Hallo Zusammen,
was haltet Ihr von folgendem:
:
Hatte mich über Ebay-Kleinanzeigen mit einem Verkäufer über den Kaufpreis eines Geräts geeinigt.
Dieser fragte mich dann wie wir das mit der Abwicklung machen würden.
Ich schrieb ihm, dass ich mir das Gerät gerne persönlich abholen wolle, was er auch so in der Beschreibung angeboten hatte. Und fragte nach möglichen Terminen.
:
Danach hörte ich erstmal ne' ganze Woche gar nix mehr.
Nach mehrfacher Nachfrage meinerseits bekam ich eine Mail,
in der man mir mitteilte, dass wegen Trauerfall der Verkauf hinten angestellt würde.
:
Jetzt sehe ich aber bei Ebay, dass er das Gerät parallel
drin stehen hat als Auktion.
:
Was soll ich davon halten.
Ist ja wohl nicht die feine Art.
:
Wir hatten uns doch schon geeinigt gehabt.
Habe die Gesprächsprotokolle gespeichert und ausgedruckt.
Habe ich da irgendwelche Rechte, dass ich an das Gerät komme ?
:
Mit besten Grüßen
-----------------
""
EBAY KLEINANZEIGEN:
8. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2014 | 23:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
EBAY KLEINANZEIGEN:
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. November 2014 | 06:55
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4887x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von WEISS.NIX am 08.11.2014 23:22
Was soll ich davon halten. <hr size=1 noshade>
Ist doch nicht dein Problem.
quote:<hr size=1 noshade>von WEISS.NIX am 08.11.2014 23:22
Habe ich da irgendwelche Rechte, dass ich an das Gerät komme ? <hr size=1 noshade>
Die Übereignung der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises aus [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html]§ 433 BGB [/URL]
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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