EBay Diebesgut, ominöse Polizeivermittlung

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
0magertrud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Diebesgut, ominöse Polizeivermittlung

Hallo,

ich bin neu im Forum, habe die Suchfunktion genutzt und bin nicht wirklich fündig geworden, hier nun mein Problem:

Vor kurzem ersteigerte ich ein gebrauchtes MacBook bei Ebay. Ich zahlte, Verkäufer verschickte, alles in Ordnung. Etwa zwei Wochen später erhielt ich vom Verkäufer eine Mail, in der er mir gestand, dass er das Notebook von Privat gekaufte hätte, nun aber herausgekommen wäre, dass es sich um Diebesgut handle. Er bat um eine Rückgabe. Ich lehnte dies ab und erfuhr aus dem Internet, dass ich bei eindeutigem Nachweis die Ware zurückgeben muss, aber Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer habe.

Ich bat den Verkäufer darum meine Kontaktdaten ggfs. meine Kontaktdaten zu übermitteln.
Ich rechnete mit Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Stattdessen erhielt ich eine Mail mit der ominösen Handynummer eines Polizisten.
Bin ich verpflichtet mich zu melden oder kann ich auf etwas offizielles warten?

MfG
0magertrud

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja!

Dabei kann es sinnvoll sein zuerst mal das Geld wieder zu fordern und dann das Gerät doch rauszurücken, wenn der VK ein Aktenzeichen des Vorganges liefern kann neben der Telefonnr. einer DIENSTSTELLE!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kannst allerdings darauf bestehen, dass der Polizist sich ausweist. Nur aufgrund einer Handynummer bist du nicht verpflichtet, zu glauben, dass es ein Polizist ist.
Du kannst alternativ auch den Polizisten auffordern, die dir nächstgelege Polizeidienststelle zu informieren, dir das Aktenzeichen zu nennen und dann übergibst du, sobald er das getan hat, es der nächsten Polizeidienststelle.
Oder du sagst, sie sollen einen Polizisten bei dir zuhause vorbei schicken, damit du den Ausweis sehen kannst und damit sehen kannst, dass hier kein Schmu getrieben wird.

Das Geld musst du vom Verkäufer zurückbekommen, denn du hast nur einen nichtigen Kaufvertrag mt dem Verkäufer. Du hast keinerlei Beziehung zu dem, der es dem Verkäufer angedreht hat, noch zum eigentlichen Besitzer. Notfalls vor Gericht das Geld zurückfordern.
Der Verkäufer muss sich dann seinerseits das Geld vom ursprünglichen Verkäufer holen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.12.2012 18:25

-- Editiert mepeisen am 18.12.2012 18:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Stattdessen erhielt ich eine Mail mit der ominösen Handynummer eines Polizisten.
Was für eine Mailadresse (Domain-Part) wurde denn verwendet?
Eine vom Land/Polizei oder gmx/yahoo ....

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0magertrud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wurde mir in angeblichem Auftrag vom Verkäufer übermittelt.
Habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich nur auf offiziellen Kontakt reagieren werde und ihn erneut auf meine, für ihn ohnehin zugängliche, Anschrift verwiesen. Dann wird sich hoffentlich herausstellen, ob es sich um einen Fake handelt. Werde euch auf dem Laufenden halten!

MfG
0magertrud

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen