MoinMoin...bin standardmäßig im E-Bay unterwegs nix besonderes....nun bekomme ich aus einer Betriebsauflösung eine Kabeltrommel mit ca. 300 m Restkabel. Sollte weggeschmissen werden und bevor Sie im Container landet hab ich Sie genommen. Hat man mir kostenlos angeboten und ich habs gern genommen.....versteht sich.Hab nämlich entdeckt das es sich dabei um ein gar nicht so wertloses Kabel handelt. Ins E-Bay als Meterware gesetzt.....und.....erzielt Meterpreise von 8-15 Euro. Nun haben wir den Salat.Die besten Erträge bekommt man in kleinen Mengen, nur wenn ich das a Meter verkaufe gibt es neben dem Ertrag locker 300 Bewertungen. Und natürlich verkaufe ich mit Gewinnabsicht......wie übrigens JEDER hier bei E-Bay.....und wenns ein gebrauchter Bierdeckel ist...jeder will Gewinn machen. Sind hier 6,5 Millionen Schwarzhändler unterwegs?
Aber ich schweife ab........es ging ja um eine Gewerbeanmeldung. Um Gottes willen....ich kann doch nicht wegen einem Produkt was grad das Volumen von zwei Bierkästen hat und zu dem ich gekommen bin wie die Jungfrau zum Kind, ein Gewerbe anmelden. Auch wenns 4000 Euro bringt. Gesetze schön und gut......aber manche sind so schwachsinnig ( Landgericht Berlin..ab 35 Bewertungen im Monat ist man gewerbetreibend !!!) da muß man sich einfach drüber hinwegsetzen.
Wie soll das auch gehen?.......Wie gesagt hab keine Quittung da umsonst.....bin zudem grad arbeitslos und da ein Gewerbe anmelden ??....toll....da wird Alu gestrichen......und für Krankenversicherung und Rente etc. müsst ich auch noch selber sorgen. Und alles wegen einer kleinen Kabeltrommel ?? Ne !!
E-Bay>>>übliche Problem<<< Gewerblich oder Privat ?
8. November 2003
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Frage vom 8. November 2003 | 13:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Bay>>>übliche Problem<<< Gewerblich oder Privat ?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. November 2003 | 13:05
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
> Landgericht Berlin..ab 35 Bewertungen im Monat ist man gewerbetreibend !!!
Es ist immer der Einzelfall zu betrachten.
Eine Grenze "bei 35 Bewertungen" gibt es nicht, da generalisieren Sie das o.a. Urteil unzulässig.
Wer z.B. 100 Kleinartikel von Omas Dachboden verkauft oder seine Sammlung von 2000 CDs auflöst, ist nicht gewerblich.
Wer 3 Neuwagen verkauft, ist sicher gewerblich.
Daher brauchen Sie in Ihrem Fall wohl auch kein Gewerbe anzumelden.
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