EBAY - Käufer verweigert annehme / Käuferschutz

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY - Käufer verweigert annehme / Käuferschutz

Hallo zusammen,

ich habe auf eBay etwas verkauft, bezahlt wurde per PayPal.

Leider konnte Hermes beim ersten Zustellversuch die Adresse nicht finden. Als dies der Käufer in der Sendungsverfolgung sah, eröffnete er einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels.

Daraufhin nahm ich Kontakt mit Hermes auf und da wurde mir gesagt ich soll bitte beim Käufer nachfragen ob bei der Adresse etwas zu beachten ist. Ich fragte innerhalb des Falles den Käufer und bekam nur als Antwort dass er die Ware nicht mehr will und ich sie zurück nehmen soll.
Gut zureden etc. brachte nichts. Also bot ich ihm an den Warenwert zu erstatte, er aber die Versandkosten nicht zurück bekommt. Das lehnte er ab, er will den Komplettbetrag. Am Folgetag versuchte Hermes eine erneute Zustellung, fand die Adresse auch, nur verweigerte der Käufer die Annahme.

Heute ging der Fall an eBay und dort wurde jetzt genau das entschieden. Der Käufer bekommt den kompletten Betrag erstattet... Ich habe bei eBay nachgefragt warum so entschieden wurde, obwohl ja ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Antwort: "er hat die Ware ja nicht erhalten". Kann eBay einfach so entscheiden?

Käufer können also einfach die Annahme verweigern und bekommen so ohne Probleme das Geld wieder, sollten sie feststellen dass sie die Ware doch nicht wollen.


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Kann eBay einfach so entscheiden?

Wieso diese Frage? Selbstverständlich, denn genau das hast Du doch mit eBay so vertraglich vereinbart.



Käufer können also einfach die Annahme verweigern und bekommen so ohne Probleme das Geld wieder, sollten sie feststellen dass sie die Ware doch nicht wollen.
Erstmal ja, denn den eBay-Regeln hat man ja zugestimmt.



Dann bliebe im Endeffekt nur noch nach BGB etc. vorzugehen um den Verkäufer zur Einhaltung des Kaufvertrages zu zwingen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei eBay heißt es zum Thema Rückgabe bei privaten Verkäufern: "Private Verkäufer können eine Rückgabe freiwillig anbieten." Link

Hatte ich aber nicht, sondern ausgeschlossen.

Desweiteren sagt eBay zum Thema Sofort Kaufen:

"Wenn Sie bei eBay auf einen Artikel bieten oder ihn per Sofort-Kauf erwerben, sind Sie verpflichtet die Transaktion abzuschließen." Link

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebay gab mir als Verkäufer ja auch zu Beginn am Telefon recht. Ich habe die Herren und Damen dort auf die Sendungsverfolgung hingewiesen und sie haben das direkt geprüft. Aussage war dann, dass der Fall zu meinen gunsten geschlossen wird, sobald er an eBay übergeht.

Als das dann der passierte, wurde mir nach telef. Rückfrage mittgeteilt, dass der Käufer den gesamten Betrag erstattet bekommt, da er die Ware ja nicht erhalten hat, aufgrund seiner Annahme-Verweigerung. Das ein Kaufvertrag eingegangen wurde und ich als Verkäufer meinen Pflichten nachgekommen bin, hat niemanden interessiert.

Seitens des Käufers wurde der Kaufvertrag auch nicht angefochten. Einzige Aussage innerhalb des Falles war "ich will die Ware jetzt nicht mehr, da sie einen Tag später kommt"...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Also bei mir ist es in Deutsch zu sehen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE
Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Sie akzeptieren PayPals Entscheidung in Bezug auf Ansprüche nach der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde gemäß der Käufer- bzw. Verkäuferschutzrichtlinie zugunsten des Käufers entscheidet, sind Sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten), sowie alle Gebühren, die PayPal in Bezug auf Kreditkartenrückbuchungen anfallen, wenn der Käufer eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst hat, zu ersetzen. Detaillierte Angaben dazu, welche Auswirkungen der PayPal-Käuferschutz auf Sie als Verkäufer haben kann, finden Sie unter nachstehender Ziffer 13.2 sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.



Desweiteren ist die Behauptung von eBay "er hat die Ware ja nicht erhalten" für eBay nicht wahrheitswidrig, denn die Ware befindet sich ja beim Verkäufer.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Als das dann der passierte, wurde mir nach telef. Rückfrage mittgeteilt, dass der Käufer den gesamten Betrag erstattet bekommt, da er die Ware ja nicht erhalten hat, aufgrund seiner Annahme-Verweigerung. Das ein Kaufvertrag eingegangen wurde und ich als Verkäufer meinen Pflichten nachgekommen bin, hat niemanden interessiert.


ebay verstösst da ganz klar gegen seine eigenen Richtlinien. Da ist ein "berechtigter" Antrag klar definiert, diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Aber jetzt ist es passiert.

Am Besten wäre es wohl, die Ware anderweitig zu verkaufen. Wenn das mit Gewinn geht, wäre gar kein (finanzieller) Schaden entstanden.

Ist der Zweitverkauf nur mit Verlust möglich, haftet der Erstkäufer für die Differenz zu seinem Kaufpreis, Schadensersatz. Dann müsste man sich überlegen, ob man sich das Geld von ihm wiederholt, ob es sich lohnt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich würde die Versandkosten von Hermes einfordern. Offensichtlich hat der Paketbote ja einen Fehler bei der ersten Zustellung gemacht und damit das Problem ausgelöst. Das Haus ist ja nicht plötzlich in der Nacht daher gehoppelt...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

@TE.

Hast du die Sendungsnummer in dem offenen Fall angegeben?
Wenn nein, dann wurde deshalb für den Käufer entschieden.
Bei einem Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels, hat der Verkäufer normalerweise 10 Tage Zeit, den Scan des Versandbeleges an Paypal/ebay zu senden.
Wenn du das nicht getan hast, dann wird selbstverständlich gegen dich entschieden.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Ebay gab mir als Verkäufer ja auch zu Beginn am Telefon recht. Ich habe die Herren und Damen dort auf die Sendungsverfolgung hingewiesen und sie haben das direkt geprüft. Aussage war dann, dass der Fall zu meinen gunsten geschlossen wird, sobald er an eBay übergeht.


Bei ebay die Hotline in so einem Fall anzurufen bringt absolut nichts.
Du bekommst bei jedem Anruf eine andere Antwort.
Entscheidend ist eben, ob ebay/Paypal von dir in dem offenen Fall den Scan des Versandbeleges erhalten hat oder nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sendungsnummer war/ist bei eBay hinterlegt. Es kann also alles nachverfolgt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Sendungsnummer war/ist bei eBay hinterlegt. Es kann also alles nachverfolgt werden.


Interessiert ebay/Paypal überhaupt nicht.
Du musst die Sendungsnummer und evtl. auch noch den Scan des Versandbeleges, in dem offenen Fall angegeben und hochladen.
Die Sendungsnummer, die bei ebay hinterlegt ist, ist nur für den Käufer, damit dieser die Sendung verfolgen kann.

Da du dann wohl den Sendeungsbeleg ebay/Paypal nicht zur Verfügung gestellt hast, wurde dann auch selbstverständlich gegen dich entschieden, da für ebay/Paypal der Artikel von dir nicht versendet worden ist.
Normalerweise hat man dafür, nach eröffnen eines Falles, 10 Tage Zeit.
Wenn diese Zeit um ist, wird der Fall automatisch geschlossen und kann auch nicht wieder geöffnet werden.
Deine einzigste chance ist jetzt der Käufer.
An den musst du dich jetzt halten, da euer Vertrag nach wie vor besteht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Du musst die Sendungsnummer und evtl. auch noch den Scan des Versandbeleges, in dem offenen Fall angegeben und hochladen.


Die Sendungsnummer wurde innerhalb des Falles dem Käufer noch einmal mittgeteilt. Desweiteren habe ich die Versandbestätigung mit Adresse & Quittung als Bild über einen Downloadlink dem Käufer innerhalb des Falles zur Verfügung gestellt, da er mir nicht geglaubt hat, dass ich an die richtige Adresse versendet habe.

Ich habe innerhalb des Falles alles getan um den Käufer zu beweisen, dass es nicht mein verschulden ist, dass Hermes beim ersten Versuch die Adresse nicht finden konnte.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Sendungsnummer wurde innerhalb des Falles dem Käufer noch einmal mittgeteilt. Desweiteren habe ich die Versandbestätigung mit Adresse & Quittung als Bild über einen Downloadlink dem Käufer innerhalb des Falles zur Verfügung gestellt, da er mir nicht geglaubt hat, dass ich an die richtige Adresse versendet habe.


Uninteressant.
Du musst in einem offenen Fall dem Käufer absolut nichts beweisen oder zusenden.
Du musst in einem offenen Fall diese Daten Paypal/ebay zukommen lassen.
Woher soll denn z.B. Paypal wissen, dass du das Paket versendet hast, wenn du Paypal darüber keine Nachweise lieferst?
Und genau deswegen wurde auch gegen dich entschieden.
Da spielt es keine Rolle, ob der Käufer alle Nachweise hat oder ob du mehrmals bei der ebay Hotline angerufen hast.

Für ebay/Paypal ist der Fall jetzt erledigt, da erhälst du nun nichts mehr.
Jetzt ist eben dein Käufer derjenige, gegen den du Ansprüche stellen kannst.
Der wird aber sicherlich auf deine Forderungen nicht reagieren oder diese zurückweisen.
Ob du dann bereit bist, weitere Schritte gegen deinen Käufer zu unternehmen, kannst nur du entscheiden.
Bei der Schadenshöhe würde ich es lassen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367114-18
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Weitere Schritte werde ich keine einleiten.

Es war eigentlich eine mehr oder weniger grundsätzliche Frage, ob man durch Nicht-Annahme einer Sendung die Kaufverpflichtung bei einem Privatverkauf umgehen kann.

Ebay beruft sich im übrigen bei der getroffenen Entscheidung darauf, das ich die Ware zurück erhalten habe und über den Käuferschutz der komplette Betrag abgedeckt ist, weshalb er auch die Versandkosten erstattet bekommt.

Zukünftig wird nur noch ohne PayPal auf eBay verkauft.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Es war eigentlich eine mehr oder weniger grundsätzliche Frage, ob man durch Nicht-Annahme einer Sendung die Kaufverpflichtung bei einem Privatverkauf umgehen kann.



Nein, der Kaufvertrag besteht weiterhin.

quote:
Ebay beruft sich im übrigen bei der getroffenen Entscheidung darauf, das ich die Ware zurück erhalten habe und über den Käuferschutz der komplette Betrag abgedeckt ist, weshalb er auch die Versandkosten erstattet bekommt.


Das hast du schriftlich, weil die Aussage ist vollkommener Blödsinn.

quote:
Zukünftig wird nur noch ohne PayPal auf eBay verkauft.


Absolut sinnvoll.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen