EBAY- Artikel verloren, außerhalb EBAY

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
loona2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY- Artikel verloren, außerhalb EBAY

Hallo,
ich hatte bei ebay ein Autoradio angeboten. Dann schrieb mir jmd. dass er es außerhalb kaufen wollte, und machte einen guten preis (10% über normal). ich willigte ein.der kauf fand außerhalb ebay statt! er überwies mir geld und ich schickte die ware ab. er meldet sich nach 2 wochen und meint die ware sei nicht angekommen. anzumerken ist, derjenige spricht sehr schlecht deutsch , er schreibt ohne punkt und komma.ich habe noch 14 tage verstreichen lassen bsi er mir mit seinem anwalt drohte.ich gab ihm meine telnr aber er rief nicht an. er sagte er habe kein bock auf spielchen mit mir (wörtl!) und sein anwalt erledigt das schon. am gleichen tag überwies ich ihm 230€ zurück. 4 tage später ein schrieben vom anwalt, ich solle 230€+50€ gebühren bezahlen. jetzt 1 woche später ein brief, das ich nur noch 50€ gebühren zahlen soll.
1. es liegt doch garkein rechtsgültiger kaufvertrag zu grunde? 2. ein anwalt wäre garnciht nötig gewesen? 3. befinde ich mich nicht im verzug wenn cih 2 wochen warte und schreibe dass der käufer ncoh warten soll. LEIDER HABE ich unversichert versandt.
danke für eure meinung.

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Da haben Sie wirklich ein ganz schönes Chaos verursacht.

Wieso sollte kein gültiger Kaufvertrag vorliegen? Natürlich ist dies der Fall. Sie haben sich mit dem Käufer über den Verkauf des Autoradios geeinigt. Das wars.

Daraufhin schickten Sie das Radio ab. Da es sich im eine Schickschuld handelt, ging die Gefahr auf den Käufer über, sobald sie das Radio bei der Post aufgaben. Er trägt das weitere Risiko. Gut ist es natürlich immer, einen Beleg von der Post o.Ä. aufzuheben.

Unverständlicherweise überwiesen Sie dem Käufer daraufhin das Geld zurück. Damit haben Sie natürlich ein "Druckmittel" verloren. Jetzt haben Sie sowohl das Geld, als auch das Radio verloren und Sie wissen nicht, ob der Käufer nicht doch beides hat!

Hier wäre es wohl ratsam einen Anwalt einzuschalten, damit Ihnen aus dem Schlamassel geholfen werden kann. Hätten Sie das Geld noch, wäre der Käufer am Zuge gewesen.

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#2
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo loona,

also ich bin mir bei deinem Fall wirklich nicht so sicher. Ich hoffe, ich täusche mich nicht, aber von der Rechtslage dürfte es kaum einen Unterschied machen, ob du inner-oder außerhalb von eBay verkaufst.

Ein rechtsgültiger Vertrag liegt schon vor, da er dir angeboten hat, zu kaufen und du eingewilligt + Ware verschickt hast. Aber:

Wenn der Käufer mit der unversicherten Versandart einverstanden war und du privat verkaufst, ging das Risiko des Versandes auf ihn über und du hättest ihm keinen Cent erstatten müssen!

Du solltest auch bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen, evtl bringt es was oder das Paket kommt zurück.

Vielleicht hat dich dein Käufer auch einfach nur um Ware und Geld betrogen, alles möglich.

Warte mal, ob noch andere Meinungen kommen!
Aber ich persönlich würde mir ggf. ebenfalls einen Anwalt nehmen.

Viele Grüße und viel Glück,
Micha

@ KleinerJurist
Warst du wohl schneller ;)
Aber doppelt hält besser!

-- Editiert von Micha81 am 14.02.2007 00:02:26

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Micha81

Freut mich, dass du es genauso siehst. Da sieht man mal wieder, wie schnell man als "juristischer Laie" in Probleme geraten kann.

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#4
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

KleinerJurist,

kann die VK teilweise verstehn! Das Geld lockt, man kennt sich nicht so gut aus, dann schüchtert auch noch ein (angebl.) Anwalt ein...! Bin auch bei eBay mal auf die Nase gefallen und hab dann angefangen, mich bisschen damit zu befassen.

Finde, man sollte sich immer, wenigstens über grundlegende Dinge, informieren, egal in welchen Lebensbereichen!
Sonst wird man leider ganz schnell übers Ohr gehauen!

Viele Grüße,
Micha ;)

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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Seh ich ebenso. Es lebe die Juristerei :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

:cheers: Powerseller

Hier muß ich Dir zustimmen, besonders Deinem zweiten Satz.

Ich könnt auch jedesmal :kotz: wenn ich hier lese:

Artikel für 1 Mio. versteigert, unversichert verschickt, hoppla das Päckchen ist weg...

-----------------
"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@loona

Du hast leider so alles falsch gemacht, was ging.

1. Du hast außerhalb von ebay verkauft.

2. Du hast unversichert verschickt und damit 20 Cent gepart! :bang: Unversichert bei Post 3,90, versichert bei Hermes 4,10!

3. Du hast das Geld ohne wirklichen Grund zurücküberwiesen.

Man weiß gar nicht so recht, was man dir raten soll? Ohne Anwalt wirst du das Geld nicht wiedersehen, mit Anwalt vielleicht auch nicht.

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Powerseller

Der Vorteil liegt darin, daß zumindest ein kleines Maß mehr an Sicherheit vorhanden ist, wenn man es über ebay abwickelt. Zudem ist die vorzeitige Beendigung des Angebots bei ebay rechtlich angreifbar.

-- Editiert von normi am 14.02.2007 12:51:51

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#11
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Anwaltsgebühren musst du nicht zahlen, es wurde dir anscheinend, keine angemessene Frist zur Lieferung gegeben, nehme ich mal an?

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#12
 Von 
loona2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich möchte wenigstens nicht die Anwaltsgebühren bezahlen. Der Käufer hat den Anwalt doch vorschnell eingeschaltet. Das Päckchen einfach behalten habe ich nicht. Würde ich be*******n wollen würde ich es kaum unter meinem richtigen namen machen , so schlau bin ich auch. Nein mir wurde keine frist gegeben,(weder für die leiferung noch dafür das geld zurück zu überweisen,das war meine kulanz-leistung auf seine drohung hin und sein beteuern) abgesehen davon hätte der käufer das mit seiner grausamen rechtschreibung auch nciht hinbekommen. Philosoph Sie scheinen ein aufmerksamer Leser zu sein. DANKE.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Das ändert aber immer noch nichts daran, dass Sie nun beides verloren haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
loona2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja weiß ich. Aber am Ende bin ich Schuld da ich nicht nachweisen kann das Paket abgeschickt zu haben. Ich mache ab jetzt auch nur noch Geschäfte über ebay.

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