
bei dieser auktion wird der eindruck einer funktionierenden Platte erweckt! Auch steht defekt nicht im Titel, wohl eher dumm gelaufen für den Verkäufer!!
Jesses, da geht mir der Hut hoch.
Das ist ein klassisches Beispiel für die Verarscherei und Abzocke in ebay.
Der Vk MUSS einen Defekt angeben, auch als Privater. Kann er die Platte nicht testen, dann sollte er, um auf der sicheren Seite zu sein, die Platte als defekt verkaufen. Geht sie doch, hat der K ein Schnäppchen gemacht.
Aber schreibt man defekt rein, geht der Preis nicht hoch.
Gruss
Susi
@susi
So ist es! Wenn man sie nicht getestet hat, würde doch schon folgender Satz reichen:
Nicht getestet, daher Verkauf als defekt!
Und ferig ist die Sache, mache ich eigentlich grundsätzlich so.
@normi:
hehe, auch über diesen Satz kann man streiten - mit Verbindung von defekt/ungetestet im Titel absolut ok.
Viele schreiben aber:
Titel: Neuwertige Festplatte
Beschreibung: Platte war ok, danach antistatisch verpackt, allerdings kann ich sie jetzt nicht testen, DAHER VERKAUF ALS DEFEKT.
und so gehts net..
@Tommy
Diese Beschreibung strotz aber vor Widersprüchen. Wenn die Platte neuwertig ist, kann sie zwar theoretisch noch ungeprüft sein, aber niemals defekt. Neuwertig und Defekt, das beist sich! So etwas würde ich bei ebay niemals kaufen oder verkaufen.
Tja, bei ebay sind aber fast nur noch hoidois
Und jetzt?
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