EBay Kleinanzeigen, Ware nicht erhalten

23. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen, Ware nicht erhalten

Hallo,
Es geht um folgendes: ich habe über eBay Kleinanzeigen ein Handy im Wert von 330€ verkauft. Laut dem Verkäufer war aber nur das Zubehör im Paket, das Handy angeblich nicht!
Ich habe das Paket zusammen mit meiner Freundin gepackt und als versichertes Paket versendet.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage: will der Käufer mich hier linken, oder hat jemand das Handy entwendet?
Ich habe nun gelesen das eBay Kleinanzeigen ein Privatverkauf darstellt, und der Käufer das Versandrisiko trägt, ist das richtig?
Ich kann und will auch keine Betrugsanzeige stellen (da ich ja nichts beweisen kann).
Auch habe ich jetzt oft gelesen das die Postversicherung sich bei sowas quer stellt.
Wie geht man nun vor?
Ehrlich gesagt tut mir der Käufer (sofern er die Ware wirklich nicht erhalten hat) ganz schön leid und ich würde das gerne irgendwie regeln!

Vielen Dank im Vorraus

-- Editier von go426468-47 am 23.10.2015 10:13

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ja, der Käufer trägt das Versandrisiko gemäß §447 BGB . Weise den Käufer freundlich darauf hin und teile ihm mit, dass Du das Paket mit Deiner Freundin zusammen gepackt hast und sie das bezeugen kann (Hinweis: Deine Freundin soll das gleich schriftlich bestätigen, man weiß nie, ob sie in ein paar Monaten bei einem eventuellen Gerichtsverfahren noch Deine Freundin ist).

Der Käufer kann gemäß §421 HGB seine Ansprüche selbst beim Versandunternehmen geltend machen. Darauf würde ich ihn auch hinweisen und auch ankündigen, dass Du und Deine Freundin selbstverständlich gegenüber dem Versandunternehmen bestätigen werden, dass das Handy im Paket war.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Eventuell sinnvoll hier meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Wobei ich eine Selbstbeteiligung von 250€ habe...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Eventuell sinnvoll hier meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen ? Nö. Die von JogyB beschriebenen Dinge werden Sie dem Käufer doch selbst mitteilen können...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Natürlich, aber am Ende steht natürlich Aussage gegen Aussage, aber da ja keiner dem anderen wirklich was nachweisen kann wird da denke ich mal nicht viel bei rumkommen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nein, es steht nicht Aussage gegen Aussage. "Habe alles verschickt" und "es kam nicht alles an" sind kein Widerspruch.

Aber egal... letztendlich ist es in Deinem Interesse, wenn "dabei nicht viel rummkommt".

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Bedeutet das jetzt ich kann ein Handy für 330 € verkaufen nichts ins Paket tun und mich mit einem/r Freund/in absichern das ich nicht belangt werden kann - da kann man als Betrüger ja ne Menge Geld verdienen - steuerfrei ?!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von wasserkopf):
da kann man als Betrüger ja ne Menge Geld verdienen

Genau. Denn alle Richter und Staatsanwälte sind total behämmert und es fällt denen nicht im geringsten auf, wenn so etwas mehrfach passiert.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Doppelpost.

-- Editiert von JogyB am 27.10.2015 12:40

2x Hilfreiche Antwort

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